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Was ErntehelferInnen zusteht
Lohn
Es gelten für ErntehelferInnen die im Kollektivvertrag für das jeweilige Bundesland festgelegten Lohnuntergrenzen. In Niederösterreich beispielsweise liegt der Mindestlohn pro Monat bei 1.283,93 Euro brutto. Der Lohn ist monatlich auszuzahlen und ein Lohnzettel muss ebenfalls ausgehändigt werden.
Arbeitszeit
Es darf höchstens 12 Stunden pro Tag gearbeitet werden und höchstens 60 Stunden pro Woche. Auch inklusive der Überstunden darf nicht mehr gearbeitet werden. Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche und für Überstunden gibt es einen pauschalen Lohnaufschlag von 50 Prozent. Wird nachts bzw. an Sonn- und Feiertagen gearbeitet, sind sogar 100 Prozent Aufschlag auf den Stundenlohn fällig. Anfahrts- und Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit. Und: Auch Saisonkräfte haben Urlaubsanspruch.
Quartier und Verpflegung
Maximal 1,31 Euro dürfen täglich für die Unterbringung verrechnet werden. Das Quartier muss abschließbar sein, ebenso wie ein Schrank darin. Es muss ein Fenster geben, Trinkwasser sowie eine Waschgelegenheit, Beleuchtung, eine separate Toilette, die Möglichkeit, Speisen zu erhitzen, und auch einen Kühlschrank. Nasse Kleidung muss zum Trocknen aufgehängt werden können. Stellt der Betrieb außer der Unterkunft auch die Verpflegung, dürfen für beides in Summe nicht mehr als 6,54 Euro pro Tag verrechnet werden. Arbeitsmaterial muss der anstellende Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen.