Politik als Jägerlatein – Treffsicher daneben

Jäger in Tracht von hinten. Symbolbild für die Treffsicherheit der Politik bei Inflation und Corona.
Treffsicher oder Fehlschuss? Die Politik tut sich schwer mit Hilfen und Subventionen. | © Adobe Stock/Photo Feats
Der Begriff „Treffsicherheit“ ist wieder in aller Munde, und das war er auch schon vor 22 Jahren mit der Angelobung der ersten schwarz-blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel. Ein Grund, beunruhigt zu sein?
Was soll mit dem Begriff „Treffsicherheit“ in Bezug auf sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen ausgedrückt werden? Was bedeutete dieser Begriff vor 22 Jahren und was heute? Genau genommen wurde der Begriff „Treffsicherheit“ bis 2000 vor allem in drei Bereichen verwendet:. Beim Militär, bei der Jagd und im Sport. Gemeinsam ist ihnen: Es gibt ein Ziel und die Möglichkeit festzustellen, ob bzw. wie genau es getroffen wurde. Und all diesen Bereichen haftet etwas Vernichtendes an.

Mangelnde Treffsicherheit bei Hilfen und Subventionen

Wie passt das mit Sozial- und Wirtschafspolitik zusammen? Eigentlich gar nicht, wenn man der Argumentation jener Jury folgt, die im Jahr 2000 „soziale Treffsicherheit“ zum Unwort des Jahres wählte. „Seine besondere Qualität als ‚Unwort‘ bekommt es vor allem durch seine negative Mehrdeutigkeit.“ So die Jury. Denn „Treffsicherheit“, so die Jury, sei eine Metapher für erfolgreiches Kämpfen, impliziere eher Konfrontation als Kooperation und sei nicht darauf ausgerichtet, gesellschaftliche Gegensätze zu vermindern. Zusätzlich verschleiere es das Ziel, das politisch angestrebt wird: die Streichung bisheriger Sozialleistungen.

Ein Jäger lädt sein Gewehr nach. Symbolbild für die Treffsicherheit.
„Treffsicherheit“ ist Unwort des Jahres. Weil es das eigentlich versöhnliche Ziel der Maßnahmen konterkariert. | © Adobe Stock/zorandim75

Als zentrales Ziel war im Programm der ersten schwarz-blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel festgeschrieben. Eine „moderne“ Sozialpolitik im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Verantwortung, Leistungsbereitschaft und Solidarität. Zur Abwendung einer drohenden Unfinanzierbarkeit und geringer „sozialer Treffsicherheit“ müsse es zu einer Neuordnung der Sozialpolitik kommen. Finanzminister Karl-Heinz Grasser präzisierte in seiner Budgetrede, dass es im Sinne einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, zu weniger Indifferenz bei der Verteilung innerhalb der Sozialleistungen sowie zu mehr sozialer Gerechtigkeit für die „wirklich Bedürftigen“ kommen müsse.

Schwarz-blaues Déjà-vu

Die Wortwahl lässt aufhorchen. Sie ähnelt, nein, sie gleicht jener, mit der auch heute die Diskussion rund um die Auswirkungen der Energiekrise und der Inflation sowie die Kollektivvertragsverhandlungen seitens der Arbeitgeber:innen geführt werden: Leistung muss sich lohnen, es braucht mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sowie soziale Gerechtigkeit für die wirklich Bedürftigen.

Unter dem Begriff „soziale Treffsicherheit“ setzte damals jedenfalls ein gigantischer Umverteilungsprozess von unten nach oben ein, wie der „Falter“ analysierte. In Arbeit& Wirtschaft war zu lesen: „Treffsicher waren die Maßnahmen der Bundesregierung nur dahin gehend, dass das Vertrauen in die soziale Sicherheit des Landes nachhaltig erschüttert wurde. Frei nach dem Motto: ,Ist der Ruf (des Sozialstaates) erst einmal ruiniert, regiert sich’s völlig ungeniert!‘“

Und heute? Vor dem Hintergrund der Energie- und Teuerungskrise setzte die österreichische Bundesregierung unter Bundeskanzler Karl Nehammer per Ministerratsbeschluss vom 30. März 2022 eine Expert:innengruppe ein. Deren Aufgabe war es, erste Einschätzungen zur Entwicklung der Teuerung sowie zu potenziellen Gegenmaßnahmen zu liefern. Im Vordergrund der Bewertung stand für die Regierung die Beurteilung der „sozialen Treffsicherheit“ der Maßnahmen. „Soziale Treffsicherheit“ wird dann als gegeben angesehen, wenn von einer Maßnahme vor allem armutsgefährdete Haushalte bzw. Haushalte mit geringen Einkommen, die keine ausreichenden Ersparnisse haben, erreicht werden, also – wie es bereits Grasser 2000 formulierte – die „wirklich Bedürftigen“.

