Interview: Wichtige Maßnahme gegen Armut

Foto (C) Michael Mazohl
Der Sozial- und Wirtschaftswissenschafter Christoph Badelt wurde 1999 zum österreichischen Wissenschafter des Jahres gekürt. Von 2002 bis 2015 war der passionierte Radfahrer Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien. Seit 2016 leitet er das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO).

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Für WIFO-Chef Christoph Badelt ist die Anpassung der Mindestlöhne eine sozialpolitische Notwendigkeit - und er sieht Bedarf für weitere Entlastungen.

Arbeit&Wirtschaft: Macht der Mindestlohn die Unternehmen arm oder schützt er die Beschäftigten in den Niedriglohn-Branchen vor Armut?

Christoph Badelt: Der Mindestlohn könnte manchen Unternehmen vielleicht Probleme bescheren, aber er macht sie sicher nicht pauschal arm. Was die Mindestlohn-Bezieher und -Bezieherinnen betrifft – es sind ja wesentlich mehr Frauen als Männer –, so kann man sagen, dass die geplante Anpassung des Mindestlohns sicher sehr nützlich ist. Allerdings muss man auch erwähnen, dass es Menschen gibt, die unter Mindestlohnniveau verdienen und von einem breit geregelten Mindestlohn trotzdem nicht profitieren würden. Dabei handelt es sich um die Neuen Selbstständigen, freie Dienstnehmer etc. Wobei ich mich überhaupt etwas gegen die Formulierung „Einführung des Mindestlohns“ wehre, denn eigentlich hatten wir den ohnehin schon immer – zumindest jene 95 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis kollektivvertraglich geregelt ist. Und ich sehe das auch definitiv als Vorteil, dass das branchenspezifisch abgestimmt wird.

Jetzt hat sich die Regierung implizit dazu verpflichtet, in allen Branchen 1.500 Euro brutto als Mindestlohn einzuführen. Derzeit verhandeln die Sozialpartner dazu, die Regierung wird sich der Sache dann annehmen, wenn sich die Sozialpartner bis Ende Juni nicht einigen können. Meiner Meinung nach wäre es von Nachteil, wenn hier keine Einigung möglich wäre und das Parlament das übernehmen müsste.

Sie nehmen an, dass es bei einigen Unternehmen Schwierigkeiten geben wird. Welche Bereiche wären besonders betroffen?

Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass bei dem geplanten Brutto-Lohnniveau von 1.500 Euro die eventuell auftretenden Schwierigkeiten durchaus zu bewältigen sein werden. Dennoch gibt es vor allem in jenen Branchen, in denen das Thema Mindestlöhne besonders relevant ist, zum Beispiel bei den FriseurInnen, im Tourismus oder in Teilen des Handels, viele sehr kleine Betriebe. Eine Friseurin, die nur zwei oder drei Mitarbeiterinnen hat, wird sich unter den geänderten Umständen überlegen, ob sie noch jemanden anstellt. Aber bei größeren Unternehmen erwarten wir dadurch weniger Probleme.

Wie dringend beziehungsweise wichtig ist die Anpassung des Mindestlohns?

Ich glaube, dass das eine ganz wichtige Sache ist, denn das Problem der Working Poor wird immer größer. Dass Menschen trotz Vollzeittätigkeit armutsgefährdet sind: Dem sollte man entgegenwirken. Und zwar in einer Art und Weise, dass eventuelle Nachteile des Mindestlohns minimiert werden und die Vorteile sofort greifen.

Wo sehen Sie die wichtigsten Vorteile?

Wir vermeiden, dass immer mehr Menschen ins Armutsrisiko rutschen beziehungsweise noch tiefer in die Armutsgefährdung hineinkommen. Laut der EU-SILC-Erhebung aus dem Jahr 2014 verdienen in Österreich fast 17 Prozent der Frauen und knapp 7 Prozent der Männer unter dem angedachten Mindestlohn von 1.500 Euro. Das kann in der Praxis nur zu akuter Armutsgefährdung trotz Beschäftigung führen. Der Mindestlohn wäre also eine sinnvolle Maßnahme im Kampf gegen die Armut.

In einer WIFO-Umverteilungsstudie wurden auch die möglichen Auswirkungen eines Mindestlohns untersucht. Ein erstaunliches Ergebnis war, dass sich dadurch keine deutlichen Verbesserungen hinsichtlich Ungleichheit ergeben würden, also der Gini-Koeffizient sich nicht wesentlich verändern würde.

