Antidiskriminierung in Österreich
Was können Unternehmen denn tun, um ein möglichst diskriminierungsfreies Arbeitsklima zu schaffen?
Belästigung kann am besten Top-down bekämpft werden. Die Unternehmensführung muss klar sagen, dass dieses Verhalten unerwünscht ist. Es ist auch immer gut, einen Code of Conduct zu formulieren. Das Wichtigste ist, dass die Personen, die verantwortlich sind, wenn eine Belästigung geschieht, auch wissen, wie man damit umgeht. Wir versuchen Leitfäden für Arbeitgeber:innen zu machen, wie man sich gut verhält, dennoch ist natürlich jeder Fall individuell. Es tut also immer gut, sich an uns zu wenden. Oft berichtet eine Person von einer sexuellen Belästigung, und die andere Person streitet sie ab, was für Arbeitgeber:innen eine schwierige Situation ist. Da kann man die Gleichbehandlungskommission anrufen, die das klären kann.
Oft berichtet eine Person von einer sexuellen Belästigung, und die andere Person streitet sie ab, was für Arbeitgeber:innen eine schwierige Situation ist. Da kann man die Gleichbehandlungskommission anrufen, die das klären kann.
Allerdings gibt es auch Anzeichen, die zeigen, dass eine sexuelle Belästigung vorgefallen ist. Oft nehmen Betroffene beispielsweise nicht mehr am sozialen Geschehen im Betrieb teil. Belästiger werden außerdem meist wiederholt zu Tätern – deshalb ist es sinnvoll, genau hinzusehen, wenn es im Umfeld einer Person eine hohe Mitarbeiter:innen-Fluktuation gibt. Der oder die Arbeitgeber:in kann früh tätig werden und nicht erst dann, wenn die Betroffene vor Gericht ist. Die schlechteste Handlung, die man setzen kann, ist, sich mit dem Belästiger und der Belästigten zusammenzusetzen, um über die Vorfälle zu reden. Sinnvoll ist es, mit den Personen getrennt voneinander zu sprechen und herauszufinden, warum sich beispielsweise eine Person in der Gegenwart der anderen nicht mehr wohlfühlt.
Mit welchen Formen der Diskriminierung wenden sich Frauen am häufigsten an Sie?
Die häufigste Form ist die sexuelle Belästigung, dicht gefolgt von allen Themen, die die Vereinbarkeit betreffen. Es ist immer noch so, dass aufgrund von Schwangerschaft Probedienstverhältnisse einfach beendet werden, dass junge Frauen nicht genommen werden, weil sie schwanger werden könnten, dass Frauen versetzt werden, wenn sie aus einer Kinderkarenz zurückkommen, und ihren Job nicht mehr bekommen, obwohl da die rechtlichen Rahmenbedingungen ganz eindeutig sind. Das dritte große Thema ist die Entgeltdiskriminierung.
Sind Sie der Meinung, dass Österreich genug tut in Sachen Antidiskriminierung? Reicht der gesetzliche Rahmen, der Ihnen zur Verfügung steht?
Was wir in unseren Berichten immer wieder fordern, ist, dass wir in Sachen Entgelttransparenz noch ein paar Schritte weitergehen sollten. Es wäre auch notwendig, Arbeitgeber:innen in die Pflicht zu nehmen, wenn es Ungleichheiten gibt. Vor allem sind wir aber sehr weit hinten, wenn es um die Frage der Gleichbewertung gleichwertiger Arbeit geht, dass beispielsweise die Arbeit an der Maschine immer noch besser bezahlt ist als die Arbeit am Menschen, trotz des gesellschaftlichen Wertes dieser Arbeit. Wesentlich für uns wäre außerdem ein Klagsrecht, um auch Musterklagen führen zu können. Was auch noch fehlt, ist der vollständige Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen: das sogenannte Levelling up. Aktuell haben wir in Österreich keinen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen auf Basis von Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung. Mit dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist all jenes gemeint, was wir im täglichen Leben brauchen: Das beginnt bei Dingen wie Schwimmbadbesuchen, Restaurantbesuchen, Einkäufen, aber auch Zugang zu Wohnungen und so weiter.
Wesentlich für uns wäre ein Klagsrecht, um auch Musterklagen führen zu können.
Das heißt, wenn ich mit einer Frau zusammen bin und mit ihr gemeinsam eine Wohnung suche, kann ich nichts dagegen tun, wenn mir eine Wohnung auf Basis meiner sexuellen Orientierung verwehrt wird?
Richtig. Das Interessante ist: Wenn ich eine Hausverwaltung bin, darf ich meine Mitarbeiter:innen nicht auf Basis der sexuellen Orientierung diskriminieren. Ich darf aber meine Kund:innen bei der Wohnungsvergabe diskriminieren.
Wer kann sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden?
Jede:r, der oder die den Eindruck hat, dass er oder sie diskriminiert wird. Es muss kein großer Fall vorliegen, es reicht der Eindruck, dass etwas nicht stimmt, es gibt kein „nicht schlimm genug“. Lassen Sie die Bewertung unsere Sorge sein. Wir besprechen dann mit den Personen, wie man weiter vorgehen kann. Man kann sich auch an uns wenden, wenn man nur eine Rechtsauskunft braucht. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist unter 0800 206119 kostenfrei erreichbar sowie auf gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at. Außerdem gibt es eine Gleichbehandlungs-App, auf der einfach Diskriminierungsfälle dokumentiert werden können. Ab 9. Dezember findet im Volkskundemuseum Wien eine Ausstellung statt, die sich dem 30-jährigen Jubiläum der Gleichbehandlungsanwaltschaft widmet.