Nachdem wir „unternehmerische Empfehlung“ als Wortbedeutung ausschließen können, bleibt die Frage, ob es sich um einen Amtstitel handelt oder um ein Gremium. Mit einem Blick in das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und in all seine Vorgängerbestimmungen ist das schnell geklärt. „Betriebsrat“ bezeichnet eine Personengruppe, die aus Mitgliedern (in diesem Fall den Betriebsratsmitgliedern) besteht. Es handelt sich also um keinen Amtstitel für eine Person.
„Betriebsrat“ ist ein Teamsport
Warum das so wichtig ist? Die richtige Verwendung von Begriffen kann Missverständnisse und Unklarheiten vermeiden. Das einzelne Mitglied des Betriebsrats kann etwa immer nur gemeinsam mit den anderen oder aufgrund eines Beschlusses des Betriebsrats tätig werden. Alle Befugnisse, die das ArbVG dem Betriebsrat überträgt, können daher nur im Kollektiv wahrgenommen werden. Wenn wir „Betriebsrat“ aber für die einzelnen Betriebsratsmitglieder oder gar nur für den oder die Vorsitzende verwenden, dann unterstellen wir, dass eine einzelne Person Träger:in der Befugnisse, der Aufgaben und auch der damit verbundenen Verantwortung ist.
Vertrauen ist gut. Betriebsrat ist besser.
— ÖGB (@oegb_at) November 18, 2022
Sprache schafft, wie schon Wittgenstein festgestellt hat, Realität. Das falsche Verwenden von Begriffen kann zu einer Veränderung von deren Bedeutung führen. In diesem Fall tun wir damit weder dem Gremium noch seinen Mitgliedern etwas Gutes. „Betriebsrat“ ist ein Teamsport. Das geht nur gemeinsam.
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