Reform bringt mehr Fairness
Im Jahr 2002 wurde das Kinderbetreuungsgeld (KBG) geschaffen, welches das bisherige Karenzgeld ersetzte. Seitdem wurde das Kinderbetreuungsgeldgesetz immer wieder reformiert, die letzte Novelle soll nun mehr Flexibilität und Fairness bringen. Außerdem schafft sie zusätzliche Anreize für eine partnerschaftliche Teilung und gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, Adoptiv- und Pflegeeltern.
Neues, flexibles Konto
Während das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in der bisherigen Form bestehen bleibt, wurden die vier Pauschalvarianten durch ein flexibel gestaltbares Kinderbetreuungsgeldkonto ersetzt, das für Geburten ab 1. März 2017 gilt. Das neue Konto bezweckt, dass alle Eltern dieselbe Geldsumme erhalten – unabhängig von der Bezugsdauer. Das ist fair und „steigert die Chancen für den früheren Wiedereinstieg in den Beruf, weil nun Frauen, die sich für eine kürzere Bezugsdauer entscheiden, gleich viel Geld erhalten wie jene, die länger Kinderbetreuungsgeld beziehen“, erklärt Renate Anderl, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende. Außerdem bekommen Eltern neue Gestaltungsmöglichkeiten, denn nun können sie beim KBG-Konto selbst entscheiden, über welchen Zeitraum der pauschale Gesamtbetrag (Bezug durch einen Elternteil: 12.366 Euro, Bezug durch beide Elternteile: 15.449 Euro) ausbezahlt wird. Bezieht nur ein Elternteil das KBG, kann frei zwischen 365 und 851 Tagen gewählt werden. Beziehen Mutter und Vater abwechselnd KBG, erhöht sich die mögliche Bezugsdauer auf 456 bis zu 1.063 Tage. Untereinander können sie zweimal wechseln. Ein Block muss aber mindestens 61 Tage dauern. Im Gegensatz zum einkommensabhängigen KBG haben die Eltern im Konto-Modell auch einmal die Möglichkeit, die Dauer des Bezugs zu ändern. „Das ermöglicht den Eltern, ihre Lebensplanung, die sich immer wieder ändern kann, flexibel zu gestalten“, betont lsabella Guzi, Bundesfrauensekretärin im ÖGB.
Anreize zur Gleichstellung
Des Weiteren sieht die Reform auch mehrere positive Aspekte für eine stärkere Väterbeteiligung bzw. partnerschaftliche Teilung vor. Dazu gehören die Einführung des „Partnerschaftsbonus“ und des „Familienzeitbonus“ (bzw. Papamonat). So wie beim neuen Pauschalkonto gelten diese Maßnahmen nur für Geburten ab 1. März 2017. Haben die Eltern das KBG zu annähernd gleichen Teilen (im Verhältnis 50:50 bis maximal 60:40) bezogen, so gebührt ihnen ein Partnerschaftsbonus in der Höhe von jeweils 500 Euro (insgesamt für beide Eltern somit 1.000 Euro) als Einmalzahlung. Dieser gilt sowohl für das Konto-Modell als auch für die einkommensabhängige Variante. „Der Partnerschaftsbonus und der ‚Papamonat‘ sind wichtige Instrumente für mehr Gleichstellung und führen dazu, die Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung zu steigern“, sagt Anderl.
Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung in der Höhe von rund 700 Euro für erwerbstätige Väter unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, um sich in dieser Zeit ausschließlich der Familie widmen zu können. Um diesen Bonus zu erhalten, ist es notwendig, dass der Vater die Erwerbstätigkeit für 28 bis 31 Kalendertage innerhalb von 91 Kalendertagen ab der Geburt unterbricht.