Mindestlohn, Tariftreue und Strukturwandel
Auch beim Mindestlohn ist der DGB noch gespalten. Den erhöht die neue Bundesregierung zwar auf 12 Euro pro Stunde und möchte zusätzlich, dass eine unabhängige Mindestlohnkommission über weitere Erhöhungsschritte berät, doch aus Sicht des DGB bleibt ein zentrales Problem bestehen: Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung haben weiterhin keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
Den Arbeitnehmer:innen-Vertretungen stärkt der aktuelle Koalitionsvertrag den Rücken. Die Einhaltung eines Tarifvertrages ist zukünftig Voraussetzung dafür, öffentliche Aufträge zu bekommen. Die Debatte zum sogenannten „Tariftreuegesetz“ wird seit Jahrzehnten in Deutschland geführt und hat zu diversen Regelungen und Verwaltungsvorschriften in den einzelnen Bundesländern geführt. Erschwert wird die Situation durch ein steiles Gehaltsgefälle zwischen Ost- und Westdeutschland. Die neue Koalition möchte das Bundestariftreuegesetz jetzt stärken, was „für Millionen Beschäftigte höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen bedeuten wird“, kommentiert der DGB.
Die sozial-ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden.
DGB in einer Analyse
Auch in Sachen Strukturwandel lässt die neue Koalition in Deutschland mit einem klaren Bekenntnis aufhorchen. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Die sozial-ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden.“ Zu diesem Zweck soll ein „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ beschlossen werden. Der DGB reagiert auf diese Einladung zur Zusammenarbeit aber eher zurückhaltend. Dieses Bekenntnis sei zwar richtig, müsse aber rasch in konkrete Politik umgesetzt werden. Auch das ist natürlich richtig, aber eben doch äußerst distanziert gemessen an der artikulierten Bereitschaft der Bundesregierung.