Betriebsratsgründungen verhindern wird strafbar
Zumal die neue Koalition den Gewerkschaften auch noch in zwei weiteren Punkten zur Seite springt. Ein großes Problem ist es beispielsweise, dass in Deutschland Mitbestimmungsrechte umgangen werden, indem Unternehmen zu sogenannten Europäischen Aktiengesellschaften (SE) gemacht werden. Bislang nutzen Konzerne hierbei nämlich den „Einfriereffekt“. Wird ein deutsches Unternehmen zu einer SE, gilt weiterhin der Mitbestimmungsstatus, der zum Zeitpunkt der Firmenumwandlung galt. Ganz egal, wie sehr die Firma wächst und welche Unternehmen noch zugekauft werden.
Der Koalitionsvertrag dazu: „Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickelt wird, sodass es nicht mehr zur vollständigen Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften kommen kann (Einfriereffekt).“ Wie groß der Einfluss der Bundesregierung darauf tatsächlich ist und wieviel davon Europapolitik ist – wo Beschlüsse innerhalb der Mitgliedsstaaten einstimmig gefällt werden müssen – bleibt allerdings abzuwarten.
Die zweite wichtige Ankündigung richtet sich gegen die Behinderung der Gründung von Betriebsräten. Das ist ab sofort ein „Offizialdelikt“. Hinter diesem Amtsdeutsch verbirgt sich, dass es sich zukünftig um eine Straftat handelt, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, sollte ein Firma aktiv die demokratische Mitbestimmung im Unternehmen verhindern.