Reportage: Voll motiviert

Inhalt

  1. Seite 1 - Betriebsstättenerhebung Nummer 1
  2. Seite 2 - Logistische Herausforderung
  3. Seite 3 - Betriebsstättenerhebung Nummer 2
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Bereits seit vielen Monaten laufen die Vorbereitungen für die Arbeiterkammerwahlen 2019. Wir besuchten die AK-Bezirksstelle Korneuburg, in der die OrganisatorInnen – trotz meist hohem Stresspegel – mit Feuereifer bei der Sache sind.

Betriebsstättenerhebung Nummer 2

Wahlberechtigt sind alle, die am 3. Dezember in Niederösterreich beschäftigt sind, sowie alle, die sich veranlagt haben (siehe oben) und deren Wahlberechtigung nach Prüfung durch die Wahlbehörde festgestellt wurde. Allerdings sind auch Anpassungen bei der Zuordnung der MitarbeiterInnen zu den Wahlsprengeln möglich, erklärt Alfred Jordan: etwa wenn ein Betrieb LeiharbeiterInnen hat, die nicht dort, sondern bei der Leiharbeitsfirma angemeldet sind. Da ist es natürlich sinnvoll, wenn diese MitarbeiterInnen auch direkt im Betrieb wählen können.

Am 14. Dezember erfolgt die zweite Betriebsstättenerhebung: Die Betriebe melden dem AK-Wahlbüro Namen und Sozialversicherungsnummern. Dementsprechend werden die WählerInnen-Listen erstellt.

Ein wichtiger Kommunikationskanal zwischen Wahlbüro und den Bezirksstellen ist die zentrale Wahldatenbank. Sie liefert den MitarbeiterInnen vor Ort aktuelle Informationen und Fakten. Die Bezirksstellen wiederum geben sämtliche Daten, etwa aus den Einverständniserklärungen, in das System ein. In Korneuburg ist dafür Brigitte Schüller verantwortlich. Auf Basis dieser Vorgaben werden Mitte Februar die exakten Wahlzeiten und Wahlorte von der Zweigwahlkommission beschlossen. Ihren Vorsitz übernimmt ein/e VertreterIn der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats. Änderungen sind nur in echten Notfällen (Betriebsschließungen, Naturkatastrophen etc.) möglich.

Die erste Stressphase für Jordan, Klapps und Schüller sollte allerdings schon früher vorbei sein: „Wir haben uns als Ziel gesetzt, bis Jahresende mit allen formalen Vorbereitungsarbeiten für die AK-Wahl fertig zu sein. Dann fällt uns allen sicher ein Stein vom Herzen und wir können ein paar Tage durchatmen“, hofft der Bezirksstellenleiter. Insgesamt sieben Beschäftigte sind – zusätzlich zu den laufenden Dienstleistungen für die AK-Mitglieder – mit der Organisation der Wahlen zugange. Das geht natürlich nicht ohne Überstunden. Wird es einmal eng, trägt auch die Reinigungskraft zum Gelingen der Wahl bei und hilft etwa beim Zusammenbau der Wahlurnen.

Fotos (C) Markus Zahradnik
Formulare, Protokolle, Einverständniserklärungen etc. – AK-Wahlen bedeuten immer
auch jede Menge Unterlagen in Papierform.

Zeit, zu wählen!

Als öffentliches Wahllokal wird die Bezirksstelle Korneuburg am 20. März ab acht Uhr geöffnet sein. Im vorderen Bürobereich kann wochentags zwischen 8 und 16 Uhr gewählt werden. „Zusätzlich wird auch an einem Samstag und Sonntag geöffnet sein“, bestätigt Alfred Jordan. Wer keinem Betriebswahlsprengel zugeordnet ist – beispielsweise Beschäftigte kleinerer Betriebe –, erhält die Wahlkarte automatisch mit der Post und kann per Briefwahl oder eben in einem öffentlichen Wahllokal wählen. Wahlkarten können außerdem von all jenen AK-Mitgliedern beantragt werden, die ihre Stimme im Wahlzeitraum nicht persönlich abgeben können (u. a. Urlaub, Dienstreise).

Übrigens: Die Wahlurnen werden zwischen den Wahlzeiten sicher verwahrt. Das Öffnen und Entleeren erfolgt nicht durch die Wahlkommissionen vor Ort. Die Stimmen werden erst ausgezählt, wenn die Zweigwahlkommission am 2. April zusammentritt. Brigitte Schüller, die auch bei der letzten Auszählung dabei war, erinnert sich noch gut: „Am Ende des Zählens stehe ich natürlich schon noch einmal unter Strom, wenn mir unsere Bezirkshauptfrau dabei über die Schulter schaut.“

Die damaligen Korneuburg-Ergebnisse beeindrucken: Mit 53,63 Prozent war die Wahlbeteiligung etwas größer als 2009 und lag deutlich über dem niederösterreichischen Durchschnitt (40,91 Prozent).

Von
Astrid Fadler

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 10/18.

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