Steuerreform 2009/Steuerreform 2010
Diese Steuerreform in Österreich umfasste ebenfalls ein Volumen von rund 3 Milliarden Euro, hatte aber aufgrund der damals rot-schwarzen Regierung eine andere Ausrichtung: Die Steuerreform konzentrierte sich auf die Entlastung im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer. Zudem kam eine Ausweitung der Spendenbegünstigung hinzu, ein Familienpaket sowie ein Unternehmenspaket zur Entlastung der einkommensteuerpflichtigen unternehmerischen Einkünfte. Im Gegensatz zur Steuerreform 2004/05 standen auch die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Armutsbekämpfung für Familien auf der Agenda.
Bei der Steuerreform 2009/10 ging es großteils um die Entlastung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte.
Es gab eine Reihe von Maßnahmen bei der Steuerreform, die großteils die Entlastung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zum Ziel hatten. Man wollte die gesunkene Kaufkraft aufgrund der überdurchschnittlich hohen Inflation der ersten Jahreshälfte 2008 kompensieren. Dafür wurde im Zuge der Steuerreform 2009/10 eine Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen vorgenommen, eine Anhebung von Kilometergeld und Pendlerpauschale, eine Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Medikamente sowie Steuerbefreiungen für Überstunden und Nächtigungsgelder.
Den ArbeitnehmerInnen kam vor allem zugute, dass durch die Steuerreform die Grenze der untersten Tarifzone angehoben wurde. Dadurch wurde der steuerfreie Grundfreibetrag von 10.000 Euro auf 11.000 Euro ausgeweitet. Auch die Grenzsteuersätze reduzierten sich und brachten dadurch Steuererleichterungen für Arbeitnehmerinnen. So wurde die kalte Progression für alle Einkommensschichten reduziert, wie die folgende Tabelle zeigt:
Einkommensteuerberechnung vor der Steuerreform 2009/10 | Einkommensteuerberechnung nach der Steuerreform 2009/10 | ||
Jahreseinkommen in € | Steuersatz | Jahreseinkommen in € | Steuersatz |
bis 10.000 Euro | 0 % | bis 11.000 Euro | 0 % |
10.001 bis 25.000 Euro | 38,5 % | 11.001 bis 25.000 Euro | 36,5 % |
25.001 bis 51.000 Euro | 43, 596 % | 25.000 bis 60.000 Euro | 43,214 % |
ab 50.001 Euro | 50 % | ab 60.001 Euro | 50 % |
Das Verteilungsziel wurde zwar durch die Tarifreform gefördert, welche die niedrigen Einkommen am stärksten entlastet, diese verschärfte aber auch die Progression im unteren und mittleren Einkommensbereich. Wie die Presseaussendung des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung – WIFO – mitteilte, wurden jedoch „die steuerlichen Barrieren zur Ausweitung der geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigung auch nach der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringe Einkommen und des Eingangssteuersatzes hoch, und es wurde kein wesentlicher Schritt unternommen, um die Belastung der Arbeitseinkommen mit Sozialbeiträgen energisch zu senken bzw. die Steuerfinanzierung des Sozialsystems zu stärken“.
Im Rahmen des Familienpakets wurde das Ziel verfolgt, die Frauenerwerbstätigkeit zu erhöhen. Dazu beitragen sollten der Kinderfreibetrag, der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung sowie die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Zudem wurde der Kinderabsetzbetrag für jedes Kind von € 50,90 auf € 58,40 pro Monat erhöht.