Mit der Neuregelung verringert sich diese Unterstützung trotz Alleinerzieherinnenbonus. Zusätzlich versteckt sich ein Teufel in einem generellen Deckel, der für alle Erwachsenen im Haushalt gilt und Menschen mit Behinderungen oder pflegende Angehörige treffen kann.
Gefahr der Willkür
Miriam verliert im Monat 300 Euro. Laut Gesetz können die Landesregierungen den Wohnkostenbeitrag zwar um 30 Prozent erhöhen. Doch selbst das deckt immer noch nicht die realen Wohnkosten in Teilen Österreichs, besonders in den Städten, ab. Viele Tausende Notfälle sind da zu erwarten, wie die Wohnungslosenstellen in Vorarlberg und Tirol vorrechnen. Hier sieht man auch, dass das viele trifft, auch die BezieherInnen, die einen Job haben wie Miriam.
Weiters diabolisch: Die Bestimmung fällt weg, dass Entscheidungen am Amt maximal drei Monate dauern dürfen. Dabei hilft doppelt, wer früh hilft. Das wäre also der vernünftige Zugang. Ohne Regel aber wird Soforthilfe unmöglich und Ämterwillkür Tür und Tor geöffnet. Auch die Verpflichtung, schriftliche Bescheide auszustellen, ist gestrichen. Ein schriftlicher Bescheid sollte eigentlich selbstverständlich sein, besonders wenn es um so eine sensible Grundrechtsmaterie geht.
Dieses Beispiel ist symptomatisch für den Geist, den dieses Sozialhilfegesetz atmet. Mit dem neuen Gesetz ist die Sozialhilfe aus dem vorigen Jahrhundert zurück – aber schlimmer, als sie es je war. Wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das auf österreichweiter Ebene für uns alle kein Existenzminimum mehr festlegt. Das wird zur Folge haben, dass es eine so uneinheitliche und zerstückelte Sozialhilfe geben wird wie noch nie, also das genaue Gegenteil von „bundeseinheitlich“, wie man es mit der Mindestsicherung angestrebt hatte. Es gibt keine Mindeststandards mehr, sondern nach unten ungesicherte Kann-Leistungen.
Mit dem neuen Gesetz ist die Sozialhilfe aus dem vorigen Jahrhundert zurück – aber schlimmer, als sie es je war. Es gibt keine Mindeststandards mehr, sondern nach unten ungesicherte Kann-Leistungen
Diese „Sozialhilfe“ kennt auch in ihren Zielen keine Armutsbekämpfung mehr. Das ist aus dem Text entfernt worden. Die Leistungshöhe, Wohnbeihilfen, Hilfen für alleinerziehende Eltern: All das sind „Kann“-Bestimmungen. In der Zusammenschau mit der Beschneidung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung samt Notstandshilfe bedeutet das, dass sozialstaatliche, statussichernde Leistungen in mehr „almosenhafte“, bevormundende Fürsorge überführt werden. Die Systematik – Almosencharakter verstärken, soziale Grundrechte schwächen – kennen wir aus Großbritannien oder aus Deutschland.
Fürsorge statt moderner Zugang
Sara lebt mit intellektueller Beeinträchtigung gemeinsam mit ihrer Mutter Claudia in einem Haushalt in Wien. Die beiden Frauen bestreiten ihren Lebensunterhalt mit der kleinen Pension von Claudia und der erhöhten Mindestsicherungsleistung, die Sara aufgrund ihrer Beeinträchtigung zusteht. Wenn das Kind älter als 18 Jahre wird, kann es zu massiven Kürzungen und großen Problemen kommen.
Die Umwandlung einer Versicherungsleistung in eine Fürsorgeleistung mit weniger Rechten – das ist Hartz IV. Die Elemente sind ähnlich: keine nach versicherungsrechtlichen Kriterien berechneten Ansprüche, sondern Bedürftigkeitsprüfung; rascher Zugriff auf Erspartes; kein Erwerb von Pensionsansprüchen für die Dauer des Bezugs, was bei der Beschneidung der Notstandshilfe und dem erzwungenen Wechsel in die Sozialhilfe der Fall wäre; Streichung kollektivvertraglich abgesicherter Arbeitsmarktprojekte für ältere Arbeitnehmer, stattdessen Ein-Euro-Jobs mit Zwangscharakter. Alle diese Vorschläge zusammen führen dazu, dass soziale Unsicherheit bis weit in die unteren Mittelschichten verbreitet wird.
