Keine Grenzen mehr
Aber auch leitende Angestellte und MitarbeiterInnen „mit maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ können mit der neuen Regelung ein höheres Stundenpensum absolvieren als bisher. Denn für sie gelten gar keine Arbeitszeitgrenzen mehr.
Es stellt sich aber auch die Frage, ob die flexibilisierten Arbeitszeiten den Arbeitgebern, die sie sich so gewünscht haben, tatsächlich nur Vorteile bringen. Johannes Gärtner von der Technischen
Universität Wien ist Obmann der deutschsprachigen Arbeitszeitgesellschaft, der ExpertInnen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz angehören. Wie er betont, steigt mit höherer Arbeitszeit nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch die Fehlerquote. Mehrere Nachtschichten mit 12 Arbeitsstunden führen zum Beispiel zu Risiken wie bei Alkoholisierung. Gärtner beklagt, dass mit dem neuen Gesetz „ArbeitnehmerInnenschutzregeln wider besseres Wissen zerstört“ worden seien.
Wie sähe demgegenüber die ideale Arbeitszeit aus ArbeitnehmerInnensicht aus? Das könne man so nicht generalisieren, betont Feuchtl. Einerseits gebe es unterschiedliche Branchen und Berufsfelder, andererseits reagieren Menschen einfach unterschiedlich auf die auf sie einwirkenden Belastungen und befinden sich auch in verschiedenen Lebensphasen.
Mit zunehmender wöchentlicher Arbeitszeit nimmt die Beschwerdehäufigkeit über Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden zu.
Dennoch gebe es klare Erkenntnisse, wie Arbeit trotz hoher punktueller Belastungen so gestaltet werden könne, dass die Gesundheit keinen Schaden nehme – und zugleich ArbeitnehmerInnen motiviert bleiben. Mit zunehmender wöchentlicher Arbeitszeit nehme zum Beispiel die Beschwerdehäufigkeit über Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden zu.
Pausen dringend nötig
Wer viele Überstunden leiste, habe auch weniger Zeit, gesund zu leben, sich also um gesunde Ernährung, ausgleichende Bewegung und regelmäßige Arztbesuche zu kümmern. „Gebot der Stunde wäre eigentlich, bei wachsendem Arbeitsdruck auch für zeitnahe Regenerationsphasen zu sorgen“, so Feuchtl. Das gilt auch für Pausen innerhalb des Arbeitstages. Die ständige Erreichbarkeit sorge zudem dafür, dass eigentliche Erholungsphasen gar nicht greifen. Und „ein Problem bei uns Menschen ist: Oft merken wir erst, dass uns etwas nicht guttut und krank macht, wenn es zu spät ist und wir bereits krank sind“. Klare Erreichbarkeitsregeln können hier positiv gegensteuern, geplante kurze Pausen während der Arbeitszeit ebenso.
Der Wunsch gehe also in Richtung 32 Stunden: gesunde Vollzeit.
Entscheidend ist am Ende aber die wöchentliche Arbeitszeit. Wie eine SORA-Sonderauswertung des AK OÖ Arbeitsklima Index im Auftrag der Bundesarbeitskammer zeigt, gehen die 60-Stunden-Woche und der 12-Stunden-Tag an den Bedürfnissen der arbeitenden Menschen vorbei, sagt Ingrid Moritz, die Leiterin der AK-Abteilung Frauen und Familie. Das Gebot der Stunde wäre vielmehr eine Arbeitszeitverkürzung, denn 36 Prozent aller Frauen und 39 Prozent aller Männer, die über 32 Stunden arbeiten, möchten ihre Stunden reduzieren. Umgekehrt wollen ein Fünftel der Frauen und ein Viertel der Männer, die weniger als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, länger arbeiten. Der Wunsch gehe also in Richtung 32 Stunden – der Soziologe Martin Griesbacher von der Karl-Franzens-Universität Graz spricht hier von „gesunder Vollzeit“.
Zufriedenere Menschen
Wer 32 Stunden arbeitet, habe meist einen höheren Zufriedenheitswert als ein derzeit Vollzeitbeschäftigter. Würde die etwas niedrigere Wochenarbeitszeit als Vollzeit etabliert, würde das einerseits zu besserer Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, andererseits zu niedrigerer gesundheitlicher Belastung, aber auch zu Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten führen, die derzeit nur bei Vollzeitarbeit etwa in Höhe von 38 oder 40 Wochenstunden gegeben sind. „Wir wollen statt ungesunder Vollzeitmarathons eine echte Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung“, sagt Moritz. Die Regierung hat den entgegengesetzten Weg eingeschlagen.
Alexia Weiss
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 2/19.
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