Überförderung statt Treffsicherheit

Halten die Ziele, die sich die schwarzgrüne Regierung unter Karl Nehammer gesetzt haben, der Realität stand? Oder ist es doch eher Jäger-Latein? Ein Blick auf den aktuellen Mix an Antiteuerungsmaßnahmen und COFAG-Förderungen sowie auf deren tatsächliche Treffsicherheit verleitet dazu, „eher nicht“ zu sagen.

Irgendwie las sich der am 28. Oktober 2022 veröffentlichte Rechnungshofbericht „COFAG und Zuschüsse an Unternehmen“ wie ein Politthriller. Zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 schuf der Bund innerhalb weniger Tage eine neue Fördergesellschaft, betraute diese mit der Abwicklung der COVID-19-Maßnahmen für Unternehmen und stattete sie mit 19 Milliarden Euro aus. Dabei wurde, wie der Rechnungshof in seinem Bericht anmerkt, die neue Förderinstitution geschaffen. Ohne die Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium unter dem damaligen Finanzminister Gernot Blümel nachvollziehbar zu dokumentieren oder Alternativen abzuwägen.

Die Eckpunkte der Rechnungshofkritik bezogen sich auf:
  • hohe Beratungskosten: So fielen von März 2020 bis Jahresende 2021 knapp 36 Millionen Euro an Beratungskosten an. Es wurde etwa zur Protokollführung der Sitzungen des Aufsichtsrats ein externer Protokollführer beauftragt. Kostenpunkt für 30 Sitzungen im Zeitraum April bis September 2020: 125.000 Euro.
  • Überförderung von bis zu 117 Millionen Euro: Speziell beim Lockdown-Umsatzersatz für November bis Dezember 2020 war es Unternehmen bei Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche möglich, Zuschüsse zu erlangen, ohne einen finanziellen Schaden nachweisen zu müssen. Der Rechnungshof ermittelte, dass sich etwa bei 50 ausgewählten Unternehmen durch gleichzeitigen Bezug von COVID- 19-Kurzarbeitsbeihilfe und Umsatzersatz im November – also für einen Monat – eine potenzielle Überförderung von 29 Millionen Euro ergab.
  • Zuschussinstrumente: Diese unterschieden nicht nach der Größe und finanziellen Ausstattung der Unternehmen. Das führte, so der Rechnungshofbericht, zu einem beträchtlichen Überförderungspotenzial bei Konzernen.
  • Evaluierung der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Das Finanzministerium verfügte über kein Konzept für eine wissenschaftlich begleitete Evaluierung der finanziellen Hilfsmaßnahmen und über kein systematisches Monitoring der Treffsicherheit der Zuschussinstrumente.

Ein Zuschuss in den Ofen

Der höchste bis Ende Juni 2021 ausbezahlte Zuschussbetrag belief sich laut Rechnungshofbericht auf 13,94 Millionen Euro. Es handelte sich dabei um einen Beherbergungsbetrieb, der vier Zuschussinstrumente beantragt hatte. Unter den zehn größten Zuschussempfängern waren außerdem vier Bergbahnbetriebe in Kärnten, Salzburg und der Steiermark sowie zwei Beherbergungsbetriebe.

Da die Zuschüsse keine Konzernbetrachtung erforderten, war jedes einzelne Konzernunternehmen antragsberechtigt. Daher erhielt etwa ein Handelskonzern mit 47 rechtlich selbstständigen Unternehmen in Summe 16,02 Millionen Euro an Zuschüssen.

Budgetdienst: Verteilung, die wirkt – aber wie?

Laut Statistik Austria betrug die Inflation heuer im Oktober 11,0 Prozent. Preistreiber sind weiterhin Energie und Lebensmittel – und das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Dessen ungeachtet argumentieren Arbeitgeber:innen in den Kollektivvertragsverhandlungen mit den Metaller:innen, dass die Regierung mit der Abschaffung der kalten Progression und der Erhöhung des Pendlerpauschales bereits zur Entlastung und Abfederung der Inflation beiträgt. Stimmt das?

