Im Regierungsprogramm steht die „Arbeits- und Teilhabepflicht“ festgeschrieben. Ist das schlecht?
Da sind wir bei der Abschaffung der Notstandshilfe. Prinzipiell liegt noch kein Vorschlag auf dem Tisch. Wenn ich aber das Regierungsprogramm genau lese und dort von einem Arbeitslosengeld neu mit diversen Abstufungen die Rede ist, und danach steht darin die Abschaffung der Notstandshilfe, dann kann man schon sagen: Das ist der erste Schritt zu Hartz IV.
Das bedeutet, und das muss man schon ganz klar sagen, einen völligen Bruch mit der Systemlogik. Menschen vertrauen im System der Arbeitslosenversicherung schließlich mit Recht darauf, dass dieses System sie in einer Notlage, nämlich wenn sie arbeitslos werden, nach dem Versicherungsprinzip unterstützt. Diesen Menschen wird dann gesagt: Ende der Versicherungsleistung, du kommst jetzt in eine Fürsorgeleistung, und zwar mit allen bekannten Konsequenzen, die es in der Mindestsicherung gibt, mit Vermögenszugriff, es gibt keine Möglichkeit mehr, geringfügig dazuzuverdienen, und es gibt keinen Pensionsanspruch mehr – auch ein ganz wichtiger Punkt, der oft vergessen wird.
Für Frauen hat das natürlich auch noch einmal fatale Konsequenzen, denn sie sind eh schon von Altersarmut überproportional betroffen. Das heißt, mit allen nachteiligen Konsequenzen werden Menschen in ein anderes Prinzip, also in ein Fürsorgeprinzip und in das letzte Netz des Sozialstaats gedrängt. Davon wären mit einem Schlag 167.000 Menschen bedroht.
Ich weiß nicht, was genau mit Arbeits- und Teilhabepflicht gemeint ist. In Wirklichkeit gibt es diese ja jetzt schon: Wenn Menschen Notstandshilfe beziehen – wo ja der Berufsschutz nicht mehr gilt – und eine Arbeit nicht annehmen, kann diese jetzt schon gestrichen werden.
Was bedeutet es also? Es könnte sein, dass damit die Ein-Euro-Jobs gemeint sind. Das heißt, dass man sagt: Wenn du eine Sozialhilfeleistung willst, musst du einer gemeinnützigen Beschäftigung um einen Euro die Stunde nachgehen. Das sind schon klare Hinweise darauf, dass ein Systemwechsel zu Hartz IV gemeint sein kann.