Kochen mit Mineralwasser
Bei der Gemeinde war das Versprechen zu unterschreiben, ausschließlich mit Mineralwasser zu kochen. Vom Anschluss an das Ortsnetz in den kommenden Jahren erhofft sich Sonja nicht allzu viel: Das chemisch aufbereitete Wasser schmecke „grauslich“, weiß sie aus den Nachbargemeinden. „Aber es sind zumindest keine Bakterien drin. Außer, wenn es hin und wieder ‚kippt‘, wie manchmal aus Gänserndorf zu hören ist. Dann müssen die Bewohner halt auf die Behebung warten.“
Im Allgemeinen hat Österreich mit seinem Trinkwasser großes Glück: Das reichhaltige Angebot an Wasser ermöglicht zu fast 100 Prozent die Versorgung aus Grundwasser. Zum Vergleich: England bezieht 72 Prozent aus aufbereitungsintensivem Oberflächenwasser. Über 90 Prozent der heimischen Haushalte sind an ein öffentliches Netz angeschlossen. Der Versorger hat sein Wasser in einer der Trinkwasserverordnung (TWV) entsprechenden Qualität abzugeben, wobei der Nitratwert als wichtigster Parameter gilt. Hier liegt der erlaubte Maximalwert bei 50 mg/l, bei Pestiziden sind höchstens 0,1 µg/l zulässig. „Wer auf Hausbrunnen angewiesen ist, hat in manchen intensiv-landwirtschaftlichen Regionen leider Pech mit der Trinkwasserqualität“, sagt Iris Strutzmann. „Wobei: Vorschriften für restriktivere Maßnahmen zur Senkung des Nitrateingangs gäbe es genug“, so die Agrarwissenschafterin und Mitarbeiterin der AK-Abteilung Umwelt und Verkehr.
Verschlechterung
Das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, nämlich chemisch gutes Grundwasser, sollte durch die im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 angeführten Maßnahmen bis 2027 erreicht werden. Insbesondere das Aktionsprogramm Nitrat und die freiwillige Teilnahme am Agrarumweltprogramm ÖPUL sollten Besserung bringen. Die Fördermittel für grundwasserrelevante ÖPUL-Maßnahmen im Marchfeld betrugen zwischen 2009 und 2013 rund 6,78 Millionen Euro. Doch zeigte die Ist-Bestandsanalyse 2013 eine Verschlechterung der Lage und einen steigenden Trend bei der Nitratbelastung. Bund und Länder schieben einander die Verantwortung zu, wie aus dem Rechnungshofbericht 2015 über die „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser im Weinviertel“ nachzulesen ist. „Die vorhandenen gesetzlichen Instrumente wurden – unter Verweis auf Regelungsmöglichkeiten durch den jeweils anderen (Bund bzw. Land) – bisher nicht ausgeschöpft bzw. nicht genutzt“, so der Bericht. Im Sinne der Verbesserung der Grundwasserqualität sei es zweckmäßig, „dass die befassten Behörden ihre Verantwortung umfassend wahrnehmen und nicht auf die Handlungsmöglichkeit der jeweils anderen hinweisen“.