Die Zahlen, die der Budgetdienst in seiner Analyse veröffentlichte, sagen etwas anderes, denn von der Abschaffung der kalten Progression und der Kompensation der CO2-Steuer sowie vom erhöhten Pendlerpauschale profitieren vor allem die höheren Einkommen. Tragen diese Maßnahmen also nach Logik der Regierung zur Entlastung der „Bedürftigen“ bei, oder wird hier im Jahr 2023 gar Klientelpolitik betrieben – für die Unternehmer:innen, die durch niedrige Lohnabschlüsse höhere Gewinne machen, und die Besserverdiener:innen, die von den Entlastungmaßnahmen stärker profitieren?

Dazu ein Blick in die vor Kurzem veröffentlichte Analyse des Budgetdiensts des Parlaments zur Verteilungswirkung der drei Maßnahmenpakete der Bundesregierung zum Teuerungsausgleich, die auf Anfrage der NEOS erstellt wurde. Das Ergebnis: Im Jahr 2022 wird vieles unterstützt. Mit dem kommenden Jahr 2023 reißt die Unterstützung abrupt ab. Zusätzlich wird eine Verschiebung der Leistungen von den untersten Einkommensdezilen – also den untersten Zehnteln der Einkommensverteilung – zu den obersten mehr als sichtbar. Gesamtheitlich gesehen profitieren die Einkommensdezile. Sie werden unterm Strich stärker entlastet als sehr niedrige Einkommen.

Zurück an den Start

Die Regierung geht in ihrer Maßnahmenplanung von einem Inflationsschock aus, der voraussichtlich ein bis zwei Jahre dauern wird. Bereits im Juni 2022 attestierte das WIFO, dass sich armutsbetroffene und armutsgefährdete Haushalte die Mehrausgaben durch die hohen Preissteigerungen aufgrund niedriger verfügbarer Haushaltseinkommen und nur geringer bzw. gar nicht vorhandener Ersparnisse kaum leisten können. Denn die finanziellen Konsumeinschränkungen zeigten bereits zum Jahresende 2021 folgendes Bild:

  • 1,7 Millionen Menschen, das sind 28 Prozent der Bevölkerung, also mehr als ein Viertel, waren bereits 2021 nicht in der Lage, unerwartete Ausgaben in der Höhe von 1.300 Euro aus eigenen Mitteln zu bezahlen, ohne sich etwas zu leihen oder Rückstände in Raten zu zahlen.
  • Regelmäßig kostenpflichtige Freizeitaktivitäten konnten sich 17 Prozent nicht leisten.
  • Jede Woche kleinere persönliche Ausgaben zu tätigen, etwa für eine Kinokarte oder ein Eis, war für zehn Prozent oder 628.000 Personen nicht möglich.
  • 369.000 Menschen konnten es sich im November und Dezember 2021 nicht leisten, ihre Wohnungen angemessen warm zu halten. Das sind sechs Prozent der in Österreich lebenden Menschen.
  • 363.000 Menschen konnten sich aus finanziellen Gründen nicht mehr angemessen ernähren.

Weiters legt das WIFO in der Analyse für die Festlegung der Antiteuerungsmaßnahmen in einem Research-Brief dar: „In den zehn Prozent der Haushalte mit dem niedrigsten verfügbaren Einkommen (1. Dezil) reicht das verfügbare Haushaltseinkommen nur zur Finanzierung von 68 Prozent der Konsumausgaben aus. Den Rest müssen diese Haushalte über Ersparnisse oder über Verschuldung finanzieren.“

Das Festhalten an der KöSt-Senkung und die Tatsache,
dass Gegenfinanzierungsmaßnahmen
nicht angedacht werden, zeigt, dass keine
Transformation in Richtung gerechte Steuerstruktur
umgesetzt wurde. 

Helene Schuberth, Chefökonomin des ÖGB

Einmalzahlungen statt Treffsicherheit

Gegenmaßnahmen sind daher das Gebot der Stunde. Das nun vom Budgetdienst analysierte Antiteuerungspakete der Bundesregierung umfasst ein Gesamtentlastungsvolumen von insgesamt 11,56 Milliarden Euro. Davon entfallen 6,48 Milliarden Euro auf das Jahr 2022 und 5,09 Milliarden Euro auf 2023. Dabei zeigt die Analyse eine auf den ersten Blick relativ gleichmäßige Verteilung der Entlastungsvolumina von 19 bis 21 Prozent über alle Quintile (Einkommensfünftel) hinweg auf. Die obersten beiden Quintile, die jene Haushalte mit den höchsten Einkommen repräsentieren, erhalten jeweils einen Anteil von 21 Prozent. Das sind in Summe 4,8 Milliarden Euro.

