Der Mindestlohn wird festgelegt in:
- Kollektivvertrag
- Besoldungsrecht (öffentlicher Dienst)
- Satzung
- Mindestlohntarif
Mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten verdienen 1.500 Euro auf Vollzeitbasis.
Deutlich mehr Frauen würden von 1.700 Euro Mindestlohn profitieren.
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Quelle: Arbeit&Wirtschaft 3/17
Datum: 18.04.2017 00:00