Pensionen in Österreich – ein Überblick

Illustration (C) Natalia Nowakowska bzw. Adobe Stock
Welche Leistungen umfasst die Pensionsversicherung? Wie viel Geld erhalten die BezieherInnen im Durchschnitt? Nach welchen Prinzipien ist die Pensionsversicherung organisiert? Zahlen, Daten und Fakten rund um die Pension.
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ie Arbeit begleitet uns einen Großteil unseres Lebens. Bis dann irgendwann der wohlverdiente Ruhestand auf uns wartet. Doch so ganz ohne Einkommen sähe es ziemlich trist aus, wenn uns für das Bestreiten des Lebensunterhalts lediglich unsere persönlichen Ersparnisse zur Verfügung stünden. Genau deshalb gibt es öffentliche Pensionen.

Die Pensionsversicherung zählt in Österreich zu einem wichtigen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung. Ihr Ziel ist es, den erreichten Lebensstandard nach Wegfall des Erwerbseinkommens aufrechtzuerhalten und somit ein gutes Leben zu ermöglichen. Dabei sind die Ansprüche aus der Pensionsversicherung an eine bestimmte Dauer der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gebunden.

Gestaltungsprinzipien der Pensionsversicherung

Zusammengefasst:
+ Pflichtversicherung
+ Äquivalenzprinzip
+ Sozial- und Solidaritätsprinzip
+ Existenzsicherung
+ Umlageverfahren
Zunächst handelt es sich bei der Pensionsversicherung um eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass erwerbstätige Personen ab dem Beginn ihrer Erwerbstätigkeit, die über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht, verpflichtend in die Pensionsversicherung eingebunden sind. Zudem kommt das Äquivalenzprinzip zur Anwendung, demzufolge die Pensionshöhe einerseits von der Höhe des Einkommens und andererseits von der Zahl der erworbenen Beitragsmonate abhängt.

Zur Finanzierung der Pensionen dient das Umlageverfahren, also die laufenden Beiträge der Erwerbstätigkeiten sowie Bundesmittel.

Aufgrund des Sozial- und Solidaritätsprinzips werden auch bestimmte erwerbstätigkeitslose Zeiten als Versicherungszeiten angerechnet. Darunter fallen beispielsweise Zeiten der Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst, Arbeitslosigkeit und der Bezug von Sozialleistungen. Erreicht die Pension eine bestimmte Mindesthöhe nicht, kommt das Existenzsicherungsprinzip zum Tragen, sodass als Differenz, die sogenannte Ausgleichszulage, gebührt. Zur Finanzierung der Pensionen dient das Umlageverfahren, also die laufenden Beiträge der Erwerbstätigkeiten sowie Bundesmittel.

Finanzierung der Pensionen in Österreich

Langfristprojektionen zufolge werden die öffentlichen Pensionsausgaben (inkl. Beamtenpensionen) nur sehr moderat ansteigen. Bis 2070 errechnet die EU-Kommission einen Anstieg um 0,5 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (Ageing Report 2018) – und das, obwohl bis dahin der Anteil der Älteren deutlich zunehmen wird.

Obwohl unsere Gesellschaft altert und mehr Menschen Pensionsleistungen beziehen werden, steigen die Kosten in Relation zum BIP in der Prognose nur leicht an.

Obwohl unsere Gesellschaft altert und mehr Menschen Pensionsleistungen beziehen werden, steigen die Kosten in Relation zum BIP in der Prognose nur leicht an – das erklärt sich durch einen Rückgang der Pensionsleistungen für Beamte, die bis 2050 das BIP um etwa zwei Prozent entlasten. Detailliert erklärt diesen Effekt Petra Stumptner-Diethör (AK Oberösterreich) in ihrem Beitrag „Unser gesetzliches Pensionssystem gehört geschützt“ auf dem A&W-Blog.

