Das produzierende Unternehmen gilt als Vorzeigebetrieb, auch bei der Überprüfung in der Causa Maus konnte durch die Lebensmittelkontrolle nichts beanstandet werden. Zurück bleibt der beschädigte Ruf des Produzenten und der Handelskette.
Plastik im Schokoriegel
Noch größeres Aufsehen erregte ein Plastiksplitter, den eine deutsche Konsumentin in einem Mini-Schokoriegel fand. Die Erstickungsgefahr wurde als hoch eingestuft, im Februar 2016 musste der Konzern Mars (Masterfoods) Millionen Schokoriegel zurückbeordern – neben Deutschland waren weltweit 58 Länder, auch Österreich, betroffen. Zur Verunreinigung dürfte die Verschlusskappe einer Fabriksleitung, durch die flüssige Schokolade fließt, geführt haben. Die Wahrscheinlichkeit, auf eine verunreinigte Schokolade zu stoßen, ist allerdings noch geringer als ein Lottogewinn.
Information über Gefahren
Welche und weshalb Produkte aus dem Verkehr gezogen werden, erfahren österreichische KonsumentInnen über die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH). Dort leitet Ingrid Kiefer, Ernährungswissenschafterin und Gesundheitspsychologin, die Risikokommunikation.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) sowie des Landwirtschaftsministeriums informiert die AGES (www.ages.at) über Gefahren und Risiken. Kommuniziert die AGES im Auftrag des BMGF eine öffentliche Produktwarnung (bzw. informiert über Firmen-Produktrückrufe), ist die wesentliche Voraussetzung gegeben, dass es sich um eine gesundheitsschädliche Ware handelt.
Mittlerweile beziehen über 16.000 KonsumentInnen den AGES-Newsletter, mehr als 14.800 Menschen lassen sich von der AGES-App über Warnungen und Rückrufe informieren (Download über die Website).
Warnsystem kann Leben retten
Dass Produktwarnungen Leben retten können, ist keinesfalls übertrieben. Erinnerungen an das Jahr 2010 und den Listerien-Skandal werden wach. Damals war mit Listerien (Bakterien) verseuchter Käse aus der Oststeiermark in den Handel gelangt, in Folge starben sieben KonsumentInnen in Österreich und Deutschland, andere erkrankten schwer. Mehrere Klagen wurden verhandelt, auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertrat Geschädigte.
Nicht immer sind es die Unternehmen (verpflichtende Eigenkontrollen), die eine Unregelmäßigkeit oder Gefahrenquelle finden und diese den Behörden melden.
Fremdkörper und Verunreinigungen können auch bei einer amtlichen Kontrolle oder durch die Meldung von VerbraucherInnen entdeckt werden. „Der Unternehmer und der Handel müssen sofort Gegenmaßnahmen treffen“, erklärt Ingrid Kiefer. „Das heißt, die Ware muss sofort aus den Regalen geräumt und vom Markt genommen werden.“ Üblicherweise wird an der Kasse oder im Schaufenster einer Handelskette auf einen Produktrückruf aufmerksam gemacht.
Um möglichst alle KonsumentInnen zu erreichen, spielen neben Veröffentlichungen durch den Hersteller oder Inverkehrbringen in Medien und auf der Firmen-Website auch der Produktwarnungs-Newsletter und die App der AGES eine große Rolle.
Wird eine Lebens- oder Futtermittelwarnung über das internationale Behörden-Warnsystem abgesetzt (und dieses Produkt auch nach Österreich geliefert), informiert die AGES-Kontaktstelle die Lebensmittelaufsichten der Bundesländer.