Modern Banking

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Privatisierungen, Krisen, Globalisierung und Digitalisierung haben auch hierzulande dramatische Veränderungen im Bankensektor bewirkt.

Bankomaten-Schnitzeljagd

Ein Thema, das so gut wie alle betrifft, sind die Bankomatgebühren: In Österreich gibt es rund 8.800 Bankomaten, die meisten davon werden von den Banken selbst betrieben bzw. von der zu den Banken gehörenden Payment Services Austria (PSA) betreut. Die Kreditinstitute zahlen im Zwischenbankverkehr für Abhebungen Beträge, die den BankkundInnen nicht bekannt sind – aus der Branche ist zu hören, dass pro Transaktion rund 45 Cent anfallen. Zudem gibt es Drittanbieter, die ebenfalls in der Bargeldversorgung tätig sind, wie beispielsweise First Data. Deren Entgelte trägt üblicherweise die Hausbank. Der oder die KontoinhaberIn zahlt die Behebung über das Girokonto – entweder als Zeilengebühr oder pauschal über die Kontoführungsgebühr.

Im vergangenen Juli hat der US-Anbieter Euronet eine Bankomatgebühr in Höhe von 1,95 Euro für seine rund 96 Geräte eingeführt, die direkt an die EndkundInnen verrechnet werden. Das sorgte damals für große Aufregung und für die AK ist das alles andere als ein Sturm im Wasserglas. „In Zukunft werden Drittanbieter häufiger mitmischen und versuchen, die Kosten von Bankomat-Abhebungen direkt an die Kunden weiter zu verrechnen“, so Zgubic. „Die BAWAG etwa hat ihre Geschäftsbedingungen schon Ende 2015 entsprechend geändert. Wir unterstützen den Vorschlag von Minister Stöger, Bankomatgebühren per Gesetz zu verbieten.“ Anders sieht dies im Übrigen Finanzminister Hans Jörg Schelling, ihm reicht eine Kennzeichnungspflicht. „Aber was nützen diese Informationen und die Wahlfreiheit, wenn irgendwann fast alle Bankomaten kostenpflichtig sind?“, fragt Zgubic.

Für die AK ist klar, dass KundInnen für Bankomat-Abhebungen ohnehin mit ihren Konten- oder Zeilengebühren bezahlen. „Es geht um das Vertrauen der BankkundInnen – ein Girokontovertrag ist eine Basisdienstleistung, die auch beinhaltet, dass sich KonsumentInnen ihr eigenes Geld abholen können – sie zahlen dafür vereinbarte Kontoführungsentgelte. Zusatzkosten einfach in Rechnung zu stellen ist aus mehreren Gründen nicht angemessen. Die Menschen sollen immer mehr Bankgeschäfte selbst erledigen, andererseits kassieren die Banken im Zahlungsverkehr kräftig ab.“

Basiskonto für alle

Immerhin trat im vergangenen September das sogenannte Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) in Kraft, mit dem die EU-Richtlinie zu Zahlungskonten umgesetzt wurde: Banken müssen neue KundInnen jetzt besser informieren. Gebühren, die für ein Konto anfallen, sollen transparenter und die Entscheidung für das bestmögliche Angebot einfacher werden. Außerdem wurde das Recht auf ein Basiskonto festgeschrieben, womit etwa stark Verschuldeten, AsylwerberInnen oder Obdachlosen der (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden soll. Als weiteren Schritt in Richtung europäischer Binnenmarkt regelt das VZKG außerdem den einfacheren Kontowechsel über Landesgrenzen hinweg.

Im Jahr 2014 wurden im Auftrag der AK Wien 1.035 Personen zum Thema „Welche Bank wünschen sich KonsumentInnen?“ befragt. Trotz mehrheitlicher Gesamtzufriedenheit wurden doch einige auffallende Unterschiede zwischen Wunsch und Wirklichkeit deutlich, etwa beim Thema Kredite. Hier gibt es in allen Punkten (z. B. Risikoaufklärung und Kostentransparenz) noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Wunsch der BankkundInnen nach einfachen, transparenten Kreditprodukten wird also noch unzureichend erfüllt.

Tipps von ExpertInnen

  • Wer bereits in die Bankomatgebühr-Falle getappt ist, sollte von seiner Hausbank die Refundierung der Gebühr fordern. Ein Musterformular finden KonsumentInnen auf der AK Homepage unter wien.arbeiterkammer.at.
  • Die Kostenunterschiede für Gehaltskonten sind teilweise enorm. Prüfen Sie Ihre Gewohnheiten und vergleichen Sie die Kontopreise. Behalten Sie immer die Gesamtkosten für alle möglichen Zahlungsverkehrstransaktionen im Auge. Denn die Kontoführungsgebühr ist nur ein Preiselement.
  • Pauschal ist nicht gleich pauschal: Prüfen Sie, ob tatsächlich alle oder nur ganz bestimmte Buchungen kostenlos sind.
  • Schon seit 1. November 2009 verbietet das Zahlungsdienstegesetz (ZDG) die Verrechnung von Strafentgelten für bestimmte Zahlweisen. Mittlerweile gibt es auch gleichlautende Urteile des OGH. Die Geldinstitute ignorierten hier zum Teil jahrelang das Gesetz. Auch bei Rückbuchungen von Überweisungen verrechnen Banken immer wieder hohe Spesen, wie einige Fälle aus der AK-KonsumentInnenberatung zeigen. Und das, obwohl Rückbuchungen gemäß Zahlungsdienstegesetz selbst nichts kosten dürfen. Nur für die Mitteilung der Nichtdurchführung darf ein kostenbasiertes Entgelt verlangt werden. Den Begriff Stornospesen kennt das ZDG überhaupt nicht.
  • In vielen Fällen gibt es Verhandlungsspielraum bei den Zinsen für Überziehung und Guthaben. Reden Sie mit Ihrem/Ihrer BankberaterIn.

Weitere Linktipps und Infos:
tinyurl.com/jlmvz35
www.ak-bankenrechner.at

Von
Astrid Fadler
Freie Journalistin

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 1/17.

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