Was ist Teilzeit?
Teilzeit oder Teilzeitarbeit bedeutet, dass Sie weniger Stunden arbeiten als gesetzlich (40 Stunden pro Woche) oder per Kollektivvertrag (häufig weniger als 40 Stunden) festgelegt sind. Dass Sie Teilzeit arbeiten, müssen Sie mit dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, vorher abklären. Dazu gehört, dass Sie die Zahl der Arbeitsstunden vereinbaren und wie diese gelegen sind. Also beispielsweise am Wochenende oder zu bestimmten Tageszeiten. Diese Vereinbarung muss schriftlich sein.
Eine Teilzeitstelle kann auf unterschiedliche Arten entstehen. Entweder ein Unternehmen besetzt eine Stelle direkt in Teilzeit, oder aber, eine Vollzeitstelle wird in beiderseitiger Einvernahme entsprechend im Umfang reduziert. Eine Verringerung der geleisteten Arbeitsstunden muss nicht zwingen bedeuten, dass Sie an jedem Arbeitstag weniger Zeit aufwenden. Es kann auch bedeuten, dass Sie beispielsweise vier statt fünf Tage arbeiten.
Mehrstunden vs. Überstunden
Arbeiten Sie in Teilzeit länger als vereinbart, entstehen sogenannte Mehrstunden. Zu diesen Mehrstunden können sie allerdings nicht verpflichtet werden, wenn für sie besondere Gründe für die Teilzeit existieren – im Fachjargon spricht man von „berücksichtigungswürdigen Interessen“. Das könnte etwa Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen sein. Wer trotz reduziertert Arbeitszeit sogar mehr arbeiten als 40 Stunden pro Woche, leistet keine „Mehrstunden“, sondern „Überstunden“.
Mehrarbeit können Sie sich entweder finanziell ausgleichen oder als Zeitausgleich geben lassen. Bei einer Bezahlung der geleisteten Mehrstunden wird ein gesetzlicher Zuschlag von 25 Prozent pro Stunde gewährt. Wird hingegen ein Zeitausgleich vereinbart, besteht Anspruch auf den Zuschlag, falls der Ausgleich nicht innerhalb eines Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Drei-Monats-Zeitraums im Verhältnis 1:1 gewährt wird.
Wichtig ist, dass es sich hierbei nur um eine grobe Übersicht der Regelung von Mehrstunden und Überstunden in Teilzeit handelt. Es gibt hier viele Ausnahmen, was auch an der hohen Abdeckung von Kollektivverträgen in Österreich liegt. Häufig sind Sie als Arbeitnehmer:in dadurch bessergestellt. Ihr Betriebsrat gibt Auskunft.
Ansprüche in Teilzeit
Bei Teilzeit ist entscheidend, dass Ihnen keine Nachteile entstehen. Das bedeutet, dass Sie die gleichen Ansprüche haben, wie Ihre Kollegen in Vollzeit. Sie erhalten ebenso die freiwilligen Sozialleistungen wie beispielsweise Weihnachtsgeschenke. Nur eben im Verhältnis zu Ihrer Arbeitszeit. Sie dürfen auch an Schulungen teilnehmen.
Auch Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) oder Abfertigungen erhalten Sie im gleichen Maße. Selbst dann, wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Arbeitgeber:innen sind außerdem verpflichtet, Sie darüber zu informieren, wenn er Stellen mit einem höheren Umfang ausschreiben will.
Auf Vollzeit aufstocken
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, aber auf Vollzeit aufstocken wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Klassische Aufstockung: Mitunter ist es problemlos möglich, eine Stelle in Teilzeit einfach aufzustocken. Sprechen Sie einfach mit der Personalabteilung oder ihren Vorgesetzten.
- Fluktuation im Unternehmen: Das Unternehmen ist verpflichtet, die Teilzeitbeschäftigten darüber zu informieren, wenn eine Vollzeitstelle frei wird.
- Planung mit dem Betriebsrat: Sie können auch den Betriebsrat darüber informieren, dass sie in Vollzeit arbeiten wollen. Er kann sich dann für Sie stark machen.
