Neun Bundesländer, neun Regelungen. Die Wohnbeihilfe in Österreich ist Ländersache. Die geprüften Kriterien, ob jemand einen Anspruch hat, sind jedoch überall dieselben fünf: Das Haushaltseinkommen, die Haushaltsgröße, der zumutbare Wohnaufwand (ZWA), der bestimmt, wie hoch die zumutbare Mietgrenze für Mieter:innen ist, der anrechenbare Wohnungsaufwand (AWA) und die Wohnungsgröße. Wo man in Österreich wohnt, das macht einen Unterschied aus. Die Mieten variieren von Ost bis West teilweise stark und daher gibt es auch die unterschiedlichen Regelungen, wer einen Anspruch auf Wohnbeihilfe hat.
Wohnbeihilfe: In jedem Bundesland anders
„Die Wohnbeihilfe ist Teil der Wohnbauförderung und das ist gemäß Bundesverfassungsgesetz Kompetenz der Länder“, sagt Lukas Tockner, Referent für Wohnungspolitik in der Arbeiterkammer Wien im Gespräch. Ob jemand einen tatsächlichen Anspruch hat, ist trotz der fünf Prüfkriterien nicht pauschal zu sagen. Das Beispiel Niederösterreich zeigt, dass es dort keine Wohnbeihilfe für Haushalte gibt, die im privaten Segment mieten, sondern nur für solche, die eine gemeinnützige und damit preisgeregelte Mietwohnung bewohnen. Im Nachbarbundesland Oberösterreich wiederum werden oftmals Grenzen des EU-Rechts ausgelotet und sogar überschritten. Das Wohnresort ist dort in den Händen der FPÖ und die Freiheitlichen wollen die Wohnbeihilfe an Deutschkenntnisse binden. Die genauen Informationen und welche Anspruchsvoraussetzungen verlangt sind, kann man auf den jeweiligen Länderseiten im Internet ansehen und vergleichen.
„Das wäre eine wohnpolitische Katastrophe“
Dass die Wohnbeihilfe bei den Ländern liegt und nicht die Aufgabe des Bundes ist, hat Vorteile, auch wenn man sie auf den ersten Blick vielleicht nicht sofort erkennen mag. Bei dem österreichischen System der Wohnbauförderung wird in erster Linie Geld für Bauförderungen ausgegeben (sowohl für Neubau als auch für Sanierungen). Diese wohnpolitische Angebotspolitik wird durch Beihilfen auf der Nachfrageseite, also durch die Mieter:innen, erweitert. „Wenn das alles zentral beim Bund läge, könnte eine konservative Regierung den Fokus auf die Wohnbeihilfen legen. Damit würde man der gewinnorientierten Immobilienwirtschaft einen Gefallen tun und die angebotswirksame Wohnbauförderung kürzen. Das wäre eine wohnpolitische Katastrophe“, meint Tockner. Diese Kompetenzverteilung ist daher sehr nützlich.
Wohnbeihilfe muss verbessert werden
Jedoch ist nicht alles eitel Sonnenschein bei der Wohnbeihilfe, wie man an den hohen Energiekosten merkt, die die Wohnkosten seit einiger Zeit erheblich verteuern. Auch wenn es jetzt einen Strompreisdeckel gibt, bleibt Energie teuer. Hier wird von unterschiedlichen Stellen eine Lösung gefordert. Die Armutskonferenz in Österreich drängt auf eine verbesserte Wohnbeihilfe. Betroffene, wie alleinerziehende Mütter, müssen oftmals die eisernen finanziellen Reserven heranziehen, um sich das Wohnen leisten zu können. Die Armutskonferenz spricht hier von „Hungern für die Miete“. Auch die AK fordert eine Erhöhung der Wohnbeihilfe. Andreas Stangl, AK-Präsident von Oberösterreich: „Die enormen Preiserhöhungen belasten fast alle Menschen, besonders aber jene mit geringem Einkommen. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die oberösterreichische Wohnbeihilfe massiv erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet wird.“
Beihilfenauszahlung am Monatsbeginn, nicht später
Mit dem Anti-Teuerungspakt der Regierung werden einige Sozialleistungen zukünftig an die Inflation angepasst. Die Wohnbeihilfe fällt allerdings nicht darunter. Das wird von verschiedenen Seiten kritisiert. „Ja, Beihilfen zum Wohnen sollten sowohl die jährliche Inflation als auch die steigenden Mieten berücksichtigen“, sagt die Leiterin der Fachstelle für Wohnungssicherung der Volkshilfe (FAWOS), Anne Wehrum. Auch die Bearbeitungszeit der Anträge dauert oft sehr lange, was Menschen dazu bringen kann, die oben erwähnten eisernen Reserven in Anspruch nehmen zu müssen, um die Miete zu bezahlen. „Klar ist, dass es immer eine gewisse Anzahl von Leuten geben wird, die schnell eine Wohnbeihilfe benötigen. Denen sollte natürlich geholfen werden und das möglichst unbürokratisch“, betont Tockner von der AK.
Ein anderer Missstand sind die unterschiedlichen Auszahlungszeiträume von Wohnbeihilfe, Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe und weiteren Beihilfen. Diese sind nicht alle am Monatsanfang überwiesen, wo sie aber am dringendsten benötigt werden. „Eine Miete muss pünktlich bis zum Monatsfünften bezahlt werden. Werden Gelder zu verschiedenen Zeitpunkten im Monat ausbezahlt, wird dies erschwert. Generell ist es wichtig, dass Sozialleistungen und Beihilfen an Lebenserhaltungskosten wie Miet- und Energie- sowie Lebensmittelpreise angepasst werden“, so Wehrum. Wohnpolitisch ist eine Erhöhung des preisgeregelten Angebotes am Wohnungsmarkt durch Wohnbauförderung wichtig. Sodass es mehr leistbares Wohnen gibt. „Diese Herangehensweise soll aber auch mit Wohnbeihilfen flankiert werden“, wie Tockner bekräftigt.
Es braucht einen Mix aus Maßnahmen. Die Wohnbeihilfe an die Inflation anzupassen, eine Vereinheitlichung der Überweisungen von Transferleistungen am Monatsbeginn und eine Ausweitung der Wohnbauförderung von Genossenschaftswohnungen wären Ansätze, um Menschen das Wohnen zu erleichtern.