Machtverhältnisse: Nicht Gnade, sondern Recht

Gewerkschafter*innen bei einer Demonstration gegen ungerechte Politik im Kampf gegen die Folgen der Weltwirtschaftskrise von 2008. Sozialstaat braucht eine Umverteilung von oben nach unten.
© Gewerkschaft vida/Alexandra Kromus.
Der Sozialstaat gibt den Menschen, die in seinem Bereich leben, statt Almosen Rechte und Chancen und beschränkt die Demokratie nicht auf das Parlament. Das stellte immer schon die Machtverhältnisse infrage und führte zu Gegenwind.
In der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre nahm der Kabarettist Josef Hader die neue politische Konjunktur gegen den Sozialstaat aufs Korn. Er ätzte: „Regierungserklärung. Es geht nicht darum, das Sozialsystem auszuhebeln, man muss es nur vor denen schützen, die es in Anspruch nehmen.“ Er spielte damit auf die „Sozialschmarotzer“-Kampagne an, die Boulevardmedien und populistische Politiker*innen losgetreten hatten. Sie bereiteten die Stimmung für jene auf, die den Sozialstaat als „soziale Hängematte“ diffamierten, die lästigen Gewerkschaften loswerden und den Aufschwung nach der aktuellen Wirtschaftskrise durch „Sparen am System“ erreichen wollten.

Haders Text findet sich im Katalog zu einer Wanderausstellung der Wiener Arbeiterkammer, die 1998 auf Reisen geschickt wurde und unter dem Titel „Nicht Gnade, sondern Recht“ einen Überblick über die „Sozialpolitik seit 1848 im Spiegel von Kunst, Kultur und Medien“ bot. Im Vorwort des Katalogs schrieb AK-Präsident Heinz Vogler, man könne aus ihr lernen, „dass weder autoritäre Strukturen noch das Verweisen der sozialen Problematik in den Gewissensbereich dazu geeignet sind, jedem Menschen ein würdiges Dasein und dadurch eine stabile Gesellschaft zu garantieren.“

Heinz Vogler knüpfte damit an die Feststellung von Bundespräsident Karl Renner beim ersten Kongress des Österreichischen Gewerkschaftsbunds 1948 an, als dieser drei Jahre nach der Niederlage des Nationalsozialismus daran erinnerte, dass sich der NS-Staat „in marktschreierischer Weise“ als Sozialstaat verkaufte, um „darüber hinwegzutäuschen, dass er aufgehört hatte, Rechtsstaat zu sein“. Von diesem Beispiel ausgehend, erklärte er den Unterschied zwischen Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat: „Es wäre … eine viel zu enge Auffassung des Begriffes ‚Sozialstaat‘, wenn man sich vorstellte, dass die Einrichtung einer obrigkeitsstaatlichen Vormundschaftsverwaltung in der Form des Schutzes der Schwachen, Leidenden und Erwerbslosen ausreiche, dem Staate diese Bezeichnung zuzuerkennen. … Sozial heißt gesellschaftlich und die Idee … ist, die Gesellschaft selbst in allen ihren Gliederungen auf der Grundlage ihrer freien Entschließung zu organisieren.“

Mitsprache und Beteiligung

Übersetzt in die Sprache des 21. Jahrhunderts: Der Wohlfahrtsstaat ist auch in einer Diktatur möglich, der Sozialstaat hat immer Demokratie als Voraussetzung und weitet demokratische Mitbestimmung und Kontrolle im Idealfall in alle Bereiche der Gesellschaft, besonders auch in die Wirtschaft aus. Im Sozialstaat ist „gutes Leben“, zu dem auch die Möglichkeit der Mitsprache und Beteiligung gehört, ein Rechtsanspruch aller Menschen, die in dieser Gesellschaft leben. Deshalb war das Herauslösen der Kompetenzen für Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht aus dem Sozialministerium durch die derzeitige Bundesregierung keine harmlose Änderung, damit sich ein*e Politiker*in mehr Minister*in nennen darf, sondern eine sehr bewusste Absage an den Sozialstaat.

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Ein weiteres Beispiel aus jüngster Zeit ist der Umbau der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung, der den Vertreter*innen der Versicherten die Mehrheit und damit die Entscheidung über den Einsatz der Mittel wegnahm. Diese Mehrheit hatten sie mit Ausnahme der NS-Herrschaft seit 1927. Damals wollte die rechtskonservative Regierung die Gebietskrankenkassen anstelle des bisher bestehenden Durcheinanders von Krankenkassen vieler unterschiedlicher Trägerorganisationen einführen. Dazu brauchte sie die Zweidrittelmehrheit und damit die Stimmen der Opposition. Weil das sinnvoll war, stimmte die „Sozialdemokratische Arbeiterpartei“ unter der Bedingung zu, dass die Versichertenvertreter*innen die bestimmende Mehrheit in der Selbstverwaltung bekommen müssten, weil sie ja bisher in den eigenen „Arbeiterkrankenkassen“ allein entschieden hatten.

Plakat zum zweiten ÖGB-Bundeskongress 1951. Sozialstaat bedeutet auch ein Mehr an Demokratie.

„Sozialer Schutt“

Es war der letzte bedeutende sozialpolitische Fortschritt in Österreich zwischen den beiden Weltkriegen, bevor das Wegräumen des „sozialen Schutts“, wie Bundeskanzler Ignaz Seipel den Abbau des Sozialstaats nannte, massiv einsetzte, was Österreich beim Kampf gegen die Folgen der Weltwirtschaftskrise ins Hintertreffen geraten ließ.