- Wechsel in einen anderen Bereich: Ist das Unternehmen groß genug und sind die entsprechenden Qualifikationen vorhanden, könnte sich der Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich anbieten, wenn hier Vollzeitstellen vorhanden sind.
Gründe für Teilzeit
Da die Teilzeit in Österreich enorm ungleich verteilt ist, lohnt es sich vor allem, die Gründe bei Frauen genauer unter die Lupe zu nehmen. 41 Prozent der Frauen in Teilzeit haben deswegen ihre Stunden reduziert, weil sie sich um Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern müssen. Weitere Gründe für die unfreiwillige Reduzierung sind Ausbildung (10 Prozent), familiäre oder persönliche Gründe (7 Prozent), die erfolglose Suche nach einer Vollzeitstelle (7 Prozent), Krankheit oder Behinderung (3 Prozent) oder sonstige Gründe (7 Prozent). Nur jede vierte Frau in Teilzeit gibt an, freiwillig nicht mehr zu arbeiten.
Dass Frauen für die Betreuung zu Hause bleiben, ist systembedingt. Österreich verfehlt seit über zehn Jahren die sogenannten Barcelona-Ziele. Darin ist geregelt, dass die Mitgliedsstaaten eine Betreuungsquote von 90 Prozent bei den Drei- bis Fünfjährigen erreichen sollen.
Selbst die freiwillige Teilzeit ist hier sehr trügerisch. Denn die Branchen, in denen Teilzeit-Jobs besonders weit verbreitet sind, sind oft physisch oder psychisch besonders belastend. Beispielsweise in Gesundheitsberufen oder in der Pflege – zwei Sekotren, die weiblich geprägt sind. Viele Beschäftigte verzichten aufgrund der Belastung auf eine Vollzeitstelle. Der gesellschaftliche Anspruch an eine Vollzeitbeschäftigung sollte aber sein, dass sie ein Leben lang gesund ausgeübt werden kann. Eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich oder verbesserte Arbeitsbedingungen sind hier die Lösung.
Nachteile der Teilzeit
Zwar bietet Teilzeit den großen Vorteil vermeintlich mehr Freizeit zu haben (wenn an dieser Stelle nicht die Care-Arbeit tritt), doch bringt sie eben auch entscheidende Nachteile. Der offensichtlichste ist natürlich das verminderte Einkommen. Arbeiten Sie weniger Stunden, verdienen Sie auch weniger Geld. Oft vergessen wird dabei, dass sich damit auch die Pensionsansprüche reduzieren, die ja gehaltsabhängig sind. Genauso wie Sozial- und Versicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld, Notstandsgeld, Kinderbetreuungsgeld oder die Bildungskarenz.
Dazu kommen in Teilzeit Nachteile, die nur schwer objektiv messbar sind. So geht Teilzeit oft einher mit einer Arbeitszeitverdichtung. Das bedeutet, dass der gleiche Arbeitsaufwand einfach in weniger Zeit erledigt werden soll. So steigt das Stresslevel und der Druck. Außerdem gibt es bis heute Debatten darüber, ob Menschen in Teilzeit die gleichen Aufstiegschancen haben. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung.
Diese Nachteile treffen wiederum verstärkt Frauen. Das führt zum Gender-Pay-Gap, Arbeitslosigkeit im Alter und Armut.
Teilzeit in Österreich in Kürze:
- Teilzeit oder Teilzeitarbeit bedeutet, dass Sie weniger Stunden arbeiten als gesetzlich (40 Stunden pro Woche) oder per Kollektivvertrag (häufig weniger als 40 Stunden) festgelegt sind.
- Die Teilzeitquote in Österreich steigt. Aktuell arbeiten etwas mehr als 30 Prozent der Beschäftigten in einem entsprechenden Modell. Doch Teilzeit ist weiblich. Während in Österreich nur 13,4 Prozent der Männer die Stunden reduziert haben, sind es 50,6 Prozent der Frauen.
- Oftmals arbeiten Beschäftigte nicht freiwillig in Teilzeit. Der wichtigste Grund für die zwangsweise Reduzierung der Arbeitszeit ist dabei die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern.
Häufige Fragen:
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