Wachet auf aus der bisherigen Gleichgültigkeit, denkt darüber nach, ob nicht auch Ihr dieselben Menschen seid wie die Reichen … Jeder Mensch soll als solcher behandelt werden und so viel verdienen, dass er auch menschlich leben kann. Dieses kann aber nach den bisherigen Erfahrungen nur durch ein strammes Zusammenhalten aller Arbeitenden erreicht werden. … Wer daher will, dass auch in der Forst- und Landwirtschaft bessere Verhältnisse eintreten, der trete als Mitglied unserem Verbande bei.
Ein wahrscheinlich von dem „Agitator“ Alois Korinek verfasstes Flugblatt appellierte 1906 an die ArbeiterInnen der Forst- und Gutsbetriebe, sich der neu gegründeten Forst- und Landarbeitergewerkschaft für Niederösterreich anzuschließen. Kleine Vereine dieser ArbeiterInnen existierten bisher nur in der Steiermark und in Nordwestböhmen, einige ArbeiterInnen vom Land hatten sich auch gemischten Gewerkschaften angeschlossen, aber die Organisation steckte noch in ihren Anfängen. Während damals schon über ein Fünftel der IndustriearbeiterInnen gewerkschaftlich organisiert war, galt dies nur für etwa ein halbes Prozent der fast 2,5 Millionen ArbeiterInnen in der Land- und Forstwirtschaft. Neben den drei erwähnten Organisationen, die sich bis 1913 zu einem österreichischen Verband zusammenschlossen, bestanden in Krakau/Kraków und Lemberg/Lwiw kleine Organisationen der Land- und ForstarbeiterInnen. Dazu kamen zwei christliche Gewerkschaften, eine der ForstarbeiterInnen im Salzkammergut und eine von GutsarbeiterInnen in Nordwestböhmen.
Die Initiative ging fast immer von ForstarbeiterInnen aus, denn sie unterstanden ab 1894 nicht mehr den für die LandarbeiterInnen bis zum Ende der Monarchie geltenden Dienstbotenordnungen und hatten deshalb etwas mehr Handlungsspielraum. Die Dienstbotenordnungen verpflichteten den/die ArbeiterIn zur ständigen Anwesenheit am Arbeitsplatz, sein/ihr unerlaubtes Verlassen stand unter Strafe. Außerdem musste jeder Besuch in der Dienstwohnung gemeldet und vom Dienstgeber gestattet werden. Das erschwerte die Mitgliederwerbung ungemein, dazu kam das brutale Vorgehen der GutsbesitzerInnen, aber auch vieler ForstbesitzerInnen und ihrer Verwalter gegen jene, die sich trotzdem einer Organisation anschlossen. Alois Korinek berichtete darüber in einer LandarbeiterInnenversammlung in Schwechat:
Der Besitzer der Brauerei und Gutsverwaltung Dreher hatte angeordnet, dass an dem Sonntag, an dem die Versammlung stattfinden sollte, gearbeitet werden müsse. Alle Landarbeiter, die die Versammlung trotzdem besuchten, wurden am nächsten Tag entlassen und mussten ihre Dienstwohnungen räumen … In Stift Heiligenkreuz, dessen Forstarbeiter sich kurz vorher der Gewerkschaft angeschlossen hatten, wurde den Kindern der Arbeiter das Beerensammeln im Wald untersagt, das Geschirr mit den Beeren wurde ihnen vom Forstpersonal weggenommen und zerschlagen.
Nach 1918 nahm die Zahl der Organisierten zwar zu, aber der Organisationsgrad in der Land- und Forstwirtschaft erreichte vor 1945 nie mehr als fünf Prozent.
Brigitte Pellar
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 9/17.
Schreiben Sie Ihre Meinung an
brigitte.pellar@aon.at
oder an die Redaktion
aw@oegb.at