Die fatale Nebenwirkung von Hartz IV in Deutschland war ein riesiger Niedriglohnmarkt, der prekäre und ausgrenzende Arbeitsbedingungen für Hunderttausende gebracht hat. So wie jetzt in Österreich hat die Debatte auch dort angefangen. Geendet hat sie nicht auf dem Sprungbrett, sondern in einer Armutsfalle: Nur zwölf Prozent steigen nach dem Bezug von Hartz IV in bessere Arbeitsverhältnisse auf. Man fällt schnell hinein und kommt umso schwerer wieder heraus. Durch die Einschnitte werden die Mindestlöhne unter Druck gesetzt. Wenn die Leute Angst haben, in der Armutsfalle zu landen, nehmen sie jeden Job an und sind auch bei Gehaltsforderungen den Arbeitgebern stärker ausgeliefert, nur um nicht „in den Keller zu fallen“. Working Poor ist das große verschwiegene Thema hinter der Debatte um die Mindestsicherung.
Die fatale Nebenwirkung von Hartz IV in Deutschland war ein riesiger Niedriglohnmarkt, der prekäre und ausgrenzende Arbeitsbedingungen für Hunderttausende gebracht hat.
Systembruch
Es handelt sich hier um einen Systembruch zulasten der Sicherheit der unteren Mittelschichten. Um das zu verstehen, müssen wir zunächst die Schwerpunktsetzung des österreichischen Sozialstaatsmodells betrachten. Die kontinentaleuropäischen Sozialstaaten wie Deutschland und Österreich fußen auf dem Bismarch’schen Sozialversicherungssystem. Die Idee bestand darin, dass das letzte soziale Netz der Mindestsicherung nur dann zur Anwendung kommt, wenn das vorgelagerte Netz versagt. Damit soll der Mittelschicht eine Statussicherheit gewährt und ein ökonomischer wie gesellschaftlicher Absturz verhindert werden.
Das hiesige Sozialstaatsmodell versuchte die Mittelschichten zu schützen und möglichst lange zu stützen. Wenn wir jetzt aber dieses vorgelagerte Netz der Notstandshilfe abschaffen, die Arbeitslosenversicherung und die damit verbundenen sozialen Rechte schwächen, gleichzeitig die Mindestsicherung weiter kürzen, dann passiert es, dass Menschen bis weit in die Mittelschicht hinein viel schneller in das letzte Fürsorgenetz fallen als früher.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass jeder Dritte die Mindestsicherung nicht abholt. Einer der Gründe: soziale Scham.
„Es ist einfach demütigend. Am Amt hat eine Sachbearbeiterin zu mir gesagt: ‚Warum suchen Sie sich keinen Mann, der Sie erhält?‘“ Dreißig Prozent bekommen nicht, was ihnen helfen würde. Eine aktuelle Studie zeigt, dass jeder Dritte die Mindestsicherung nicht abholt. Einer der Gründe: soziale Scham. Eine Bedrohung, die leicht in der Luft, aber schwer auf Körper und Geist liegt. Soziale Scham ist nicht bloß ein harmloses persönliches Gefühl. Beschämung ist eine soziale Waffe der jeweils Mächtigeren. Man wird zum Objekt des Blickes anderer gemacht. Die Studie zeigt auch, was den Unterschied macht, was die Inanspruchnahme erhöht: Rechtssicherheit, Verfahrensqualität, Anonymität, bürgerfreundlicher Vollzug, Verständlichkeit, Information und De-Stigmatisierung der Leistung.
Die Einführung der Mindestsicherung hat zu einem deutlichen Rückgang der Nicht-Inanspruchnahme geführt. So haben 2009 114.000 Haushalte (51 Prozent) trotz Berechtigung Sozialhilfe nicht in Anspruch genommen. Mit Einführung der Mindestsicherung sank dieser Wert bis 2015 auf 73.000 Haushalte (30 Prozent). Wäre die Inanspruchnahme „vollständig“, würde die Armutsgefährdung in Österreich um fast ein Prozent sinken.
Bittstellende Untertanen?
Mit der Entscheidung, im Armen keine verachtenswerte oder zu bemitleidende Person zu sehen, hat der Soziologe Georg Simmel zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen entscheidenden Fortschritt im Reden und Denken über Armut erzielt. „Jedes Verteilungssystem, das Personen voraussetzt, die als arm definiert sind, tendiert dazu, Einfluss auf die Selbstachtung und Fremdeinschätzung der abhängigen Person zu nehmen“, konstatiert Wirtschaftsnobelpreisträger Amartya Sen, Ökonom und Ethiker. Wenn Gnaden- und Almosenblick beherrschend ist, verwandelt es Bürger mit sozialen Rechten in bittstellende Untertanen. Wegschauen hilft nicht. Denn der Teufel steckt im Detail. Und bekanntermaßen schläft er nicht.
Webtipp:
www.armutskonferenz.at
Martin Schenk
Sozialexperte der Diakonie, Mitbegründer der Armutskonferenz, Lehrbeauftragter der Fachhochschule Wien
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 5/19.
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