Ab 1907 Abgeordneter, gehörte er ab 1918 dem Gründungsparlament der Republik an. Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) nominierte ihn schließlich als Sozialstaatssekretär in die ersten demokratischen Regierungen. Unter seiner Verantwortung erhielten unter anderem Kollektivverträge Rechtsverbindlichkeit und Arbeiterkammern und Betriebsräte wurden geschaffen. Außerdem wurde die Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung für alle Arbeitnehmer:innen, Achtstundentag und Arbeiterurlaub eingeführt. Nachdem die SDAP in Opposition gegangen war, wurde Hanusch Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses im Nationalrat. Parallel organisierte er dazu den Aufbau der Arbeiterkammern und die ersten AK-Wahlen. Er starb im September 1923 an einem Krebsleiden, wahrscheinlich eine Spätfolge der Kinderarbeit am Webstuhl.
Ferdinand Hanusch: Sein Artikel in der ersten A&W
Als Direktor der Arbeiterkammer widmete sich Hanusch in seinem Artikel für die erste Arbeit&Wirtschaft der „Volkswirtschaft und Sozialpolitik“. Die Gefahren der „kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ und die „Abkehr von der Sozialpolitik“ – Hanuschs Kritik klingt selbst 100 Jahre später aktueller denn je.
Neben den wichtigen und weitverzweigten Aufgaben der Wirtschaftspolitik sind es vor allem die Probleme der Sozialpolitik, welche die Gesetzgebung und Verwaltung eines modernen Industriestaates in besonderem Maße beschäftigen. Die Entwicklung auf diesen beiden Gebieten des öffentlichen Lebens zeigt uns am besten den Verlauf des steten Ringens zwischen Kapital und Arbeit in den einzelnen
Staaten.
Die kapitalistische Gesellschaftsordnung war zu allen Zeiten darauf bedacht, die sozialen Pflichten gegenüber den arbeitenden Menschen auf das sich ihrer Ansicht unumgänglich notwendige Maß zu beschränken: sie betrachtete naturgemäß jeden sozialpolitischen Fortschritt als einen rein von Gefühlsmomenten diktieren Eingriff in ihre Rechte.
Gegenwärtig scheint eine Stimmung der Abkehr von der Sozialpolitik zu einer reinen Produktionspolitik einzusetzen, die von den größten Gefahren für das Wohlergehen unseres Volkes begleitet wäre. Anfangs zögernd, dann immer deutlicher und hemmungsloser wurde der Kampf in den bürgerlichen Blättern und öffentlichen Versammlungen gegen die sozialpolitischen Errungenschaften des Proletariats geführt, der auch vielfach in der Auslandspresse lebhafter Zustimmung begegnete.
Jedes Symptom des durch die Kriegsfolgen bedingten wirtschaftlichen Niedergangs: die Entwertung der Krone, die fortschreitende Teuerung, der stockende Export wurde den sozialpolitischen Maßnahmen der Republik und der dadurch angeblich herbeigeführten Arbeitsunlust und Unersättlichkeit der Arbeiter zugeschrieben. Die angeblich übermäßig hohen Löhne, der Achtstundentag, das Betriebsrätegesetz und alle sonstigen sozialpolitischen Schutzgesetze wurden als ausschlaggebende Ursachen dieser Verhältnisse angeführt.
Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik stehen im engsten Zusammenhang, und das eine lässt sich von dem anderen in der modernen Wirtschaft überhaupt nicht trennen. Diese gegenseitige Berücksichtigung darf aber nicht von einseitigen Interessen diktiert werden, sondern sie muss das Ergebnis des Kampfes oder der Vereinbarung gleichwertiger Kräfte bilden.