Nein zum Steuerdumping

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Eine Senkung der Körperschaftssteuer heizt vor allem den schädlichen EU-Steuerwettbewerb an und bringt massive Mehrkosten für das Budget.

Kosten, nichts als Kosten

Die Kosten einer Senkung der Körperschaftssteuer lassen sich nur schätzen. Das Finanzministerium schätzt die budgetären Kosten einer Senkung des allgemeinen Satzes auf 20 Prozent mit 1,5 Milliarden Euro. Eine Senkung des Steuersatzes auf nicht entnommene Gewinne wäre wegen der oben dargestellten Flucht in die Kapitalgesellschaften und der erwartbaren Begünstigung in der Einkommensteuer vermutlich noch erheblich teurer. Die Arbeiterkammer schätzt die Kosten der Maßnahme daher auf 2 bis 2,5 Milliarden Euro.

Das Körperschaftssteueraufkommen im Jahr 2017 betrug nicht ganz 8,5 Milliarden Euro. Das sind 5,6 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Damit liegt Österreich unter den Schlusslichtern in der OECD. Schon jetzt werden über 80 Prozent des Steueraufkommens von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen erbracht. Eine Senkung der Körperschaftssteuer würde dieses Missverhältnis weiter verschärfen und dem Staat wichtige Einnahmen für die Finanzierung von Schulen, Krankenhäusern und Kultureinrichtungen entziehen. Eine Selbstfinanzierung über höhere Investitionen darf bezweifelt werden.

Schädlicher EU-Steuerwettbewerb

Gegen die Senkung der Körperschaftssteuer spricht auch ein anderes Argument: Es gibt keinen Wirtschaftsraum der Welt, in dem der Steuerwettbewerb so intensiv ist wie in der EU. Noch Mitte der 1990er-Jahre betrug der durchschnittliche EU-Körperschaftssteuersatz ganze 35 Prozent. Heute, mehr als 20 Jahre später, liegt der Durchschnitt unter 25 Prozent. Spitzenreiter im negativen Sinne ist Ungarn, wo seit 2017 der Körperschaftssteuersatz bei neun Prozent liegt. Dieser Steuerwettbewerb ist ruinös: Multinationale Großkonzerne zahlen kaum noch Steuern, den Regierungen fehlt das Geld für wichtige Zukunftsinvestitionen. Warum sich Österreich daran beteiligen sollte, bleibt schleierhaft.

Wenn es stimmt, dass die Bundesregierung kein Steuerdumping betreiben will, wie sie im Regierungsprogramm angekündigt hat, dann sollte sie von einer Senkung der Körperschaftssteuer Abstand nehmen und sich für einen EU-weiten Mindeststeuersatz einsetzen. Die laufende Diskussion über die Richtlinienvorschläge der EU-Kommission zur Harmonisierung der Körperschaftssteuersysteme in der EU ist ein guter Rahmen dafür. Eine Harmonisierung mit Mindeststeuersatz würde nicht nur die Steuertricks der Konzerne erschweren, sondern auch dem Steuerwettbewerb einen Riegel vorschieben. Will man einen wirtschaftlichen Impuls setzen, sollte man eine zielgerichtete Investitionsbegünstigung einführen. Oder am besten gleich die ArbeitnehmerInnen entlasten: Das stärkt den Konsum und damit die Nachfrage, und eine bessere Investitionsbegünstigung gibt es nicht.

Von
Dominik Bernhofer und Martin Saringer
Abteilung Steuerpolitik der AK Wien

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 4/18.

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