Hintergrundwissen EU-Institutionen: Wer macht was?

Foto (C) Sergii Figurnyi / Adobe Stock
Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäische Zentralbank, Europäischer Rechnungshof – wer macht da eigentlich was? Wer ist wofür zuständig? Und wie entstehen Gesetze in der EU bzw. welche Auswirkungen haben diese auf uns in Österreich? Wir liefern Hintergrundinformationen.
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al ehrlich: Kennen Sie alle Institutionen der EU, wissen Sie, wo diese sitzen und welche Funktionen sie ausüben? Lautet die Antwort „nein“, sind Sie dennoch in guter Gesellschaft. Allein die Tatsache, dass das Internet momentan mit Berichten, Artikeln und Servicebeiträgen überflutet wird, in denen es darum geht, Aufklärung über die anstehende EU-Wahl zu betreiben, zeigt deutlich, dass das Wissen und/oder das Interesse der Bevölkerung noch ausbaufähig sind. Und das, obwohl die EU viel dazu beiträgt, dass sich die Lebensqualität jedes Einzelnen von uns verbessert.

Kleiner Steckbrief der EU – aus österreichischer Perspektive

Geburt: Die EU erblickte 1993 mit dem Vertrag von Maastricht das Licht der Welt.

Hochzeit: 1995 trat Österreich zusammen mit Finnland und Schweden der EU bei.

Wichtige Lebensereignisse:

  • 1999 wurde der Euro als Buchgeld, 2002 als alleiniges Bargeldzahlungsmittel eingeführt.
  • 2004 fand die EU-Osterweiterung statt, und auch 2007 sowie 2013 kamen weitere Länder hinzu.

Besondere Eigenschaften:

  • Europäischer Arbeitsmarkt: Innerhalb der EU können sich EU-BürgerInnen in jedem Mitgliedsstaat frei niederlassen und einen Job annehmen.
  • Bildungsangebote: Die EU bietet Austausch- und Vermittlungsprogramme und berufliche Qualifikationen sowie akademische Grade werden überall in der EU anerkannt.
  • KonsumentInnenschutz: Die EU sorgt bei Waren und Dienstleistungen für die gleichen Sicherheits- und Qualitätsstandards in allen Mitgliedsstaaten.

Die EU-Philosophie

Die EU vereint heute 28 europäische Mitgliedsstaaten zu dem größten gemeinsamen Wirtschaftsraum (gemessen am Bruttoinlandsprodukt) und hat mehr als eine halbe Milliarde EinwohnerInnen. Die Anfänge reichen bis in die 1950er-Jahre zurück: Damals gründeten die sechs Staaten Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Deutschland und die Niederlande die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Ziel, durch eine wirtschaftliche Verflechtung militärische Konflikte künftig zu vermeiden und den Wohlstand der BürgerInnen durch das Wirtschaftswachstum eines größeren Marktes zu steigern.

Seither hat sich viel getan: Mit dem Vertrag von Maastricht, der 1992 unterzeichnet wurde und 1993 in Kraft trat, wurde schließlich die EU gegründet und nach und nach schlossen sich immer mehr Länder diesem Zusammenschluss an.

Heute sorgen die unterschiedlichen Institutionen der EU dafür, dass Fragen der Wirtschaftspolitik, der Zollunion, des Binnenmarktes, der Wettbewerbspolitik, des freien Dienstleistungsverkehrs, der Handelspolitik, der Agrarpolitik, der Regionalpolitik, der Entwicklungspolitik, der Bildungs- und Forschungspolitik, der Sozial- und Beschäftigungspolitik, des Verbraucherschutzes, der Umweltpolitik, der Verkehrspolitik sowie der Außen- und Sicherheitspolitik zielgerichtet behandelt werden. Dabei verfolgen sie das Ziel, Frieden, Stabilität und Sicherheit für die EU-BürgerInnen sicherzustellen, die Spaltungen auf dem Kontinent zu überwinden und für eine Vereinigung der Völker Europas in Frieden, Freiheit und Wohlstand zu sorgen.

