Sozialversicherungsreform: So sieht die (neue) Struktur der Sozialversicherung in Österreich aus

Foto eines Pinsels mit türkiser Farbe
Die Umfärbung der Sozialversicherungen setzt unsere soziale Sicherheit aufs Spiel.
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Unter Sozialversicherung werden in Österreich die drei Zweige Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung verstanden. Die Sozialversicherungsreform bedeutete die Zusammenführung von 21 auf 5 Versicherungsträger – auf Kosten und zum Nachteil der Versicherten.
Der größte Coup der schwarz-blaue Bundesregierung (Kurz/Strache) Die Sozialversicherungsreform. Konkret bedeutet dies, dass die neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse zusammengelegt wurden. „Diese Zentralisierung gefährdet die maßgeschneiderten regionalen Lösungen“, warnte Florian Burger, der damalige Referent der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien im Jahr 2018.

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Wie sich die Sozialversicherungsreform wohl auf lange Sicht auf das Wohl der Versicherten auswirkt? „Die langfristigen Konsequenzen der angedrohten Einschmelzung unserer bunten Sozialervicherungs-Trägerlandschaft in einen riesen Monster-Träger sind unabsehbar. Klar ist aber schon heute: Ein starker Erfolgsfaktor für Standort, Betriebe und ArbeitnehmerInnen ist im Begriff, für immer zerstört zu werden“, so Burger. Fest steht – es wird viel aufs Spiel gesetzt. Allen voran unsere soziale Sicherheit.

Was bedeutet Sozialversicherung überhaupt?

Unter Sozialversicherung versteht man die Absicherung des wirtschaftlichen Risikos beim Ausfall der Erwerbsfähigkeit. Klingt abstrakt, bedeutet jedoch nichts anderes, als dass durch ein kollektives Versicherungssystem die Risiken von allen Versicherten getragen werden. Kann jemand aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft nicht arbeiten, kommt die Krankenversicherung ins Spiel, die sowohl Sachleistungen wie beispielsweise Krankenbehandlung oder Pflege als auch Geldleistungen in Form von Kranken- oder Wochengeld erbringt. Bei einem Arbeitsausfall, der durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit begründet ist, wird die Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung aktiv. Und kann jemand aufgrund des Alters, des Todes sowie der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr arbeiten, ist das ein Fall für die Pensionsversicherung.

Im weiteren Sinne gehört auch die Arbeitslosenversicherung zur Sozialversicherung – mit dem Unterschied, dass sie nicht wie die anderen drei Bereiche von den Sozialträgern in Selbstverwaltung, sondern in staatlicher Verwaltung vom Arbeitsmarktservice durchgeführt wird.

Wie ist die österreichische Sozialversicherung aufgebaut?

In Österreich wird die Sozialversicherung von den im Gesetz definierten Sozialversicherungsträgern wahrgenommen. Dabei handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die durch Selbstverwaltungskörper (Organe) rechtsverbindlich handeln. Sie waren bis 2018 im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefasst, der eine Dachorganisation der autonomen Sozialversicherungsträger bildet. Auf diesen folgte im Rahmen der Sozialversicherungsreform der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Wodurch zeichnet sich die Sozialversicherung in Österreich aus?

Die österreichische Sozialversicherung zeichnet sich durch ihre Prinzipien aus. Zunächst ist der Grundsatz herauszuheben: Bei der österreichischen Sozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung kraft Gesetz. Das hat den Vorteil, dass es im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung keine Riskenauslese wie bei Privatversicherungen gibt, die Personen mit großem Risiko wie hohes Lebensalter oder Vorerkrankungen ablehnen können.

Ein weiterer Wesenszug der Sozialversicherung ist die Beitragsfinanzierung. Das bedeutet, dass die Finanzierung im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten und der DienstgeberInnen erfolgt, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.

Unter der Selbstverwaltung versteht man bei der Sozialversicherung in Österreich, dass die Verwaltung durch die betroffenen Personengruppen, also die Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen sowie bei Selbständigen lediglich durch die ArbeitgebervertreterInnen, erfolgt.

Das Merkmal des Umlageverfahrens zielt darauf ab, dass Leistungen der Sozialversicherung nicht angespart werden, sondern die heute Aktiven die Beiträge für die heute Anspruchsberechtigten leisten.

Das Solidaritätsprinzip bildet die Basis der Sozialversicherung: Ein Ausgleich zwischen Jung und Alt, zwischen Kranken und Gesunden sowie besser und weniger gut verdienenden Menschen sorgt dafür, dass die Versicherten eine solidarische Gemeinschaft bilden. Dabei ist die Sozialversicherung nicht gewinnorientiert ausgerichtet und wendet versicherungsmathematische Grundlagen ergänzt durch sozialen Ausgleich an.

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Über den/die Autor:in

Beatrix Ferriman

Beatrix Ferriman hat internationale Betriebswirtschaft an der WU Wien, in Thailand, Montenegro und Frankreich studiert. Sie ist Autorin, Schreibcoach sowie freie Redakteurin für diverse Magazine und Blogs.

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