Insgesamt acht solcher Beispiele für die „neue ArbeiterInnenklasse“ beschreibt die GPA-djp-Expertin Veronika Bohrn Mena in ihrem gleichnamigen Buch: Die Palette reicht von den beiden Lieferanten und einem Leiharbeiter über den desillusionierten Praktikanten und den selbstständigen Paketboten bis zur „freien“ Grafikerin und der „befristeten“ Wissenschafterin. Sie alle sind keine außergewöhnlichen Einzelfälle, sondern stehen exemplarisch für eine Gruppe unter den prekär Beschäftigten.
Tendenz steigend
44 Prozent aller unselbstständig Erwerbstätigen waren 2017 atypisch beschäftigt, arbeiteten also Teilzeit, befristet, als Leih- oder Zeitarbeitskraft und/oder waren geringfügig beschäftigt. Im Jahr 2015 betrug der Anteil laut Einkommensbericht des Rechnungshofs 42 Prozent. Dazu kommen noch all jene, die in die (Schein-)Selbstständigkeit gedrängt wurden. So wie der Paketbote Ercan in „Die neue ArbeiterInnenklasse“. Dort schreibt Bohrn Mena: „Bei der Arbeit trägt er ein gelbes Oberteil mit dem Logo der Post und eine gelb-schwarze Jacke mit einem großen Posthorn drauf. Wenn man ihn auf der Straße sieht, hält man ihn unzweifelhaft für einen Postboten. Aber Ercan arbeitet nicht bei der Post, genau genommen hat er mit der Post überhaupt nichts zu tun.“ Er ist eines der mehr als 300.000 Ein-Personen-Unternehmen in Österreich. Als Subunternehmer im freien Kleintransportgewerbe übernimmt er Aufträge eines Frächters, der wiederum Aufträge von der Post bekommt.
Kosten für die Allgemeinheit
Während angeblich negative Auswirkungen von Sozialleistungen auf den allgemeinen Arbeitseifer in den Medien häufig diskutiert werden, werden die „Optionen“, die der Sozialstaat den Arbeitgebern bietet, seltener thematisiert. So entfiel 2017 mehr als ein Achtel der Gesamtarbeitslosigkeit auf Beschäftigte, die von ihren Arbeitgebern gekündigt wurden, um innerhalb kürzester Zeit bei besserer Auftragslage wieder eingestellt zu werden. Von allen Beschäftigten mit einem neuen Job waren 14 Prozent innerhalb der vergangenen zwei Monate beim selben Arbeitgeber tätig. Oder anders ausgedrückt: Der Anteil der Beschäftigten, die von ihren Arbeitgebern gekündigt und im gleichen Jahr wieder eingestellt werden, liegt bei knapp 43 Prozent aller begonnenen Arbeitsverhältnisse. Diese Praxis ist nichts anderes als eine Abwälzung von Personalkosten auf die Allgemeinheit der BeitragszahlerInnen. Das bedeutet allein für das AMS Kosten von rund 500 Millionen Euro jährlich.
Diese Praxis ist nichts anderes als eine Abwälzung von Personalkosten auf die Allgemeinheit der BeitragszahlerInnen.
Laut Arbeitsklimaindex der AK Oberösterreich geben knapp die Hälfte aller Beschäftigten an, dass sie mit ihrem Einkommen kaum oder gar nicht auskommen. Das mag an mehr oder minder hohen Ausgaben liegen. Tatsächlich zählen rund 300.000 Erwerbstätige (zwischen 18 und 64 Jahren) zu den Working Poor. Ihr Einkommen liegt also unter der Armutsgefährdungsschwelle, obwohl sie im Referenzjahr länger als sechs Monate in Voll- oder Teilzeit beschäftigt waren. Von Armutsgefährdung spricht man, wenn das jährliche Pro-Kopf-Einkommen unter 60 Prozent des Medianeinkommens beträgt. Gewertet werden dabei Arbeitseinkommen, aber auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, privaten Transfers und Sozialleistungen.
Als häufiges Argument für Lohnzurückhaltung und Deregulierung wird die (internationale) Wettbewerbsfähigkeit angeführt. Tatsächlich sorgt niedriges Lohnwachstum für erhöhte preisliche Wettbewerbsfähigkeit.
Aber, so der Ökonom Rafael Wildauer im A&W-Blog: „Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass die gestiegene preisliche Wettbewerbsfähigkeit nicht zu sinkender Arbeitslosigkeit infolge von höherem Wachstum geführt hat. Im Gegenteil, die Arbeitslosenrate steigt (sowohl in Österreich als auch in der Eurozone) seit den 1980er-Jahren an.“
Selbst wenn zuletzt auch die heimischen Arbeitslosenquoten gesunken sind, zumindest ein Argument bleibt: Löhne haben eine Doppelfunktion, sie stellen nicht nur einen Kostenfaktor für Unternehmen dar, sondern für die Beschäftigten auch das Einkommen, mit dem sie Produkte und Dienstleistungen erwerben können. Langsam wachsende Löhne führen zu einer geringeren Nachfrage. In den vergangenen 20 Jahren sind die Exporte deutlich stärker gewachsen als die Konsumnachfrage. Deshalb sollte, so argumentiert AK-Experte Markus Marterbauer, „mittelfristig ein Anstieg der Lohnquote angestrebt werden“.
Reallohnverluste
Schon seit einigen Jahren müssen die Beschäftigten mit Einkommenseinbußen leben. Bei manchen sind diese besonders drastisch: Für ArbeiterInnen verzeichnete der Rechnungshof im Einkommensbericht 2016 sogar 13 Prozent Reallohnverlust seit 1998. Die Zahlen für 2017 zeigen keine Verbesserung; während die mittleren Bruttojahreseinkommen um 1,83 Prozent gestiegen sind, erhöhte sich der Verbraucherpreisindex um 2,04 Prozent.
Eine besonders benachteiligte Gruppe sind seit Jahrzehnten die Frauen, selbst wenn der hohe Anteil an Teilzeitarbeit berücksichtigt wird. Vor allem Alleinerziehende zählen nach den Erwerbslosen zu den am höchsten armutsgefährdeten Gruppen. Traditionell schlechtergestellt sind auch MigrantInnen, sie haben höhere Reallohnverluste als der Durchschnitt und müssen öfter den Arbeitgeber wechseln. Fast die Hälfte der Working Poor besitzt nicht die österreichische Staatsbürgerschaft.
Lösungsansätze für mehr Einkommensgerechtigkeit, wie etwa 1.700 Euro Mindestlohn, kennen AK und ÖGB gleich mehrere. Als wichtigen Schritt sieht Veronika Bohrn Mena die Erkenntnis, dass die Grenze nicht zwischen selbstständig und unselbstständig Beschäftigten oder zwischen Büroangestellten und Fachkräften verläuft, sondern vielmehr zwischen jenen, die für ihr Geld arbeiten müssen, und jenen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen.
Buchtipp: Veronika Bohrn Mena: Die neue ArbeiterInnenklasse Projektbericht: Working Poor in TirolAstrid Fadler
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 1/19.
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