Seit 1. September 2018 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft. Spielt das eine Rolle bei den Beratungen bisher?
Konkret sanktionierbare Effekte gibt es noch nicht sehr viele. Ich kann sagen, was es für ArbeitnehmerInnen bedeuten wird: Der Hauptpunkt der Diskussion rund um den 12-Stunden-Tag ist die Freiwilligkeit und die daraus resultierende Konsequenz, dass man eine allfällige Auflösung des Arbeitsverhältnisses anfechten kann. Dieses Anfechten ist für die Betroffenen nicht so luxuriös ausgestaltet, dass sie sich um das Anfechten raufen.
Warum ist es als ArbeitnehmerIn schwierig, eine Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund des 12-Stunden-Tages anzufechten?
Der Grundgedanke des Arbeitsrechts ist: Der Arbeitnehmer muss als Schwächerer geschützt werden.
Freiwilligkeit besteht nur dort, wo ich wirklich frei in meiner Willensentscheidung bin. Diese „Freiwilligkeit“ ist, da die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf Augenhöhe basiert, eine Schimäre. Der Grundgedanke des Arbeitsrechts ist: Der Arbeitnehmer muss als Schwächerer geschützt werden. Dem Schwächeren zu sagen, es gibt ein Recht abzulehnen, aber gleichzeitig hat der Arbeitgeber das Recht, Mehrarbeit anzuordnen, das passt nicht zusammen.