Welchen Anteil haben aus ihrer Sicht Pestizide beim Rückgang der Biodiversität?
Viele Insektizide und Herbizide – Glyphosat ist hier nur ein Beispiel – beeinträchtigen unsere Insekten und wilde Ackerpflanzen erheblich. In der Folge gehen auch die Bestände der Vögel zurück. Ich setze mich deswegen in Deutschland für ein Ende des Einsatzes von Glyphosat ein. Der Einsatz von Pestiziden muss aber darüber hinaus generell umwelt- und naturverträglicher werden. Ich will, dass schon im Zulassungsverfahren der Naturschutz gestärkt wird. Wohl gibt es noch Forschungsbedarf zu den genauen Auswirkungen, aber wir wissen längst genug, um zu handeln. Pestizidreduktion spielt eine wesentliche Rolle beim Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt.
Pestizidreduktion spielt eine wesentliche Rolle beim Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt.
Was tut die EU in Sachen Pestizide?
Was konkret planen Sie in Deutschland zum Insektenschutz?
Ich habe einen Vorschlag für ein „Aktionsprogramm Insektenschutz“ auf den Tisch gelegt, der jetzt innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Im Zentrum steht ein Umsteuern in der Landwirtschaft. Unsere Äcker sollen wieder einladender werden für Insekten. Das heißt: Wir wollen eine Landwirtschaft fördern, die den Insekten nicht schadet, sondern ihr Überleben ermöglicht. Auch in den Städten sollen Insekten besser geschützt werden. Die notwendigen Gesetzesänderungen will ich in einem „Insektenschutzgesetz“ bündeln.
Wir wollen eine Landwirtschaft fördern, die den Insekten nicht schadet, sondern ihr Überleben ermöglicht.
Ist eine pestizidfreie Umwelt für Sie eine Vision?
Was wir brauchen ist ein insgesamt umwelt- und naturverträglicher Pflanzenschutz. Ich leite jetzt die Schritte ein, die aus meiner Sicht umsetzbar und effektiv sind. Dazu gehört die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens für den Einsatz von Pestiziden, z.B. durch Anwendungseinschränkungen im deutschen Pflanzenschutzgesetz sowie eine konsequente Umsetzung des geltenden EU-Zulassungsrechts: Bei der Pestizidzulassung müssen wir den Schutz der Biodiversität sicherstellen. Das heißt: Ein Mittel darf nur zugelassen werden, wenn seine Auswirkungen auf die Biodiversität vertretbar sind.
Svenja Schulze
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe 01/19 der Zeitschrift Wirtschaft&Umwelt.
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