Pensionsreform 2000
Trotz strikter Einwände der Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen wurde die Pensionsreform 2000 durchgesetzt. Dabei kam es teilweise zu dramatischen Verschlechterungen im Pensionsrecht. Es kam zu einer Anhebung des Pensionsalters bei vorzeitigen Alterspensionen, zu einer Verschärfung der Abschläge bei frühzeitigem Pensionsantritt, Härtefonds und Härteklauseln, einer Anhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit sowie zu Kürzungen bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen und bei Witwen-/Witwerpensionen.
Pensionsreform 2003
2003 wurde die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit unter Schwarz-Blau abgeschafft. Zudem kam es zu einer Ausweitung des Bemessungszeitraums auf 40 Jahre und zu einer Verlustbegrenzung (Deckelung) von 10 Prozent.
Der ÖGB mobilisierte dagegen in einer Großdemonstration in Wien über 100.000 Menschen.
Pensionsreform 2004
Mit der Pensionsreform 2004 gab es einige Änderungen im Pensionsrecht, um eine Angleichung der unterschiedlichen Pensionssysteme für die verschiedenen Gruppen (unselbstständig Erwerbstätige, Gewerbetreibende, BeamtInnen etc.) zu erreichen. Diese Angleichung durch das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) betrifft alle nach dem 1. Jänner 1955 geborenen Versicherten (mit Abweichungen für BundesbeamtInnen). Ihre Anwartschaften aus den verschiedenen Pensionssystemen wurden abgerechnet und ins neue Pensionskonto als Startgutschrift übertragen. Am individuellen Pensionskonto werden die eingezahlten Beiträge, Beitragsgrundlagen sowie vor allem die erworbenen Ansprüche ausgewiesen.
2004 wurden ebenfalls das persönliche Pensionskonto, die Schwerarbeitsregelung und die lebenslange Durchrechnung eingeführt. Zudem kam es zur Wiedereinführung der vorzeitigen Alterspension (Korridorpension). Es kam auch zu einer Pensionsanpassung aufgrund des Verbraucherpreisindex.
Pensionsreform 2010
Mit der Pensionsreform 2010 reagierte die damalige Bundesregierung auf die Wirtschaftskrise 2009. Sie zielte insbesondere darauf ab, den Zugang in die vorzeitige Alterspension und in die Invaliditätspension einzudämmen. Die Auswirkungen beschreibt Wolfgang Panhölzl in seinem A&W-Blogbeitrag „,Wann kommt die große Pensionsreform‘, ist die falsche Frage“:
„Völlig unabhängig von der Frage der RehabgeldbezieherInnen haben die Verschärfungen bei den vorzeitigen Alterspensionen und Invaliditätspensionen zu einer jährlichen Ausgabendämpfung von rund 1,6 Milliarden Euro geführt. Unstrittig haben auch die Anpassungen der Pensionen unter der Inflationsrate, die Aussetzung der Pensionsanpassung im ersten Jahr des Bezuges und die Aliquotierung der Sonderzahlungen die Pensionsausgaben gedämpft. Demgegenüber stehen schmerzhafte Einschnitte für die Betroffenen. Sie sind zwar nicht in Pension, aber 20.000 Personen sind im Rehabgeldbezug und 40.000 sind krank und arbeitslos. Das bedeutet eine erhebliche Belastung des Arbeitsmarktes und große Herausforderungen in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Wiedereingliederung. Auch das Pensionsniveau wurde für viele zusätzlich zu den Kürzungen durch die Pensionsreform 2003 weiter abgesenkt.“
Pensionsreform 2012
Mit der Pensionsreform 2012 kam es zu einer stufenweisen Anhebung des für den Tätigkeitsschutz maßgeblichen Anfallsalters. Zudem wurden strengere Anspruchsvoraussetzungen bei der Korridorpension und der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer eingeführt, es gab eine Erhöhung der Abschläge bei der Korridorpension im Pensionskonto von 4,2 auf 5,1 Prozent.
Pensionsreform 2017
Auch wenn es im Jahre 2017 keine umfangreiche Pensionsreform gab, kam es doch zu einigen Veränderungen. So wurde beispielsweise die Mindestpension für Alleinstehende mit mindestens 30 Arbeitsjahren erhöht. Ebenfalls angehoben wurde die Höhe der Pensionsleistungen um 0,8 Prozent. Zudem wurde ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation eingeführt, wenn der/die Betroffene die Voraussetzungen für eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zumindest in absehbarer Zeit „wahrscheinlich“ erfüllen wird.
Unstrittig haben die Anpassungen der Pensionen unter der Inflationsrate, die Aussetzung der Pensionsanpassung im ersten Jahr des Bezuges und die Aliquotierung der Sonderzahlungen die Pensionsausgaben gedämpft. Demgegenüber stehen schmerzhafte Einschnitte für die Betroffenen.
Wolfgang Panhölzl, Abteilung Sozialversicherungen, AK Wien
Der eingeführte Aufschubbonus führte dazu, dass die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme erhöht wurden, wenn jemand die Alterspension trotz Erfüllung der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch nimmt.
Pensionsreform 2019?
Noch unter Türkis-Blau war eine klare Strategie zum Abbau des Sozialstaates zu erkennen, die weg von der staatlichen Pensionsversicherung, hin zu privaten Versicherungspartnern führen sollte. Geplant waren Maßnahmen, die zu einer Schwächung des gesetzlichen Pensionssystems geführt hätten. Es sollte eine verstärkte Förderung des Ausbaus der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge stattfinden, was eine Umverteilung nach oben verschärft hätte.
Von privater Pensionsvorsorge profitieren nicht die Masse der Klein- und Mittelverdiener, nicht die Arbeitslosen und nicht die gesundheitlich Eingeschränkten. Gewonnen hätten davon im Endeffekt lediglich die Versicherungsgesellschaften. Aus diesem Grund startete die Arbeiterkammer auch eine parlamentarische Bürgerinitiative zur verfassungsrechtlichen Absicherung des gesetzlichen Pensionssystems. Wie es nun mit den Pensionen weitergeht, bleibt abzuwarten.