Steuerreform 2004/Steuerreform 2005
Die 2004 und 2005 in zwei Etappen durchgeführte Steuerreform in Österreich fand unter der schwarz-blauen Regierung statt, die ihr auch – ähnlich wie bei der momentan geplanten Steuerreform – ihren ganz persönlichen Stempel aufgedrückt hat. Wir sprechen hier von einer Steuerreform mit einem Gesamtvolumen von gut 3 Milliarden Euro. Dabei wurde das Ziel verfolgt, den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. Nicht verwunderlich also, dass vor allem Unternehmen davon profitierten: So wurde im Zuge dieser Steuerreform der Körperschaftssteuersatz von 34 auf 25 Prozent gesenkt, um die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen zu verbessern. Das entspricht einer Steuerentlastung von rund 1,1 Milliarden Euro.
Unter kalter Progression versteht man die steuerliche Mehrbelastung für ArbeitnehmerInnen, die sich daraus ergibt, dass die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung steigen, aber die für die Lohnsteuer maßgeblichen Tarifstufen gleich bleiben. Dadurch rücken jährlich mehr ArbeitnehmerInnen in höhere Tarifstufen vor und sind von höheren Steuersätzen betroffen.
Laut Regierung sollte diese Steuersenkung vor allem auch ArbeitnehmerInnen zugutekommen, da sie von der Standortsicherung der Unternehmen und somit auch der Sicherung österreichischer Arbeitsplätze profitieren. Und obwohl auch eine Lohn- und Einkommensteuersenkung – in Höhe von 2,2 Milliarden Euro – für ArbeitnehmerInnen stattgefunden hatte, konnte diese die kalte Progression nur teilweise kompensieren.
Der Tarif wurde von fünf auf vier Tarifzonen reduziert, und es kamen nur noch drei Grenzsteuersätze zur Anwendung. Negativ hervorzuheben ist dabei vor allem der Eingangssteuersatz: Bei Einkommensbereichen zwischen 10.001 und 25.000 Euro jährlich galt nämlich ein Grenzsteuersatz von 38,33 Prozent. Dieser war zwar um 5 Prozentpunkte niedriger als 2003, war jedoch im internationalen Vergleich immer noch sehr hoch angesetzt.
Bei der Steuerreform 2004/05 wurden die Einkommen aus Besitz und Unternehmung deutlich überproportional begünstigt.
Vergleicht man die Nettoentlastungen, wird deutlich, dass diese für unselbstständig Erwerbstätige und PensionistInnen nur 1,1 Mrd. Euro betrug, während jene der Selbstständigen und Unternehmen bei gut 1,5 Mrd. lag. Das bedeutet, dass durch die Steuerreform die Einkommen aus Besitz und Unternehmung deutlich überproportional begünstigt wurden. Verlierer waren jedenfalls die unteren Einkommensschichten – insbesondere jene Personen, die unter die Steuerfreigrenzen gefallen sind, also etwa 2 Millionen Personen, darunter vor allem Frauen in Teilzeitbeschäftigung und PensionistInnen.
Da die Negativsteuer bei der Steuerreform in Österreich nicht angehoben wurde, profitierten sie nicht von der Tarifreform der Einkommensteuer und wurden zusätzlich durch die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge besonders belastet. Im Gegenzug wurde die obere Hälfte der Einkommensverteilung jedoch durch relativ geringe Einkommen- und Vermögenssteuern begünstigt. Kurz gesagt: Es kam dadurch zu keiner Verteilung zwischen Arm und Reich, da vor allem das untere Einkommensdrittel benachteiligt wurde. Anstatt die Strukturprobleme des österreichischen Abgabensystems zu lösen, wurden sie durch diese Steuerreform noch weiter verschärft.