Kooperatives Lernen
„Bereits die Kleinsten sollten spielerisch den Umgang mit digitalen Tools lernen“, so AK-Bildungsexpertin Iris Schwarzenbacher. Digitale Kompetenzen müssten über alle Bildungsstufen verstärkt werden, es brauche den Einsatz von digitalen LernbegleiterInnen im Unterricht. Eine AK-Studie unter Wiener Jugendlichen zeigt, dass in maturaführenden Schulen Computer sehr häufig eingesetzt werden. In Berufsschulen hingegen fehlt häufig die Infrastruktur. Der Unterricht muss angepasst werden, fordert Schwarzenbacher: „Exploratives, kooperatives Lernen wird immer wichtiger.“ Die AK unterstützt mit Unterrichtsmaterialien zur Digitalisierung in der Arbeitswelt. Das Programm „Arbeitswelt und Schule“ umfasst darüber hinaus Berufsorientierung, Planspiele und Workshops. So setzen sich Jugendliche im Rahmen des Programms „digitale Zivilcourage“ mit Hass im Netz kritisch auseinander. Besonders wichtig ist es der AK, dass Kosten für digitale Bildung nicht auf die Eltern abgewälzt werden. In höheren Schulen geben die Eltern pro Schulkind im Schnitt 150 Euro jährlich für laufende EDV-Kosten aus. Das können sich nicht alle leisten.
Kein Bildungsgap
Die EU misst jährlich mit einem Index die digitale Kompetenz der Bevölkerung. Österreich belegte 2018 den 7. Platz. 65 Prozent verfügen zumindest über Grundkompetenzen, im EU-Schnitt sind es 56 Prozent. In der digitalisierten Welt werden gerade Routinetätigkeiten von Maschinen übernommen. Um eine Spaltung der Bevölkerung zu verhindern, müssen alle Menschen die Chance haben, sich auf Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt einzustellen. Doch noch ist die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung sehr ungleich verteilt. Zwar bieten laut einer Eurostat-Untersuchung 87 Prozent der Unternehmen betriebliche Weiterbildung an. Daran nimmt aber nur ein Drittel der Belegschaft teil, meist sind es höher Qualifizierte. Frauen, ältere ArbeitnehmerInnen und Geringqualifizierte bleiben auf der Strecke. „Viele gering qualifizierte Beschäftigte haben schlechte Erfahrungen mit Schule gemacht, die Ausbildung abgebrochen“, so Schnell. „Sie zu motivieren ist eine Herausforderung.“ Weiterbildungen außerhalb des Betriebs sind für gering qualifizierte Menschen außerdem oft nicht leistbar. Eine Unterstützung ist der Bildungsgutschein der AK. Die Kursförderung beträgt 120 Euro, beim Wiedereinstieg nach der Karenz 170 Euro. Die Palette umfasst auch digitale Kompetenzen wie Programmieren.
Ein wichtiges Thema für die Arbeiterkammer ist natürlich die Mitbestimmung im digitalen Zeitalter. BetriebsrätInnen brauchen dafür das nötige Know-how. Das zu vermitteln ist eine der Aufgaben von Michael Heiling von der AK Wien. „Niemand will sich gegen technische Innovationen stellen. Es geht darum, sie so zu gestalten, dass sie den Kollegen und Kolleginnen vor Ort nicht schaden, sondern nützen.“ Vielerorts herrsche noch Unklarheit über die Digitalisierung und ihre Auswirkungen. Wesentlich ist das Thema Datenschutz. Denn der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass die Personaldatenverarbeitung den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt und die Menschenwürde am Arbeitsplatz gewahrt wird. In vielen Fällen unterliegen diese technischen Maßnahmen einer unbedingten Zustimmungspflicht des Betriebsrats. Viele Fragen warf die seit Mai gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung auf, zum Beispiel: Worauf muss ich beim Umgang mit Personaldaten achten, wenn ich einen Betriebsausflug organisiert habe?
Um die Mitbestimmungsrechte bestmöglich ausüben zu können, braucht es zeitliche und finanzielle Ressourcen. Laut Arbeitsverfassungsgesetz haben BetriebsrätInnen Anspruch auf drei Wochen und drei Tage Bildungsfreistellung pro Periode. „Das ist bei den komplexer werdenden Anforderungen zu wenig“, so Heiling. Auch müssten ErsatzbetriebsrätInnen einbezogen werden und es müsste mehr Ressourcen für JugendvertrauensrätInnen geben. Heiling findet, dass der Einflussbereich künftig wachsen könnte: „Betriebliche Interessenvertretungen sollen auch jene vertreten dürfen, die nicht formell angestellt, aber wirtschaftlich vom Betrieb abhängig sind. Das betrifft etwa Crowdworker.“ Der Betriebswirt kritisiert, dass BetriebsrätInnen, außer in gesetzlich notwendigen Bereichen, über Digitalisierungsmaßnahmen oft nur informiert, aber nicht aktiv in diese eingebunden werden. Zu diesem Ergebnis kam eine Untersuchung von AK und IFES. Dabei zeigt eine Studie von Eurofound, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dass gerade jene Unternehmen, die VertreterInnen der Beschäftigten gut einbinden, diese Kooperation später sehr schätzen.
Mehr Info: Digitale Services der AK
Die AK-App Frag uns vereint mehrere Services der AK in einem Programm: Der Bankenrechner hilft UserInnen, die Bank mit den besten Konditionen zu finden. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was nach Abzug aller Steuern vom Gehalt bleibt. Das Lexikon des Arbeitsrechts informiert über die Rechte der ArbeitnehmerInnen. Der Urlaubsrechner sagt UserInnen, auf wie viel Urlaub sie Anspruch haben. Wer dokumentieren möchte, wie lange er genau gearbeitet hat und wie lange die Pausen waren, kann dies mit dem Zeitspeicher der AK tun. Dieser ist auch als Browserversion verfügbar.
Udo Seelhofer
Sandra Knopp
Freie JournalistInnen
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 7/18.
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