Helene Schuberth, Leiterin der Volkswirtschaftlichen Abteilung im ÖGB, kritisiert die mangelnde Treffsicherheit. | © Markus Zahradnik

Helene Schuberth, Chefökonomin des ÖGB, kritisiert, dass die beschlossenen „Entlastungspakete“ vorwiegend auf Einmalzahlungen basieren. Der rasante Inflationsanstieg wird damit nicht gedämpft, und die Inflationsrate wird auch in den nächsten Jahren voraussichtlich hoch bleiben. Der ÖGB fordere, so Schuberth, die Regierung seit Monaten auf, rasch Maßnahmen zur Dämpfung der Preisanstiege bei Energie, bei den Treibstoffen und Lebensmitteln einzuführen. „Die Strompreisbremse ist nicht weitreichend genug, da sie nur die Stromrechnung bezuschusst und für alle anderen Energieträger keine preissenkenden Maßnahmen gesetzt werden“, so Schuberth. Statt eines Zuschusses wäre eine klare Preisregulierung mit fixen Obergrenzen bei Strom und Wärme notwendig, solange die Energiepreise hoch bleiben.

Steigende Belastung

Das unterstreicht nun auch die Analyse des Budgetdiensts. Sie zeigt, dass die Belastung im kommenden Jahr stark ansteigen wird. Beträgt sie im Jahr 2022 durchschnittlich 1.090 Euro pro Person, werden es im Jahr 2023 bereits 2.105 Euro sein.

Gleichzeitig zeigt sich, dass besonders die unteren Einkommensdezile die Mehrbelastungen im Jahr 2023 zu spüren bekommen werden und diese, zum aktuellen Zeitpunkt, nicht abgefedert werden. Die Berechnungen zeigen, dass die Belastung durch die Inflation der unteren sieben Dezile höher ist als die einkommensstärkenden Maßnahmen. Während in den obersten beiden Dezilen die Einkommen stärker als die Mehrbelastung durch die Inflation steigen werden.

Wer profitiert von mangelhafter Treffsicherheit

„Finanzminister Brunner spricht in Bezug auf die Abschaffung der kalten Progression von der ‚größten Transformation des Steuersystems‘. Die Art und Weise, wie die kalte Progression abgeschafft wurde, verschärft jedoch die Ungleichheit“, bringt Helene Schuberth in ihrer Kritik am Budgetplan für 2023 auf den Punkt. Treffsicherheit sieht also anders aus, denn, so Schuberth, auf das oberste Quintil entfallen 30 Prozent des gesamten Progressionsentlastungsvolumens, während das unterste Quintil nur neun Prozent davon erhält. Ein tatsächlicher Umbau des Steuersystems erfolgt also keineswegs. Schuberth: „Das Festhalten an der KöSt-Senkung und die Tatsache, dass Gegenfinanzierungsmaßnahmen wie Übergewinnsteuern oder Vermögensteuern nicht angedacht werden, zeigt, dass keine Transformation in Richtung gerechte Steuerstruktur umgesetzt wurde. Die Senkung der Körperschaftsteuer führt zu Mindereinnahmen von etwa 800 bis 900 Millionen Euro pro Jahr. Und das in einer Situation der drohenden Stagflation.“

Eine Schieflage? Definitiv. Und wenn die Regierung jetzt von „Treffsicherheit“ spricht, so muss man die Frage stellen: Cui bono? Also wer – welche Zielgruppe oder Wählerschaft – profitiert von den Maßnahmen? Das soll in keinster Weise die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Entlastungsmaßnahmen oder die Notwendigkeit der Unterstützung der in Armut lebenden oder armutsgefährdeten Menschen schmälern. Doch es soll den Blick auf die Mechanismen, die Rhetorik und das Sand-in-die-Augen-Streuen lenken. Wie es bereits 2000 versucht wurde, als „Treffsicherheit“ zum Unwort des Jahres gekürt wurde. Die Folgen der damaligen Politik sind hinlänglich bekannt. Deutlich treffsicherer ging übrigens Spanien gegen die Inflation vor.

Über den/die Autor:in

Eva Winterer

Eva Winterer ist Kommunikationsstrategin und war von 2022 bis 2023 Chefin vom Dienst der Arbeit&Wirtschaft.

Du brauchst einen Perspektivenwechsel?

Dann melde dich hier an und erhalte einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.



Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.