EU-Institutionen – Ein Überblick

Innerhalb der EU gibt es viele Institutionen, die alle mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten betraut sind.

EU-Institutionen

  • Das Europäische Parlament hat Funktionen bei Gesetzgebung, Budgetierung und Kontrolle. Es setzt sich aus direkt gewählten Europa-Abgeordneten zusammen, die am 26. Mai 2019 für die nächste Legislaturperiode gewählt werden. In der Vergangenheit hat das Europäische Parlament bereits viele Erfolge für uns verbuchen können. Wer beispielsweise im Urlaub ins Ausland reist und dabei sein Handy verwendet, wird sich über die Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU sehr freuen. Denn seit 15. Juni 2017 zahlen EU-BürgerInnen bei Reisen innerhalb der EU die gleichen Preise für Roaming-Anrufe, SMS und Datenübertragung wie bei sich zu Hause. Dafür hat sich das EU-Parlament für uns eingesetzt.
  • Ähnlich einer Regierung nimmt die Europäische Kommission vor allem Aufgaben der Exekutive wahr, hat bis auf einige Ausnahmen das alleinige Initiativrecht im Gesetzgebungsverfahren und überprüft zum Beispiel die Einhaltung des Europarechts.
  • Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs. Er gibt Impulse und legt politische Zielsetzungen für die Entwicklung der EU fest. Außerdem zählt es zu seinen Aufgaben, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedsstaaten zu finden.
  • Der Rat der Europäischen Union übt zusammen mit dem Parlament die Rechtssetzung aus. Er koordiniert die Politik der Mitgliedsstaaten sowie das Auftreten der Union im Bereich der Außenpolitik und in Bezug auf weltweite Fragen. Pro Mitgliedsstaat gibt es eine/n VertreterIn.
  • Im Wirtschafts- und Sozialausschuss sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und andere Interessensgruppen wie etwa VerbraucherInnen vertreten.
  • Die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Währungsunion bildet mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken.
  • Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und KommunalvertreterInnen der Europäischen Union.
  • Der Europäische Rechnungshof prüft laufend die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union.
  • Die Europäische Investitionsbank unterstützt die Entwicklung des Binnenmarkts im Interesse der Union.
  • Der Gerichtshof legt das EU-Recht aus und gewährleistet die Anwendung in allen EU-Ländern.

EU-Gesetzgebung – Wie betrifft uns das in Österreich?

Auf EU-Ebene werden Gesetze erlassen, die alle Mitgliedsstaaten und damit auch jeden Einzelnen von uns betreffen. Doch wie funktioniert dieser Gesetzgebungsprozess? Oder konkret: Wie gelangen EU-Gesetze eigentlich zu uns nach Österreich?

Hierbei sind generell zwei Arten von EU-Gesetzen zu unterscheiden: Verordnungen und Richtlinien. Während Verordnungen Gesetze sind, die sofort und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gelten, sind Richtlinien Rahmengesetze, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten innerhalb einer festgesetzten Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das bedeutet: Verordnungen sind direkt überall innerhalb der EU gültig, ohne dass die einzelnen Mitgliedsstaaten etwas tun müssen. Sie sind ein verbindlicher Rechtsakt. Richtlinien hingegen geben verbindlich Ziele vor, deren Erreichung der nationale Gesetzgeber durch eigene Rechtsvorschriften sicherstellen muss.

Was im Europaparlament beschlossen wird, betrifft uns direkt in Österreich.

So oder so: Was im Europaparlament beschlossen wird, betrifft uns direkt in Österreich. Deshalb ist jede einzelne Stimme bei der EU-Wahl so wichtig, um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bestmöglich in Straßburg bzw. Brüssel vertreten werden.

Über den/die Autor:in

Beatrix Ferriman

Beatrix Ferriman hat internationale Betriebswirtschaft an der WU Wien, in Thailand, Montenegro und Frankreich studiert. Sie ist Autorin, Schreibcoach sowie freie Redakteurin für diverse Magazine und Blogs.

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