Auch in Österreich sind Kundinnen mit ähnlichen Neuerungen konfrontiert: Zusatzkosten für Transaktionen am Schalter oder für Leistungen wie die händische Nachbearbeitung „schlecht lesbarer“ Überweisungen am Selbstbedienungsterminal und Ähnliches.
Große Umbrüche
Seit den 1990er-Jahren hat sich das österreichische Bankenwesen dramatisch verändert. Mehrere einst führende Banken wie die Länderbank, die Zentralsparkasse oder die Creditanstalt sind verschwunden bzw. haben sich zusammengeschlossen und wurden privatisiert. Die aus solchen Fusionen im Jahr 1991 entstandene Bank Austria etwa ist seit 2005 im Mehrheitseigentum der UniCredit. Mittlerweile ist diese italienische Mutter deutlich angeschlagen. 2015 wurde bekannt, dass die Bank Austria ihr Personal (insgesamt 6.700 MitarbeiterInnen ohne Tochtergesellschaften) bis 2019 um 19 Prozent reduzieren muss. Filialen werden bzw. wurden bereits geschlossen oder zusammengelegt. Die Auswirkungen für die KundInnen sind offensichtlich: erstens längere Wege zu den Filialen, was in Zeiten von Online-Banking „nur“ ältere, weniger mobile Menschen belastet. Zweitens noch mehr Automatisierung: Statt vor den Schaltern bilden sich die Warteschlangen jetzt vor den Selbstbedienungsterminals.
Die BAWAG wiederum, seit 2005 fusioniert mit der P.S.K., war im vergangenen Herbst auch deshalb in den Medien, weil sie rund 20.000 KundInnen mit billigen Konten mit Kündigung drohte, wenn diese nicht zu einem teureren Modell wechseln wollten. Beim kleinsten dieser neuen Kontomodelle (4,90 Euro monatlich) ist nur eine Transaktion pro Monat gratis. Jede weitere Automatentransaktion, auch Geld abheben, kostet 39 Cent. Damit ist das billigste neue Konto fast doppelt so teuer wie die alten Kontomodelle.
Fast zeitgleich wurde bekannt, dass der BAWAG-Chefetage ein Aktienoptionsprogramm über 189 Millionen Euro als Bonus zugesagt worden war. Erst nach dem Nein der EZB-Bankenaufsicht an die BAWAG-Eigentümer, die US-Fonds Cerberus und Golden Tree, wurden die Boni reduziert. Für Gabriele Zgubic, Leiterin Konsumentenpolitik AK Wien, ist dieses Vorgehen einfach kundInnenfeindlich: „Bis heute zeigte die BAWAG bei den Kontomodellen keinerlei Entgegenkommen.“ Konsumentenschutz-Minister Alois Stöger hat den VKI beauftragt, eine Verbandsklage einzubringen. Die Vorgangsweise der BAWAG sei klar gesetzwidrig; aufgrund des Transparenzgebotes im Konsumentenschutzgesetz hätte die BAWAG im Änderungsangebot anführen müssen, welche konkreten Entgelte und Leistungen sich in welchem Umfang ändern sollen. Tatsächlich wurde im Schreiben sogar der Eindruck erweckt, die VerbraucherInnen würden sich durch den Umstieg etwas ersparen.