Social Media unausweichlich
Wenn man von modernen Kommunikationsmedien spricht, kommt man in der heutigen Zeit kaum an Social-Media-Kanälen vorbei. Doch eignen sich diese auch für BetriebsrätInnen, und werden sie von ihnen genutzt? Reinhold Binders Einschätzung: Eher nicht. Zwar nutzen Gewerkschaften den Kanal Facebook, um Informationen unter die Leute zu bringen, aber auf Betriebsratsebene ist dies häufig schwierig. Ein Betriebsrat hat zwar die Aufgabe, Informationen an die Belegschaft weiterzureichen, ist aber auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aktuelle Probleme innerhalb des Unternehmens auf einer öffentlichen Plattform zu diskutieren ist deshalb heikel.
Sicherer Ort der Kommunikation
Die BR-App stellt da einen sichereren Ort für diese Art von Kommunikation zur Verfügung. Eines sollte man aber auch hier nicht vergessen: Social Media haben die Art und Weise, wie Menschen heutzutage Informationen konsumieren, grundlegend verändert. Wenn also Informationen in Form von News über die App verfügbar gemacht werden, sollte man laut Binder Folgendes beachten: „Die Bildsprache ist enorm wichtig geworden. Sie ruft Emotionen hervor und zielt auf das Bauchgefühl von Menschen ab. Niemand liest sich gerne einen endlos langen Beitrag durch. Ja, Informationen sind wichtig, aber am leichtesten konsumierbar, wenn sie knackig und fetzig sind.“
Fallweise finden auch WhatsApp-Gruppen Verwendung unter den BetriebsrätInnen. „Vor allem dann, wenn MitarbeiterInnen dezentral tätig sind“, weiß Wolfgang Brandl vom ÖGB Verlag. Öfters wird zudem das Firmen-Intranet genützt, um für die Belange der Betriebsratskörperschaft einen eigenen Bereich zu erstellen. Viele BetriebsrätInnen haben jedoch festgestellt, dass sie dabei von der Firma abhängig sind, die jederzeit Zugriff auf diese Seite hat. Daher ist der Wunsch entstanden, etwas Eigenständiges zu haben, wie eben die BR-Homepage oder die BR-App.
Mit der App hat man die Informationen direkt in der Hosentasche.
Wolfgang Brandl, ÖGB Verlag
Schon vor der Einführung der BR-App konnte er einen Trend weg von der Website und hin zu einer App feststellen. „Mit der App hat man die Informationen direkt in der Hosentasche“, fasst Brandl den großen Vorteil zusammen. „Damit muss man nicht erst aktiv auf eine Website gehen. Statt der Holschuld der MitarbeiterInnen kann der Betriebsrat oder die Betriebsrätin mithilfe von Push-Nachrichten Informationen direkt aufs Handy senden. Und ein Handy hat heutzutage wirklich schon jeder.“
Analog bleibt wichtig
Auch Brandl bestätigt, dass viel noch über analoge Wege funktioniert – das persönliche Gespräch sowie Anschläge auf schwarzen Brettern werden für BetriebsrätInnen nie komplett wegfallen. Aber mithilfe der neuen technologischen Möglichkeiten lässt sich die Kommunikation dennoch vereinfachen und auf Personen ausdehnen, die auf anderen Wegen nicht erreicht werden können.
Interesse an der App? Anmeldung:
www.meinbr.online
VÖGB-Seminar „Die Betriebsratswebsite“
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Beatrix Mittermann
Redakteurin des ÖGB-Verlags
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 3/19.
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