Vorbild auf internationaler Ebene

Foto (C) Seongbin Kang / Action Press / picturedesk.com
International werden Österreichs Beschäftigte immer wieder mal darum beneidet, dass sie eine so starke Organisation wie die Arbeiterkammer haben. In Südkorea überlegt man nun sogar, eine solche Interessenvertretung einzurichten.
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Bislang gibt es AKs nur in Österreich, Luxemburg, Bremen und im Saarland. Doch das Interesse an einer gesetzlichen Vertretung für ArbeitnehmerInnen reicht bis Asien.
Was die Einführung von Arbeiterkammern betrifft, gilt Österreich weltweit als Vorreiter. Bereits vor dem Ende der Monarchie erhoben Teile der Arbeiterbewegung die Forderung nach einer eigenen gesetzlichen Einrichtung, die wie die Handelskammern ein Begutachtungsrecht für Gesetzesentwürfe haben sollte und die soziale Lage der ArbeiterInnen erforschen und dokumentieren sollte. Am 26. Februar 1920 beschloss das erstmals wirklich demokratisch gewählte Parlament die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte.

Auf gesamtstaatlicher Ebene folgte dem Beispiel Österreich bisher nur das Großherzogtum Luxemburg. 1924 wurde eine Arbeiterkammer und getrennt davon eine Kammer für Privatangestellte gegründet. Als Beratungsorgan der Regierung ist die 2008 fusionierte Chambre des salariés unmittelbar in die Gesetzgebungsprozesse des Landes eingebunden und mit 496.000 Mitgliedern die größte Berufskammer in Luxemburg.

Was Arbeitern dienlich ist

In Deutschland war es vor allem der Sozialdemokrat Friedrich Ebert, der sich Anfang des 19. Jahrhunderts vehement für die Schaffung von Arbeiterkammern einsetzte. Deren Sinn und Zweck beschrieb er damals wie folgt: „Ihre Aufgabe ist die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter. Sie ist berufen, auf alles, was der Arbeiterklasse dienlich sein kann, fortwährend ihr Augenmerk zu richten […]. Über alle, die Arbeiterverhältnisse betreffenden Gesetze, wird vor deren Erlaß die Arbeiterkammer zu einer Begutachtung veranlaßt.“

Von Mitgliedern finanziert

Trotz Initiativen in mehreren Bundesländern Deutschlands wurde vorerst lediglich in Bremen (1921) eine Arbeiterkammer (und eine davon unabhängige Angestelltenkammer) eingeführt. Im Jahr 2000 kam es zur Zusammenlegung in eine Arbeitnehmerkammer mit heute rund 360.000 Mitgliedern.

Neben Bremen gibt es in Deutschland noch die Arbeitskammer des Saarlandes. Sie wurde 1951 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet, um für die saarländische Arbeitnehmerschaft eine Einrichtung zur Vertretung ihrer Interessen in Wirtschaft und Politik zu schaffen. Wie in Bremen wird auch sie aus Mitgliedsbeiträgen finanziert, die der Arbeitgeber direkt vom Gehalt abzieht (0,15 Prozent des Bruttolohns).

„Wir haben ebenso wie in Österreich den gesetzlichen Auftrag, die Interessen von abhängig Beschäftigten gegenüber der Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu vertreten“, erläutert Peer Rosenthal, Referent der Geschäftsführung in der Arbeitnehmerkammer Bremen, die Aufgaben seiner AK. Die Vorteile, die Werktätige in Ländern mit gesetzlicher Interessenvertretung im Vergleich mit den 14 anderen deutschen Bundesländern haben, liegen für ihn auf der Hand: Mit den Arbeiterkammern gibt es neben den Gewerkschaften einen zusätzlichen Akteur, „die abhängig Beschäftigten erhalten dadurch ein größeres Gewicht in der Wahrnehmung ihrer Interessen“, so Rosenthal. Darüber hinaus bieten die AKs auch ein ausgefächertes Dienstleistungsangebot für ihre Mitglieder.

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