Krisentagebuch 050: Die Tücken des Homeoffice

Krisentagebuch Betriebsrätin Eva
Homeoffice wird von der Bundesregierung wieder explizit empfohlen. Doch was ist dabei zu beachten, was sollte vereinbart werden? Betriebsrätin Eva klärt auf.

Homeoffice regelt man am besten mit einer Betriebsvereinbarung. Das ist nichts anderes als ein gemeinsam definierter, gut ausverhandelter Rahmen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den Betriebsratsgremien.

Es kommt darauf an, dass man gut und achtsam miteinander verhandelt. Und dann können wir den Schritt in die neue digitale Arbeitswelt noch viel besser und menschlicher bewältigen.

Eva, Betriebsrätin

Arbeitsmittel

Was ist ganz wichtig, in einer Betriebsvereinbarung zu regeln? Unter anderem fängt es damit an, an welchen Orten darf und soll gearbeitet werden, außerhalb der Arbeitsstätten. Denn es kann immer etwas passieren: Dass man eben auch bei einem Sturz zuhause in der Arbeitszeit gut abgesichert ist.

Ein nächster großer Punkt ist die Ausstattung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in keinem Fall Geräte bezahlen müssen, die erforderlich sind, um ihre Arbeit zu erfüllen. Diese müssen vom Arbeitgeber, von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt werden.

Arbeitszeit, Arbeitsruhe, Pausen

Ganz besonders wichtig ist das Thema Arbeitszeit, Arbeitsruhe, Pausenregelungen. Es besteht leider immer noch der sehr antiquierte Irrglaube, dass Arbeit zuhause oder außerhalb der Arbeitsstätte nicht denselben Stellenwert hat, wie wenn man ins Büro, in die Werkstatt, ins Labor geht. Es geht auch gar nicht, dass Menschen, die auf Kinder oder pflegebedürftige Personen aufpassen müssen, diese betreuen sollen, und dann ihre Arbeit nach getaner Care-Arbeit erledigen müssen. Es geht daher gar nicht, dass man Pausen und Ruhezeiten angreift, nur damit Menschen zuhause arbeiten können. Es ist kein guter Deal, denn am Ende des Tages führt es zu nichts anderem als ausgebrannten, erschöpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Erreichbarkeit

Das Ziel von Homeoffice-Regelungen ist auch, dass man genau klärt: Zu welchen Zeiten soll die Person erreichbar sein? Weil auch hier haben wir gesehen: In der Corona-Phase, die sozusagen unser ganz großer Testlauf war, dass Führungskräfte einfach rund um die Uhr auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch oder virtuell zugreifen wollten. Weil „sie sind ja eh zuhause“. Aber: Das kann man sehr, sehr gut in einer Betriebsvereinbarung regeln. Wann bin ich erreichbar, wann habe ich meine Pausen, wo gibt es Zeiten, die ich mir wirklich so gestalten kann, dass ich eben meine Familie und meine zu pflegenden Angehörigen betreuen kann. Die Möglichkeiten sind groß.

Es kommt darauf an, dass man gut und achtsam miteinander verhandelt. Und dann können wir den Schritt in die neue digitale Arbeitswelt noch viel besser und menschlicher bewältigen.

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