Daher Wer schwer an Krebs oder unheilbaren Krankheiten erkrankt ist, ist oftmals auf die Hospiz- und Palliativarbeit angewiesen. Österreichweit sind es aktuell 357 spezialisierte Einrichtungen für Erwachsene. Sie leisten den Patient:innen zu Hause, in Pflegeheimen, in Krankenhäusern, in stationären Hospizen und auch in Tageshospizen Hilfe. In diesem Bereich gilt es nicht nur medizinische und pflegerische Aufgaben zu erfüllen. Speziell die psychologische Betreuung hat einen hohen Stellenwert.
Die Hospiz- und Palliativarbeit in Zahlen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stehen hierzulande insgesamt 32 Einrichtungen zur Verfügung. Eine genaue Anzahl an Beschäftigen lässt sich nicht exakt anführen. Viele Mitarbeiter:innen arbeiten nicht nur in einer Einrichtung, sondern zusätzlich bei mobilen Palliativteams oder Konsiliardiensten. Hauptberuflich sind 1.090 Personen auf Palliativstationen beschäftigt. Zusätzlich gibt es mit Stand 2020 3.430 ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in den unterschiedlichen Bereichen. Ein Vollzeit-Äquivalent von 1.330 Stellen.
Aus den oben genannten Gründen ist es auch bei den Patient:innen nicht möglich, eine exakte Zahl zu nennen. Außerdem wirkte sich auch die Pandemie auf die begleiteten und betreuten Personen in den vergangenen Jahren aus. Die meisten Patient:innen (15.119) wurden 2020 von mobilen Palliativteams besucht, wie aus dem Jahresbericht von Hospiz Österreich hervorgeht.
Hospiz- und Palliativarbeit garantiert ein würdiges Lebensende
Mit Anfang dieses Jahres trat das neue Sterbeverfügungsgesetz in Kraft. Es sieht vor, die bestehende Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen und besser zu finanzieren. Viele Diskussionen gingen der legalen Sterbehilfe voraus. So lehnte beispielsweise die römisch-katholische Kirche das Gesetz ab. Organisationen wie die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) traten vehement dafür ein.
Das Gesetz regelt, welche Menschen befugt sind, den schwer Erkrankten Hilfe zu leisten, um ihnen ihren letzten Willen zu erfüllen. So müssen zwei Ärzt:innen aufklärende Gespräche mit der betroffenen Person führen. Die Patient:innen müssen im Falle der Zustimmung innerhalb einer Frist von zwölf Wochen eine Sterbeverfügung einrichten. Mit einem:r Jurist:in. Bei Fällen, in denen ein Mensch nur mehr kurze Zeit zu leben hat, ist die Frist auf zwei Wochen verkürzt.
„Man spricht hier von terminal erkrankten Personen. Hier geht es um einen realistischen Todeseintritt innerhalb der nächsten sechs Monate“, erklärt Michael Halmich. Er ist Jurist mit Arbeitsschwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht. Ab der Ausstellung der Sterbeverfügung hat die Person ein Jahr lang Zeit, sich das Präparat in einer Apotheke abzuholen. „Die Regierung geht davon aus, dass im ersten Jahr 400 Personen eine Sterbeverfügung in Anspruch nehmen werden. Andere Expert:innen rechnen mit 200 Personen. Die Gesellschaft für ein humanes Lebensende spricht von ein paar Tausend. Es gibt hier also eine große Bandbreite an Zahlen“, so Halmich.
Hospiz- und Palliativarbeit: Mehr Geld bis 2024
Palliativ- und Hospizeinrichtungen gibt es in Österreich noch gar nicht so lang. Erst Mitte der 1990er entstanden erste Einrichtungen und im Jahr 1999 verankerte die Regierung die Palliativ- und Hospizversorgung im österreichischen Gesundheitssystem. Seitdem nimmt die Zahl der Einrichtungen im Jahresrhythmus stetig zu. Aktuell sind es 357 für Erwachsene und 32 für Kinder und Jugendliche. „Der medizinisch-pflegerische Teil wird als Palliativ Care bezeichnet. Dieser ist stark professionalisiert. Und dann gibt es den psychosozialen Teil, der die Begleitung vor und nach dem Sterbefall umfasst. Hier arbeiten sehr viele Freiwillige“, sagt Kurt Schalek. Er arbeitet bei der AK Wien in der Abteilung für Gesundheitsberufsrecht und Pflegepolitik.
Aus dem Bericht des Dachverbands Hospiz Österreich lässt sich ablesen, dass zu einem überwiegenden Teil Frauen im Bereich der Palliativ- und Hospizpflege arbeiten und die dafür notwendigen Ausbildungen absolvieren. „Es mag strukturelle Gründe haben, warum deutlich mehr Frauen als Männer in der Palliativbetreuung arbeiten. Für manche Männer ist die Bezahlung zu gering und für andere sind es die Karriereaussichten“, meint Schalek.
Finanzierung der Hospiz- und Palliativarbeit
Mit dem neuen Hospiz- und Palliativfondsgesetz wird nun die Finanzierung für die kommenden Jahre geregelt. „Die Palliativarbeit ist stark spendenfinanziert, und das ist natürlich keine tragfähige Regelfinanzierung. Der Ausbau der Palliativbetreuung wird jetzt ebenfalls finanziert“, sagt Schalek. Bei der Hospiz- und Palliativpflege handelt es sich um eine Drittelfinanzierung – Bund, Länder und die Sozialversicherung zahlen ein.
Diese Träger werden die Summe für die Dienste in den kommenden Jahren deutlich anheben. Heuer sind es 21 Millionen, kommendes Jahr 36 Millionen, und 2024 sollen es schon 51 Millionen Euro sein. „Was wichtig ist: Der Hospiz- und Palliativfonds bezieht sich auf alle Leistungen, die nicht im Krankenhaus stattfinden. Die Leistungen im Krankenhaus sind bereits jetzt über die Krankenanstaltsfinanzierung finanziert“, so Schalek. Wie es mit der Finanzierung der Hospiz- und Palliativarbeit über das Jahr 2024 hinaus weitergeht, ist noch unklar. In diesem Jahr ende nämlich die aktuelle Legislaturperiode. Erst in der Praxis wird sich zeigen, ob die verankerten Zweckzuschüsse ausreichend sind. Eines steht fest: Betreffen wird es uns alle.
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