Arbeiter*innen, die als Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, fallen in Österreich zudem unter einen 2002 eigens für sie geschlossenen Kollektivvertrag, eine Errungenschaft, die ein Verdienst der Vorläufergewerkschaft der heutigen PRO-GE ist (der Produktionsgewerkschaft). Sie werden tendenziell sogar besser entlohnt als Angestellte, die über eine Arbeitskräfteüberlassungsfirma in einem Unternehmen tätig sind. Der Mindestlohn für Arbeiter*innen liegt derzeit bei 1.781,14 Euro brutto, erklärt Thomas Grammelhofer, der sich in der PRO-GE für die Interessen von Leiharbeitskräften einsetzt. Für überlassene Arbeitskräfte im Angestelltenbereich kommt der Kollektivvertrag für Gewerbe und Handwerk zur Anwendung. Hier liegt der Mindestlohn aktuell bei 1.521,75 Euro.
Leiharbeit und Mitbestimmung
Und: Leiharbeitskräfte sind auch berechtigt, den Betriebsrat mitzuwählen, und zwar nicht erst nach einer bestimmten Dauer im Beschäftigerbetrieb, sondern ab dem ersten Tag, so Gruber-Risak. Das entschied 2020 der Oberste Gerichtshof. Damit müssen Leiharbeitskräfte auch in die Zahl der Gesamtbeschäftigten miteingerechnet werden, wenn es darum geht, die Größe des Betriebsrats zu bestimmen.
„Grindige“ Firmen
Klingt doch alles nicht schlecht, könnte man sagen. Ja, aber. Wie nun das Beispiel Hygiene Austria zeigt, sind nicht nur redliche Firmen im Bereich Arbeitskräfteüberlassung aktiv, „sondern auch grindige“, wie es Gruber-Risak formuliert. Grammelhofer ist seitens der PRO-GE nun in die Aufarbeitung dessen involviert, was hier an Unregelmäßigkeiten zutage trat. Die Firma startete mit nur elf Stammbeschäftigten, die restlichen rund 200 benötigten Mitarbeiter*innen wurden über Zeitarbeitsfirmen aufgenommen, die ihrerseits rasch Arbeitskräfte organisieren mussten. Beauftragt wurden dabei teils auch Arbeitskräfteüberlasser – direkt oder über Subaufträge –, „die keine Abgaben in Richtung Staat geleistet haben, weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern“.
Klar sei inzwischen, dass es sich bei zwei Unternehmen um Scheinfirmen handle, so Grammelhofer: „Die Anheuerung der Menschen erfolgte teilweise auf der Straße oder durch Telefonate, ohne dass die so Beschäftigten einen Arbeitsvertrag bekommen haben. Denen wurde nur auf kurzem Weg gesagt: ‚Melde dich dort und dort.‘ Einige von ihnen wurden gar nicht angemeldet, einige teilangemeldet, einige nur geringfügig.“ Gut die Hälfte dieser Beschäftigten war nicht korrekt angemeldet, noch mehr dürften nicht korrekt entlohnt worden sein.
Theorie und Praxis der Leiharbeit
„Eine Leiharbeitsfirma ist nicht per se böse“, betont Gruber-Risak. Das Konzept komme aus dem Bürobereich, wo Spitzen und Lücken durch Krankenstände etwa im Sekretariat durch Leiharbeitskräfte abgefedert wurden. In Österreich gibt es heute die meisten Leiharbeiter*innen allerdings im Bereich der Industrie. Auch große börsennotierte Unternehmen greifen auf diese Art der Beschäftigten zurück, vor allem um flexibel zu sein.
Die Kosten, wenn ordnungsgemäß nach Kollektivvertrag bezahlt wird, seien nicht günstiger als beim Stammpersonal. Allerdings müsse man niemanden, für den man für ein paar Wochen oder Monate keine Verwendung habe, kündigen, sondern man schicke den oder die Betroffenen zurück zur Leiharbeitsfirma. Andererseits könne man rasch neue Mitarbeiter*innen einsetzen, wenn die Produktion dies erfordere. Aber auch der Staat arbeite immer wieder mit Leiharbeitskräften. Als Grund nennt Gruber-Risak, dass die Kosten für diese Mitarbeiter*innen als Sachaufwand verbucht werden.
Letzteres stößt Grammelhofer grundsätzlich sauer auf. „Für das Anheuern von Leiharbeitskräften ist meist nicht die Personalabteilung zuständig, das regelt der Einkauf. Da wird also der Mensch als Ware gesehen. Und da wird nicht darauf geschaut, wie die neue Arbeitskraft entlohnt und behandelt wird, da geht es nur um den Preis. Und der soll möglichst niedrig sein.“
Für das Anheuern von Leiharbeitskräften ist meist nicht die Personalabteilung zuständig, das regelt der Einkauf. Da wird also der Mensch als Ware gesehen. Und da wird nicht darauf geschaut, wie die neue Arbeitskraft entlohnt und behandelt wird, da geht es nur um den Preis. Und der soll möglichst niedrig sein.
Thomas Grammelhofer, PRO-GE
Gütesiegel für faire Verträge?
Entgegenwirken könnte man hier mit einem Siegel, das jene Arbeitskräfteüberlassungsfirmen auszeichnet, die ihre Mitarbeiter*innen fair behandeln. Einen Anlauf dazu gab es bereits vor zehn Jahren, erzählt Grammelhofer. Dieses Gütesiegel (Arbeitskräfteüberlassung-Gütezeichen), das nach einer umfassenden Überprüfung gewährt wird und in einem jährlichen Audit-Verfahren erneuert werden muss, hat aktuell allerdings nur eine Firma inne: Randstad. Dieser Arbeitskräfteüberlasser halte sich an die Kollektivverträge und an faire, korrekte Arbeitsbedingungen.
Es gebe zwar auch seitens des Arbeitsministeriums eine Art Marke, „Arbeitskräfteüberlassung staatlich geprüft“ stehe da drauf. Doch hier seien die Arbeitnehmer*innenvertretungen nicht eingebunden. Hier werde Qualität vorgegaukelt, die bei so einigen Firmen nicht vorhanden sei, gibt Grammelhofer zu bedenken. Dann werde es für Firmen, die Leiharbeitsunternehmen betrauen, tatsächlich schwer, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wobei Gruber-Risak auch hier relativiert: Wenn ein Unternehmen für eine Arbeitskraft pro Stunde nicht mehr als zehn Euro zahle und da ja noch ein Prozentsatz beim Arbeitskräfteüberlasser bleibe, müsse jedem klar sein, dass beim Mitarbeiter zu wenig ankommt.
Grammelhofer hofft daher auf eine neue Initiative zur Etablierung eines Gütesiegels. Es gehe darum, dass Firmen hier auch einen Vorteil für sich entdecken. Derzeit würden sie das allerdings nicht tun. Denn am Ende zähle eben nur der Preis für die zugekaufte Arbeit. Dabei haften die Beschäftigerbetriebe etwa dafür, dass die Abgaben an die Sozialversicherung abgeführt werden. Es wäre also durchaus auch in ihrem Interesse, dass jeder Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet und entlohnt wird.
Es braucht mehr Kontrollen bei Leiharbeit
Er wünscht sich zudem, dass vor allem dem öffentlichen Dienst, aber auch jenen Firmen, die von der öffentlichen Hand gefördert werden, beim Einsatz von Leiharbeitskräften besonders auf die Finger geschaut wird. Auch dazu könnte ein strenges Gütesiegel einen Beitrag leisten.