Notstandshilfe – Vergleich mit Deutschland

Ein Bezug des Arbeitslosengelds II (Hartz IV) in Deutschland ist nur möglich, wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist.
Foto (C) Heike / Adobe Stock

Inhalt

  1. Seite 1 - Hintergründe zur Hartz-IV-Reform
  2. Seite 2 - VerliererInnen der Hartz-IV-Reform
  3. Seite 3 - Auswirkungen der Hartz-IV-Reform
  4. Seite 4 - Profiteure der Hartz-IV-Reform
  5. Auf einer Seite lesen >
Wenn die Regierung die Notstandshilfe abschafft, wird Österreich mit einem neuen Arbeitsmarktmodell konfrontiert, das stark an die Hartz-IV-Reformen Deutschlands erinnert. Wir werfen einen Blick zu unserem Nachbarn und sehen uns an, was das bedeutet.
Das Arbeitslosengeld II – besser bekannt unter Hartz IV – hat den Arbeitsmarkt Deutschlands stark verändert. Was ist Hartz 4? Dieses Modell, auf das auch die österreichische Regierung durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe zusteuert?

Hintergründe zur Hartz-IV-Reform

Vor der Einführung von Hartz IV gab es in Deutschland zwei Leistungen, die den Lebensunterhalt der Betroffenen gesichert haben: die Arbeitslosenhilfe, die vom Bund finanziert wurde, und die Sozialhilfe, die von den Kommunen finanziert wurde. Diese wurden zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengeführt: „Mit Hartz IV wurde in Deutschland bereits 2005 die mit der österreichischen Notstandshilfe vergleichbare Arbeitslosenhilfe abgeschafft“, erinnert sich Wilhelm Adamy, ehemaliger Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Fakten zur Hartz-IV-Reform

Vor der Reform gab es in Deutschland die vom Bund finanzierte Arbeitslosenhilfe und die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe. Diese wurden zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengeführt.

„Arbeitslose Personen erhalten zwar nach wie vor das Arbeitslosengeld I, das sich wie in Österreich am früheren Einkommen orientiert, […] längerfristig arbeitslose und erwerbsfähige Menschen sind jedoch auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen, das Arbeitslosengeld II“, fasst Christine Stelzer-Orthofer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der Johannes Kepler Universität Linz, zusammen. Und das bedeutet, dass „ein Bezug nur dann möglich ist, wenn (fast) kein Vermögen vorhanden ist“.

Bei den durchgeführten Arbeitsmarktreformen kann man von einer Abschaffung des mittleren Sicherungssystems sprechen. „Dies hat die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt erheblich verändert und massive Folgen nicht nur für Arbeitslose, sondern für das Beschäftigungssystem und die Gesellschaft insgesamt“, so Wilhelm Adamy. Peer Rosenthal, Referent der Geschäftsführung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, argumentiert, dass sich dieser Paradigmenwechsel auch „durch die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien bei Bezug von Arbeitslosengeld zeigt und der quasi grenzenlosen Zumutbarkeit im Hartz-IV-System“.

Wer einen Ein-Euro-Job ablehnt, wird sanktioniert: mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes um mindestens 30 %.

Dies zeigt auch die Tatsache, dass Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung eingeführt wurden, wie die besser als „Ein-Euro-Jobs“ bekannte Maßnahme offiziell genannt wird. Was von der Regierung als Unterstützung zur Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt gedacht war, bringt jedoch einen verheerenden Nachteil: Denn wer einmal einen Ein-Euro-Job im Lebenslauf hat, kämpft im Anschluss mit stark verringerten Chancen am Arbeitsmarkt. Ablehnen ist jedoch auch keine Alternative, denn wer einen ihm zugewiesenen Zusatzjob ohne wichtigen Grund nicht annimmt, wird sanktioniert: mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes um mindestens 30 %.

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Über den/die Autor:in

Beatrix Ferriman

Beatrix Ferriman hat internationale Betriebswirtschaft an der WU Wien, in Thailand, Montenegro und Frankreich studiert. Sie ist Autorin, Schreibcoach sowie freie Redakteurin für diverse Magazine und Blogs.

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