Steuerreform 2015/Steuerreform 2016
Die 2015 beschlossene und 2016 durchgeführte Steuerreform fand ebenfalls unter einer rot-schwarzen Regierung statt und machte ein Volumen von rund 5 Milliarden Euro aus.
Die Steuerreform 2015/16 brachte eine enorme Entlastung für das Einkommen der ArbeitnehmerInnen.
Familien profitierten von der Aufstockung des Kinderfreibetrags von 220 auf 400 Euro.
Unter diese Steuerreform fiel außerdem die Einführung der Registrierkassenpflicht sowie die Belegpflicht. Hintergedanke war die Betrugsbekämpfung, durch die die Steuerreform teilweise gegenfinanziert werden sollte. Auch die De-facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses und die Bekämpfung von Sozialbetrug sollten dazu beitragen. Der größte Teil der Reform sollte jedoch durch „Selbstfinanzierung“ getragen werden.
Für KonsumentInnen kamen durch die Steuerreform Änderungen der Mehrwertsteuersätze zum Tragen. Einige der ermäßigten Steuersätze wurden von zehn auf 13 Prozent angehoben, wie beispielsweise im Kultur- und Unterhaltungsbereich. Darunter fallen Kinobesuche, Konzerttickets, Theaterbesuche. Aber auch Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind davon betroffen.
Steuerreform 2019
Wenig verwunderlich, dass sich die geplante Steuerreform 2019 unter der schwarz-blauen Regierung wieder darauf konzentriert, dass Unternehmen entlastet werden. Ähnlich wie 2004 steht auch heuer wieder die Stärkung des Wirtschaftsstandortes als großes Ziel auf der Agenda. Was die geplante Steuerreform im Detail bringen wird, erklärt Arbeiterkammer-Steuerexperte Dominik Bernhofer im Interview.