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Nicht für alle Beschäftigungsgruppen ist der Anteil des staatlichen Zuschusses gleich hoch, und entwickelt sich auch unterschiedlich: Bei den Zuschüssen zu den Pensionen der ArbeitnehmerInnen war im Zehnjahresvergleich ein Rückgang zu verzeichnen, bei Selbständigen und Landwirtinnen und Landwirten ein Anstieg – bei diesen ist der Zuschuss mit über 80 Prozent auch besonders hoch.

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Wer in Österreich Alterspension bezieht

2018 bezogen in Österreich 748.745 Männer und 1.205.570 Frauen eine Pension. Seit 1970 ist die Anzahl der PensionsbezieherInnen um über 40 Prozent angestiegen.

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Männer können im Regelfall mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Alterspension gehen, Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Ab 2024 gibt es diesbezüglich jedoch eine Änderung: Ab diesem Jahr wird das Pensionsantrittsalter für Frauen schrittweise an das der Männer angeglichen. Dieser Prozess wird bis 2033 abgeschlossen sein, sodass dann das Antrittsalter bei Frauen und Männern bei 65 Jahren liegt. Während bei Männern das durchschnittliche Antrittsalter zur Alterspension bei 63,2 Jahren lag, war es bei Frauen bei 60,5 Jahren. Auch bei der durchschnittlichen Bezugsdauer der Alterspensionen gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern: Männer beziehen sie durchschnittlich 20,5 Jahre, Frauen 25,6 Jahre.

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Die Durchschnittspension im Dezember 2018 lag bei Männern bei monatlich EUR 1.618,07, bei Frauen bei EUR 1.024,91. Eine Analyse der Gründe erfolgt in dem Beitrag Frauenpensionen: -42 %.

Männer
Durchschnittspension 2018
€ 1.618,07

Frauen
Durchschnittspension 2018
€ 1.024,91

Über eine Ausgleichszulage kann die Differenz der Pension zu einer bestimmten Mindesthöhe ausgeglichen werden. 2018 bezogen insgesamt 78.492 Personen diese als Aufstockung ihrer Alterspension.

Weitere Leistungen der Pensionsversicherung

Einen großen Anteil der Pensionsversicherung machen die bereits beschriebenen Alterspensionen aus. Zudem deckt sie aber auch Risiken der Invalidität, der Berufsunfähigkeit und des Todes (Witwen-/Witwer- und Waisenpensionen) ab. Ebenfalls fallen darunter auch Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation.

BezieherInnen Durchschn. Leistung / Monat
Berufsunfähigkeitspension 42.715 € 1.276,63
Invaliditätspension 91.255 € 997,45
Schwerarbeiterpension 19.851 € 2.094,91
Hinterbliebenenpensionen 403.259 € 673,89

Fazit

Das österreichische Pensionssystem steht auf soliden finanziellen Beinen.

Das österreichische Pensionssystem steht auf soliden finanziellen Beinen – vielen Unkenrufen zum Trotz, zeigt die langfristige Prognose nur einen leichten Anstieg der Kosten im Vergleich zu BIP. Durch das Umlageverfahren sind die Pensionsleistungen nicht der unabwägbaren Entwicklung von Finanzmärkten ausgesetzt. Dementsprechend kann das System auch besser auf mögliche Krisen reagieren, und hat dies auch seit seiner Einführung im Jahr 1907 oft bewiesen.

Link-Tipp

Nähere Informationen zum Thema Pensionen finden Sie zudem auf der Website Sozialleistungen.at.

Weiterführende Artikel auf dem A&W-Blog

Unser gesetzliches Pensionssystem gehört geschützt

Über den/die Autor:in

Beatrix Ferriman

Beatrix Ferriman hat internationale Betriebswirtschaft an der WU Wien, in Thailand, Montenegro und Frankreich studiert. Sie ist Autorin, Schreibcoach sowie freie Redakteurin für diverse Magazine und Blogs.

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