Nun ja, selbstverständlich ist Ungleichheit prinzipiell ein gesellschaftliches Problem. Das größere Problem ist allerdings, unter welchen Bedingungen die Menschen aus unteren Einkommensschichten leben. Der Gini-Koeffizient ist ein statistischer Wert, der für den einzelnen Menschen nicht relevant ist. Relevant ist, wie viel der oder die Einzelne verdient und was das Leben kostet. Tatsache ist, dass durch den Mindestlohn Beschäftigte, die wenig haben, dann etwas mehr hätten. Außerdem geht dieses Mehreinkommen in der Regel zu hundert Prozent direkt in die Wirtschaft, weil es rasch wieder ausgegeben wird. Idealerweise kaufen die Menschen dann auch österreichische Produkte …

Anhand unserer von Ihnen zitierten Umverteilungsstudie kann man gut zeigen, dass sich durch die Einführung des Mindestlohns die soziale Situation der Menschen, die so wenig verdienen, verbessert. Dieser Effekt ist ja auch ein ganz wichtiges sozialpolitisches Ziel.

Foto (C) Michael Mazohl

Reichen dafür 1.500 Euro oder wären die vom ÖGB angepeilten 1.700 Euro erforderlich?

Ich halte es für klug, mit 1.500 Euro zu beginnen und in den darauffolgenden Jahren zu schauen, wie es weitergeht.

Welche negativen Auswirkungen könnte die Einführung von 1.500 Euro Mindestlohn nach sich ziehen?

Wie gesagt, im Grunde gibt es in Österreich ja schon einen Mindestlohn, genau genommen handelt es sich also nur um die Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestlohns überall dort, wo dieser unter 1.500 Euro liegt. Was die Beschäftigung betrifft, sind sowohl positive als auch negative Auswirkungen möglich. Natürlich ist es denkbar, dass in manchen Bereichen Jobs verloren gehen. Andererseits könnte es durch die Anhebung auch dazu kommen, dass Menschen, die vorher gedacht haben: „Um das Geld geh ich nicht arbeiten“, nach der Erhöhung eher auf den Arbeitsmarkt wollen.

Insgesamt erwarte ich, dass die Effekte auf den Arbeitsmarkt nicht sehr stark sein werden. Eine exakte Quantifizierung ist aber nicht möglich. Man muss es jetzt einfach angehen – in Kollektivvertragsform und auf der üblichen Sozialpartner-Ebene maßvoll ausgehandelt.

Oft werden in der Debatte Parallelen zu Deutschland gezogen, wo die Einführung des Mindestlohns 2015 zu einer Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt hat. Meiner Meinung nach sind solche Schlüsse nicht zulässig, da die Ausgangslage eine andere war: In Deutschland ist die Abdeckung durch Kollektivverträge wesentlich niedriger als hierzulande. Da passierte überall dort viel durch den Mindestlohn, wo es vorher gar keinen Kollektivvertrag gegeben hat. Auch irreguläre Beschäftigungsverhältnisse und Schwarzarbeit wurden in reguläre Jobs übergeführt. Kurz gesagt: Ich erwarte in Österreich keine großen Beschäftigungseffekte. Für mich steht eindeutig das sozialpolitische Ziel im Vordergrund.

Eines der Hauptargumente gegen die allgemeine Erhöhung des Mindestlohns auf 1.500 Euro ist, dass Jobs verloren gehen könnten. Agenda Austria sieht u.a. „mehr Probleme als Lösungen“ und rechnet mit einem Minus von 20.000 Jobs.

Ich kann nicht beurteilen, wie das berechnet wurde, aber ich erwarte keine derartigen Auswirkungen.

Manche sehen die Negativsteuer als Alternative zum Mindestlohn. Wie stehen Sie dazu?

Das würde bedeuten, dass nicht die Arbeitgeber, sondern der Staat die Entlastung der unteren Einkommensschichten finanziert. Kann sich der Staat das wirklich leisten?

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Für Christoph Badelt sind 1.500 Euro ­Mindestlohn „eine ganz wichtige Sache“: „Dass Menschen trotz Vollzeittätigkeit ­armutsgefährdet sind: Dem sollte man
in einer Art und Weise entgegenwirken, dass eventuelle Nachteile des Mindestlohns minimiert werden und die Vorteile sofort greifen.

Zu den eher positiven Auswirkungen höherer Mindestlöhne: Laut einer US-Langzeitstudie der Uni Berkeley erhöhte sich dadurch die durchschnittliche Dauer der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse.

Ja, Arbeit wird dadurch attraktiver. Entscheidend ist aber auch das Verhältnis zwischen Erwerbseinkommen auf der einen Seite und Sozialleistungen wie Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld auf der anderen. Durch höhere Mindestlöhne wird der Abstand zwischen erwerbslosen Einkommen und Arbeitseinkommen größer und arbeiten damit attraktiver. Von Bedeutung ist dabei natürlich vor allem das Nettoeinkommen – und nicht der Bruttolohn, um den es bei den 1.500 Euro, über die verhandelt wird, ja geht. Und die Sozialabgaben fallen bei Geringverdienern vergleichsweise hoch aus. Deshalb sind wir vom WIFO der Überzeugung, dass man vor allem in den unteren Einkommensklassen auch darauf achten sollte, dass die Differenz zwischen Brutto- und Nettolöhnen kleiner wird, damit den Menschen dann tatsächlich mehr Geld im Börsel bleibt. Da würde sich eine Reduktion der Sozialversicherungsabgaben anbieten, die dann aus dem Steuersystem gegenfinanziert würden. Die viel zitierte Abschaffung der kalten Progression hilft den unteren Einkommensschichten nicht, die ohnehin wenig bis gar keine Steuern zahlen. Die Sozialversicherung ist hier also der größte Brocken.

