Reportage: Interessenvertretung hautnah

Inhalt

  1. Seite 1 - Telefonischer Kontakt
  2. Seite 2 - Persönliche Beratung
  3. Seite 3 - Vor Gericht
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Ob am Telefon, im Internet, bei persönlichen Beratungen in der Prinz-Eugen-Straße oder vor Gericht: Tag für Tag bietet die AK ihren Mitgliedern punktgenaue Serviceleistungen. Arbeit&Wirtschaft blickte hinter die Kulissen.

3. Vor Gericht

Rund 231,9 Millionen Euro haben die Arbeiterkammern im Jahr 2017 für die Mitglieder in Arbeits- und Insolvenzrechtsangelegenheiten sowie im KonsumentInnenschutz herausgeholt – den größten Teil davon, nämlich 191,7 Millionen Euro vor Gericht und Behörden. Soweit die nüchternen Zahlen. Doch Gerichtsverfahren sind nicht nur mit Geld verbunden, sie kosten auch Zeit und Nerven. Für den oder die durchschnittliche/n ArbeitnehmerIn bedeutet es Stress, sich mit Gesetzestexten, ungewohnten juristischen Fragen und Spitzfindigkeiten zu beschäftigen, für die eigenen Rechte einzutreten, schließlich vor Gericht zu stehen. Nicht selten liegen die Nerven schon länger blank, weil es im Vorfeld Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz gab, Anfeindungen und psychischen Druck. Dazu kommt oft noch die persönliche Enttäuschung nach vielen Jahren Engagement für den Betrieb, mit Überstunden und Arbeiten trotz Krankheit. Häufig ist das Verhältnis zu manchen KollegInnen ebenfalls angespannt. Auch Platzwart Harald S. konstatiert, dass die Auseinandersetzungen „auf die Psyche“ geschlagen haben. Seine Gedanken kreisen auch in der Freizeit immer wieder um seine Arbeitsplatzsituation.

Weil im Allgemeinen Unternehmer gut im Verhandeln sind, sind sie gegenüber den meisten ArbeitnehmerInnen im Vorteil. Dieses Ungleichgewicht auszugleichen ist auch die Aufgabe der AK-ExpertInnen. Anderen AnwältInnen ist das normalerweise kein Anliegen, sie stehen immer auf der Seite ihrer MandantInnen – egal ob ArbeitnehmerIn oder Arbeitgeber.

Michael Mazohl
Gruppenberatung mit Handwerkern: „Können mich alle verstehen?“ Dank der Mehrsprachigkeit des AK-Arbeits­rechtsexperten ­Admir Bajric können die Ansprüche der sechs Männer rasch geklärt und entsprechende Schritte eingeleitet werden.

Langjährige Zusammenarbeit

Die Gerichtsverfahren werden nur zu rund 20 Prozent von AK-JuristInnen bestritten, die hauptsächlich bei rechtlich relevanten Verfahren eingesetzt werden. Die restlichen 80 Prozent erfolgen in Kooperation mit ArbeitsrechtsexpertInnen. Durch die meist langjährige Zusammenarbeit kann die AK auch ausgewiesene SpezialistInnen wie etwa für Arbeitsrechtsprozesse im Baubereich vermitteln.

Durch die konsequente Parteilichkeit können die von der AK eingesetzten JuristInnen mit ihrer Expertise eine Leistung bieten, die für die Mitglieder sonst so nicht abrufbar wäre. Nicht nur weil für die meisten Betroffenen ein Gerichtsverfahren ein zu großes finanzielles Risiko bedeuten würde, sondern auch weil sich die Fachleute der AK im Arbeitsrecht so gut auskennen wie nur wenige SpezialistInnen unter den AnwältInnen. Und selbst wer es sich finanziell leisten kann: Wie soll jemand wissen, welcher Anwalt bzw. welche Anwältin tatsächlich ausreichend Erfahrung im Arbeitsrecht hat?

„Unsere ExpertInnen“, so Hans Trenner, „haben den Vorteil, dass sie immer auf der Seite der Beschäftigten stehen, während andere ArbeitsrechtsexpertInnen schließlich auch Unternehmer bei Prozessen vertreten. Unsere Mitglieder bekommen also punktgenau das, was sie brauchen. In der Beratung erhalten sie Orientierung im Arbeitsrecht und in den späteren Stadien geht es darum, rechtzeitig genau das zu tun, was für die Rechtsdurchsetzung nötig ist.“

Auf diese Weise ist es möglich, dass von Insolvenzen Betroffene meist innerhalb weniger Wochen zu ihrem Geld kommen. So haben beispielsweise nach der Zielpunkt-Insolvenz alle Beschäftigten innerhalb von drei Wochen auch ihr rückständiges Geld bekommen.

Für die AK ist es egal, ob es in einem Verfahren darum geht, dass ein Arbeiter endlich wieder seinen Lohn bekommt oder ob ein leitender Angestellter in einer kniffligen Rechtsfrage per Gerichtsurteil eine Klärung seiner beruflichen Lage erreichen will. Es geht darum, punktgenau die Leistung zu bringen, die die Menschen brauchen. Dazu zählt auch die Beratung, ob ein Gerichtsverfahren überhaupt sinnvoll ist oder eine kurzfristige außergerichtliche Einigung nicht besser wäre. Hans Trenner nennt ein aktuelles Beispiel: „Der erste Prozess in Zusammenhang mit der Fusion zweier österreichischer Fluglinien wurde 1994 eingeleitet. Hier gab es vor wenigen Monaten ein Urteil über die Gehaltsfragen. Die Frage der Pensionsansprüche ist für die betroffenen Piloten allerdings noch immer nicht geklärt.“

Von
Astrid Fadler

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 7/18.

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a.fadler@aon.at
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aw@oegb.at

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