Interviewfoto von Hans Trenner
„Der Hauptpunkt der Diskussion rund um den 12-Stunden-Tag ist die Freiwilligkeit und die daraus resultierende Konsequenz, dass man eine allfällige Auflösung des Arbeitsverhältnisses anfechten kann.“ Trenner kennt die Tücken des neuen Gesetzes.
Fotos (C) David Kleinl

„Freiwilligkeit ist eine Schimäre“ – Hans Trenner im Interview

Inhalt

  1. Seite 1 - Hauptpunkt der Diskussion ist die Freiwilligkeit
  2. Seite 2 - Die Schierigkeit, Auflösung eines Dienstverhältnisses anzufechten
  3. Seite 3 - 4-Tage-Woche nicht im Gesetz
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Die neuen Arbeitszeitregelungen werfen für ArbeitnehmerInnen viele Fragen auf. Hans Trenner, Bereichsleiter für Beratung der Arbeiterkammer Wien, erklärt im Gespräch die wichtigsten Fallstricke.
Seit 1. September 2018 sind die in der Öffentlichkeit heiß debattierten neuen Regelungen zur Arbeitszeit in Kraft. Anfragen an die Arbeiterkammer Wien dazu landen auf dem Tisch von Hans Trenner und seinem Team. Trenner ist seit 1985 für die AK tätig und seit 2009 Leiter des Bereiches Beratung. Im Interview klärt Trenner über die häufigsten Anfragen der ArbeitnehmerInnen zu den neuen Regelungen auf. Er erklärt, wieso es für Betroffene schwierig sein wird, Kündigungen aufgrund des 12-Stunden-Tages anzufechten, wieso es mit der viel zitierten Freiwilligkeit seiner Meinung nach nicht weit her ist und welche Mehrbelastungen auf ArbeitnhmerInnen zukommen können. 

Zur Person
Hans Trenner, geboren 1958, ist promovierter Jurist und seit seit 1985 in der AK-Wien tätig. Zuerst war er Referent für Arbeitsrecht, ab 1992 leitete er die Abteilung Rechtsschutz. 2009 wurde er zum Leiter des Bereiches Beratung bestellt.

Seit 1. September 2018 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft. Spielt das eine Rolle bei den Beratungen bisher?

Konkret sanktionierbare Effekte gibt es noch nicht sehr viele. Ich kann sagen, was es für ArbeitnehmerInnen bedeuten wird: Der Hauptpunkt der Diskussion rund um den 12-Stunden-Tag ist die Freiwilligkeit und die daraus resultierende Konsequenz, dass man eine allfällige Auflösung des Arbeitsverhältnisses anfechten kann. Dieses Anfechten ist für die Betroffenen nicht so luxuriös ausgestaltet, dass sie sich um das Anfechten raufen.

Warum ist es als ArbeitnehmerIn schwierig, eine Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund des 12-Stunden-Tages anzufechten?

Der Grundgedanke des Arbeitsrechts ist: Der Arbeitnehmer muss als Schwächerer geschützt werden. 

Freiwilligkeit besteht nur dort, wo ich wirklich frei in meiner Willensentscheidung bin. Diese „Freiwilligkeit“ ist, da die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf Augenhöhe basiert, eine Schimäre. Der Grundgedanke des Arbeitsrechts ist: Der Arbeitnehmer muss als Schwächerer geschützt werden. Dem Schwächeren zu sagen, es gibt ein Recht abzulehnen, aber gleichzeitig hat der Arbeitgeber das Recht, Mehrarbeit anzuordnen, das passt nicht zusammen.

 

Inhalt

  1. Seite 1 - Hauptpunkt der Diskussion ist die Freiwilligkeit
  2. Seite 2 - Die Schierigkeit, Auflösung eines Dienstverhältnisses anzufechten
  3. Seite 3 - 4-Tage-Woche nicht im Gesetz
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Über den/die Autor:in

Sandra Knopp und Udo Seelhofer

Sandra Knopp ist freie Journalistin für verschiedene Radio und Printmedien, und hat die Themen Arbeitsmarkt, Soziales und Gesellschaftspolitik als Schwerpunkte. Udo Seelhofer war früher Lehrer und arbeitet seit 2012 als freier Journalist. Seine Schwerpunkte sind Gesellschaft, soziale Themen und Religion. Im Team wurden sie beim Journalismuspreis „Von unten“ 2017 für ihre Arbeit&Wirtschaft Reportage „Im Schatten der Armut“ ausgezeichnet.

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