Ständige Bedrohung

Wenn man in die Geschichte zurückschaut, stellt sich nicht nur in diesem Fall die Frage: Warum ruft der Sozialstaat so viel Gegnerschaft hervor? Warum wird sein Ausbau immer gerade dann gestoppt, wenn er beginnt, das Zusammenleben in der Gesellschaft tatsächlich etwas fairer zu gestalten? Das betraf während des ganzen 20. Jahrhunderts keineswegs nur Österreich, es betraf viele Staaten Europas und die USA. In Österreich begann der Weg in den Sozialstaat mit der Gründung der demokratischen Republik 1918, die die kaiserliche Kriegsdiktatur ablöste. Er dauerte nicht länger als gute zwei Jahre und brachte die ersten sozialpolitischen Meilensteine von Betriebsräten und Arbeiterkammern bis zum 8-Stunden-Tag, dem Arbeiterurlaub und einer Krankenversicherung für (fast) alle Arbeitnehmer*innen einschließlich der Landarbeiter*innen, die damals über 50 Prozent aller unselbstständig Erwerbstätigen stellten, aber bisher vom „Arbeiterschutz“ völlig ausgeschlossen gewesen waren. Der Gewerkschafter Ferdinand Hanusch war der zuständige Staatssekretär für soziale Verwaltung und leitete danach, als die Sozialdemokratie in Opposition ging, den Aufbau der Arbeiterkammern. Aus seinem Grundsatzartikel „Volkswirtschaft und Sozialpolitik“ in der ersten Ausgabe von „Arbeit&Wirtschaft“ im Jänner 1923 lässt sich die entscheidende Ursache dafür herauslesen, dass der Ausbau des Sozialstaats immer wieder gestoppt wurde: Wenn er funktioniert, stellt er die „freie Marktwirtschaft“ des Kapitalismus infrage, weil er beweist, wie die Teilnehmer*innen am Weltsozialforum formuliert haben, dass „eine andere Welt möglich“ ist.
Dass es sich trotz aller Rückschläge lohnt, nicht aufzugeben, zeigt eine kürzlich auch auf Social Media verbreitete Auswertung des Momentum-Instituts: Ohne die Umverteilung durch Sozialleistungen wären in Österreich 1,4 Millionen Menschen armutsgefährdet, so sind es 40 Prozent weniger.

Der steinige Weg des Sozialstaats

1918 – 1920: Auf dem Weg zum Sozialstaat

Oktober/November 1918: Gründung der demokratischen Republik Österreich.
Arbeiter*innen werden gleichberechtigte Staatsbürger*innen.

Sozialoffensive:
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung für (fast) alle Arbeitnehmer*innen.

Offensive für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen:
Mieterschutz, Abschaffung der Arbeitsbücher, Achtstundentag mit zehn Stunden Maximalarbeitstag, Verbot der Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche, Urlaubsanspruch für Arbeiter*innen, bessere Regelung für freie Sonn- und Feiertage, der 1. Mai wird Staatsfeiertag.

Offensive für Gleichberechtigung, Mitbestimmung und Wirtschaftsdemokratie:
Frauenwahlrecht, Betriebsrätegesetz, Ausbau von Personalvertretungen, Rechtsverbindlichkeit von Kollektivverträgen, Arbeiterkammern als gesetzliche Interessenvertretungen, Industrielle Bezirkskommissionen (Vorläuferinnen des AMS) unter gleichberechtigter Beteiligung der Gewerkschaften.

1921 – 1945: Rechts-konservative und faschistische Politik gegen den demokratischen Sozialstaat.

1945-1983: Ausbau der zweiten österreichischen Republik als Sozialstaat.

Sozialoffensive:
1947 – 1956/64: Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz fasst die Fortschritte für die Unfall,- Kranken und Pensionsversicherung zusammen, die Arbeiter*innen-Pension ist gesichert, Anpassung der Pensionen an die Lohnerhöhungen.

Offensive für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen:
1945 – 1950: Achtstundentag durch KV wieder flächendeckend eingeführt.
1959 – 1976/83: Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden, Erhöhung des Mindesturlaubs von zwei auf fünf Wochen, Pflegefreistellung. Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Offensive für Gleichberechtigung, Mitbestimmung und Wirtschaftsdemokratie:
1945: Gründung des ÖGB, Wiedererrichtung demokratischer Arbeiterkammern.
1945/46: Verstaatlichung von Schlüsselindustrien und Banken.
1947/48/73/74 Betriebsrätegesetz, Kollektivvertragsgesetz mit Geltungsbereich auch für Arbeitnehmer*innen ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft, Jugendvertrauensrätegesetz, Arbeitsverfassungsgesetz.
1946 – 1964: Recht auf Gewerkschaften in den Menschenrechtskonventionen von UNO und Europarat, in Österreich durch die Europäische Konvention Verfassungsrecht.
1979/93: Rechtsanspruch von Frauen auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
1957 – nach 1990: Die Sozialpartnerschaft funktioniert als Konfliktregelungsmechanismus zwischen den Arbeitsmarktparteien und dem Staat.

Ab den 1980er Jahren: Sozialstaat unter Druck.
Privatisierungen, Sozialschmarotzerkampagnen, Zunahme der Ungleichheit, Mitbestimmung in Frage gestellt, der Staat steigt aus der Sozialpartnerschaft aus.

Über den/die Autor:in

Brigitte Pellar

Brigitte Pellar ist Historikerin mit dem Schwerpunkt Geschichte der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen und war bis 2007 Leiterin des Instituts für Gewerkschafts- und AK-Geschichte in der AK Wien.

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