Stimme der Jugend muss bleiben

Inhalt

  1. Seite 1 - Interessen, Wünsche, Forderungen von Jugendlichen artikulieren
  2. Seite 2 - Konzept ‚Jugendliche vertreten Jugendliche‘ bewährt
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Mit der Abschaffung des Jugendvertrauensrats würden Lehrlinge ihre eigenständige Vertretung im Betrieb verlieren - und die Unternehmen ein wichtiges Bindeglied.

Jugendvertrauensräte gebraucht

Die Ergebnisse des Lehrlingsmonitors 2015 der Österreichischen Gewerkschaftsjugend zeigen, dass es für den Jugendvertrauensrat viel zu tun gibt, vor allem in puncto Ausbildungsqualität. Weniger als die Hälfte der 6.000 Befragten gibt an, bei der Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung nicht vom Betrieb unterstützt zu werden. Nur zwei von fünf Lehrlingen haben über die Anforderungen der Lehrabschlussprüfung mit ihrem Ausbildner oder ihrer Ausbildnerin gesprochen. Ein Drittel der Lehrlinge leistet – nicht immer freiwillig – Überstunden und fast die Hälfte muss Arbeiten unter Zeitdruck durchführen.

Jugendvertrauensräte vermitteln oftmals auch bei Streit zwischen Lehrlingen, helfen bei privaten und schulischen Problemen und dienen als Bindeglied zwischen Berufsschule und Ausbildung im Betrieb. „In der Welt der Lehrlingsausbildung verändert sich alles immer schneller und Betriebsräte haben oft keinen Einblick in die Berufsschule mehr. Es ist also essenziell wichtig, eine eigene Vertretung zu haben, die sich in der gleichen Situation wie die Lehrlinge befindet“, ist sich Theresa Öfner sicher. Die Erfahrung zeigt also, dass sich Jugendliche bei Problemen an gleichaltrige Vertrauenspersonen wenden und nicht an Betriebsräte, die meist deutlich älter als sie selbst sind. „Das Konzept ‚Jugendliche vertreten Jugendliche‘ hat sich voll bewährt. Denn nur der Jugendvertrauensrat vertritt ausschließlich die Interessen der jungen ArbeitnehmerInnen, daher muss der Jugendvertrauensrat bleiben“, so der Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend. Auch von Wirtschaftsseite kommt Unterstützung. „Lehrlinge wenden sich naturgemäß lieber an gleichaltrige Interessenvertreter als an den ‚normalen‘ Betriebsrat“, meint auch Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel, WKÖ.

Betriebe profitieren

Aber nicht nur bei zwischenmenschlichen Angelegenheiten ist der Jugendvertrauensrat von Bedeutung. Auch die Wirtschaft, in dem Fall der Betrieb, hat vom Einsatz eines Jugendvertrauensrates einen Vorteil, weil dieser als Schnittstelle zwischen Vorgesetzten und den Lehrlingen fungiert. Er übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn es gilt auch schon mal zu verhandeln und sich in das Gegenüber hineinzuversetzen. „Der Jugendvertrauensrat trägt dazu bei, Jugendliche in ihrer politischen Bildung zu festigen und sich im Rahmen der Qualitätssteigerung im Betrieb zu engagieren“, so Buchmüller. „Der Vertrauensrat sucht Konsens und Lösungsansätze, dadurch kann schon in jungen Jahren sozialpartnerschaftliches Denken entwickelt werden. Als Mitglied des Jugendvertrauensrats scheint es sichergestellt, dass sich junge Mitarbeiter mit beiden Sichtweisen – der des Arbeitgebers und der des Arbeitnehmers – auseinandersetzen und Verständnis für die jeweilige Seite gewinnen.“

Auf mehr Mitbestimmung und Demokratie pocht auch die neue Regierung, und doch will sie die Stimme der Lehrlinge, den Jugendvertrauensrat, im Betrieb nun abschaffen. „Aber gerade in herausfordernden Zeiten, wo wir eine Situation am Arbeitsmarkt haben, die sich durch Digitalisierung enorm verändern wird, haben die Jugendlichen ein Recht auf eigenständige Vertretung und Mitbestimmung im Betrieb“, unterstützt auch ÖGB-Präsident Erich Foglar die Forderung der Gewerkschaftsjugend, den Jugendvertrauensrat unbedingt zu erhalten.

Weiterführende Links:
www.oegj.at
www.oegj.at/jugendvertrauensrat
www.lehrlingsmonitor.at
www.betriebsraete.at

Von
Barbara Kasper
ÖGB Kommunikation

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 1/18.

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin
barbara.kasper@oegb.at
oder die Redaktion
aw@oegb.at

INFOBOX

Wo kann ein Jugendvertrauensrat gewählt werden? – In jedem Betrieb mit mehr als fünf Lehrlingen und/oder Jugendlichen.
Wer darf wählen? – Wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die an diesem Tag sowie am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind (aktives Wahlrecht).
Wer darf kandidieren? – Als Jugendvertrauensrat kandidieren können alle ArbeitnehmerInnen, die das 23. Lebensjahr am Tag der Wahlausschreibung noch nicht vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind (passives Wahlrecht).
Wie lange dauert eine Funktionsperiode? – Zwei Jahre.
Alle Regelungen zum Jugendvertrauensrat finden Sie in der Betriebsratswahlordnung (BRWO) ab § 49.

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