Zwar existiert in Österreich bereits seit zehn Jahren ein Lohntransparenzgesetz. Demzufolge müssen alle Unternehmen – allerdings erst ab einer Größe von mindestens 150 Beschäftigten – Einkommensberichte erstellen und auf Verlangen der Beschäftigten vorlegen. Auf diese Weise soll die Bezahlung von gleichen und vergleichbaren Tätigkeiten im Betrieb nachvollziehbarer werden. Das Instrumentarium gilt jedoch als zahn- und wirkungslos. Es hat auf die Lohnschere, die in Österreich zwischen Frauen und Männern überdurchschnittlich weit auseinanderklafft, bisher kaum Auswirkungen gezeigt. Der Gehaltsunterschied liegt hierzulande mit 19,9 Prozent deutlich über dem EU-Schnitt von 14 Prozent.
Gender Pay Gap
23,5 %
Österreich
2011
19,9 %
Österreich
2011
14 %
EU-Durschschnitt
2021
Diese Differenz hat sich seit 2011 lediglich um schier unfassbare 3,6 Prozentpunkte (von 23,5 auf besagte 19,9 Prozent) bei den Bruttostundengehältern in der Privatwirtschaft verringert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der Einbrüche bei den Fraueneinkommen sind hier in der nahen Zukunft eher Rück- als Fortschritte zu erwarten. Nun enthält der Vorschlag der EU-Kommission für ein Rahmengesetz in den Mitgliedstaaten zentrale, langjährige Forderungen des Europaparlaments.
So soll es neben einem umfassenden Entschädigungsanspruch ebenso eine Beweislastumkehr zugunsten von benachteiligten Beschäftigten geben. „Das ist insofern wichtig, da Frauen gleich von Anfang an einen Nachteil haben, wenn sie die Diskriminierung vor Gericht beweisen müssen“, so EU-Abgeordnete Evelyn Regner, Vorsitzende des Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung im Europäischen Parlament.