Das ist Grundlage jeder demokratischen und gerechten Gesellschaft. Ebenso ist die Möglichkeit der effizienten Interessenvertretung für jede Berufsgruppe eine Selbstverständlichkeit.
„Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen.“ Susanne Haslinger (PRO-GE) erklärt, warum die #Sozialversicherung in die Hände der Beschäftigten gehört. 👇https://t.co/pMJARNvr7e
— Arbeit&Wirtschaft Magazin (@AundWMagazin) March 11, 2024
„Selbstverwaltung“ in der Sozialversicherung und in der Interessenvertretung heißt, dass wichtige Teile der Aufgaben in diesen Bereichen nicht von staatlichen Organen erledigt werden, sondern von den Vertreter:innen der Versicherten, der Beitragszahler:innen, oder der jeweiligen Berufsgruppe. Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sind solche gewählten Vertretungen. Selbstverwaltung muss vom Staat unabhängig sein und ist daher näher bei den Menschen und ihren Bedürfnissen als die staatliche Verwaltung. Sie fördert eine solidarische Verbindung der verschiedenen Interessen.
Alle fünf Jahre entscheiden alle unselbstständig Beschäftigten bei den Arbeiterkammerwahlen über die Zusammensetzung der sozialen Selbstverwaltung. Sie wählen die Kammerrät:innen, die in die Gremien der Sozialversicherung entsandt werden. Diese Delegierten ziehen in die Führungsetagen der Sozialversicherungsträger ein. Sie bestimmen dann, wofür die eingehobenen Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ausgegeben werden. Kammerrät:innen haben detailreiche Einblicke in die Problemlagen der Arbeitnehmer:innen. Aus diesem Wissen heraus können sie als Versichertenvertreter:innen im Rahmen der Gesetze optimal gestalten, wie die einbezahlten Beiträge in der Sozialversicherung verwendet werden.
Warum die Selbstverwaltung in Gefahr ist
Für die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen in der sozialen Selbstverwaltung wird es aufgrund gesetzlicher Änderungen immer schwieriger, Verbesserungen im Leistungsrecht für Beschäftigte durchzusetzen. Der Grund? In allen Entscheidungsgremien der Sozialversicherung können die Arbeitgebervertreter:innen jede Entscheidung blockieren. Und das, obwohl die Arbeitgeber:innen bei der Gesundheitskasse gar nicht versichert, also auch nicht betroffen sind.
Die Abhilfe? Arbeitnehmervertreter:innen müssten wieder die Mehrheit in den Gremien ihrer Sozialversicherung bekommen, um die Interessen der Beitragszahler:innen vertreten zu können. Die Unzufriedenheit mit dem Gesundheitssystem wachse. Die Menschen haben keine Anlaufstelle mehr, und vielen fehle die Information, was ihnen eigentlich zustehe.