Doch nun bemühen sich Regierung, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung mit aller Macht, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit gibt es dafür genug. So werden Betriebsräte bei der AUVA eingeschüchtert, weil sie sich gegen die dort geplanten Einsparungen starkgemacht haben. Sie werden mit Klagen bedroht.
Das neue Arbeitszeitgesetz erlaubt die Einführung von 12-Stunden-Schichten, ohne dass der Betriebsrat befragt werden muss. Und schon bevor Türkis-Blau ihr Amt antrat mussten die Gewerkschaften Rückschläge hinnehmen. So wurde beispielsweise der ehemalige Kollektivvertrag der MetallerInnen in sechs unterschiedliche Industrie-Kollektivverträge aufgespaltet.
Regierung will spalten
Nun könnte der Arbeiterkammer eine empfindliche Budgetkürzung drohen, denn die Regierung hat die Kürzung der Kammerumlage, also der Finanzgrundlage der AK, in den Raum gestellt. In diesem Zusammenhang spielt das Finanzministerium eine Rolle – mit der Idee, Jahreseinkommen bis 11.000 Euro von den Kammerbeiträgen zu befreien.
All diese Maßnahmen zielen auf die Zerstückelung kollektiver Organisationsstrukturen und die Individualisierung lohnabhängiger Menschen ab. Um sich dagegen wehren zu können, muss man sich erst einmal darüber klar werden, welche bestehenden Strukturen es in der österreichischen ArbeiterInnenbewegung gibt. Was ist der Auftrag von ÖGB, Arbeiterkammer und Betriebsräten? Und wie greifen die verschiedenen Räder ineinander?
Historisch gewachsen
Klar ist: Die Errichtung der Demokratie in Österreich ging mit der Errichtung der Arbeiterkammern, sprich der demokratischen Mitbestimmung der Beschäftigten, Hand in Hand. Denn nur ein Jahr, nachdem sich das erste demokratisch gewählte Parlament konstituiert hatte, beschloss es die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte. Diese sollten den Handelskammern als „gleichwertige Partner“ gegenüberstehen. Die Gewerkschaften waren spätestens mit Ende des 19. Jahrhunderts kämpfende Massenorganisationen.
Während des Austrofaschismus und der NS-Zeit wurden die Organisationen der ArbeiterInnenbewegung entweder aufgelöst oder in völlig verzerrter Form in den Staatsapparat integriert. Noch im Jahr 1945 wurde die Arbeiterkammer wieder errichtet, in der darauffolgenden Phase des Wiederaufbaus entstand die bis in die Gegenwart bekannte und bewährte Sozialpartnerschaft. Genau diese Grundlage wird derzeit von Regierung und Unternehmerverbänden attackiert.