Durch höhere Löhne entstehende Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen reihen Sie nicht unter die Benefits?

Es stimmt schon, dass sich höhere Beiträge auch auf die Pensionen auswirken würden. Und ich meine auch nicht, dass diese Beiträge komplett wegfallen sollten, sie sollten nur nicht von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Die so entstandene Reduktion müsste durch den Staat ausgeglichen werden. Denn die Sozialversicherung braucht schließlich das Geld.

Sie erwarten so gut wie keine Beschäftigungseffekte durch den Mindestlohn. Bedeutet das, dass nach Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne dann alle in den nächsthöheren Gehaltskategorien mehr Geld verlangen würden, mit dem Argument, dass der Abstand gleich bleiben soll?

Wir wissen aus Erfahrung, dass, sobald man in der Lohnstruktur etwas verändert, der Betriebsrat sagt, der entsprechende Abstand muss bleiben. Doch in diesem Fall wäre das dann auch Aufgabe der Betriebsräte beziehungsweise der Sozialpartner, hier für ein Einschleifen zu sorgen – auf betrieblicher Ebene oder im Rahmen von KV-Verhandlungen.

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Also dieser Effekt zählt für Sie nicht eindeutig zu den möglichen negativen Auswirkungen?

Es ist zweifellos ein wichtiges Thema, aber es ist ein Problem, das man mit etwas Augenmaß durchaus bewältigen kann.

Wie steht es um das Risiko vermehrten Outsourcings, dass Unternehmen ins Ausland abwandern? In Österreich wäre vom Mindestlohn ja hauptsächlich die Dienstleistungsbranche betroffen.

Die Niedriglohnbranchen in Österreich stehen tatsächlich nicht sehr stark im direkten internationalen Wettbewerb. Es gibt zwar im Tourismus viele ausländische Arbeitskräfte, aber dem Zimmermädchen aus Tschechien müssen Sie, sobald es hier arbeitet, ja dasselbe bezahlen wie der österreichischen Kollegin. Und diese Dienstleistung muss ja hier vor Ort erfolgen. Es mag schon sein, dass es das in manchen Bereichen geben könnte, bei Putzereien etwa könnte ich mir das vorstellen. Aber die wichtigste Frage ist: Schafft das Unternehmen das höhere Lohnniveau?

Kurz zurück zu den anfangs erwähnten prekären Beschäftigungsverhältnissen: Erwarten Sie ein Ausweichen in Scheinselbstständigkeit bzw. einen Zuwachs von freien DienstnehmerInnen?

Immer wenn Sie den Arbeitsmarkt stärker regulieren, wird es Ausweichmanöver geben. Ich denke nicht, dass das vorhin erwähnte Zimmermädchen als Selbstständige beschäftigt werden kann. Doch das Problem gibt es bei jeder Regulierung, daher muss man damit immer vorsichtig sein. Aber hier geht es ja im Grunde nicht um eine neue Regulierung, sondern um eine Anpassung. Und außerdem wird das ja auch kontrolliert.

Sehen Sie eine Möglichkeit, derartige Beschäftigungsverhältnisse zu regulieren, also die Situation dieser Menschen – auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung – zu verbessern?

Ich halte das für ein ganz schwieriges Thema und ein wachsendes Problem, auf das man unbedingt achten sollte. Denn was jemand im Internet mit einem Unternehmen vereinbart, das kann man so gut wie gar nicht kontrollieren. Dieses komplexe Problem zu lösen, das geht sicher nicht auf Knopfdruck.

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Zum Abschluss noch das derzeit allgegenwärtige Thema Flüchtlinge: Wie stehen Sie zu der Idee, Flüchtlinge von der Mindestlohnregelung auszunehmen?

Da habe ich eine ganz klare Position. Wenn jemand das Recht hat, hier zu arbeiten, dann hat er oder sie auch das Recht auf den Mindestlohn. Es darf keine verschiedenen Arbeitskräfte-Klassen geben.

Das WIFO plant im Auftrag der AK eine Studie zum Thema Mindestlohn. Welche Schwerpunkte wird es geben und wann können wir mit Ergebnissen rechnen?

Die von Ihnen vorhin zitierte Umverteilungsstudie ist zwei Jahre alt. Bei der jetzt begonnenen Studie geht es um die möglichen Verteilungseffekte und die sozialen Auswirkungen anhand aktueller Daten.

Linktipp
Studie zu Armut

Von
Astrid Fadler

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 3/17.

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