Mit dieser breiten Unterstützung aus der Bevölkerung konnten die ArbeitnehmerInnenvertretungen den VerhandlungspartnerInnen schließlich signalisieren, wie stark die Forderungen auch von der Bevölkerung getragen werden. In der Folge setzten sich die politischen EntscheidungsträgerInnen mit einer längst überfälligen Steuersenkung auseinander.
Entlastung für ArbeitnehmerInnen
Der Kraftakt von ÖGB und AK wurde letztlich auch mit der Steuerreform 2016 belohnt. Doch nicht allein damit – es konnte auch ein 5,1 Milliarden Euro schweres Entlastungspaket, das nahezu ausschließlich (zu 90 Prozent) ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zugutekam, erreicht werden. Konkret profitierten sie von 4,6 Milliarden Euro. Im Paket enthalten: die Erhöhung des Kinderfreibetrags, der für Familien eine Entlastung von 1000 Millionen Euro brachte.
Untere Einkommen profitieren
Das Kernstück der Steuerreform ist aber zweifellos der Steuertarif: Er entspricht in wesentlichen Punkten den ÖGB/AK-Vorschlägen. Dabei kann die Senkung des Eingangssteuersatzes durchaus als Meilenstein bezeichnet werden. Denn mussten vor der Steuerreform bei Eintritt in die Steuerpflicht für den zusätzlich verdienten Euro bereits 36,5 Prozent an Lohnsteuer bezahlt werden, gilt jetzt nur noch ein Steuersatz von 25 Prozent. Von dieser Maßnahme profitieren alle Lohnsteuerpflichtigen, aber besonders jene im unteren Einkommensbereich: Denn Überstunden oder Mehrarbeit zahlen sich nun auch wieder aus.
Doch auch alle anderen Grenzsteuersätze – mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes – wurden reduziert. Positiv nicht allein für die Mehrarbeit – die Senkungen führen generell zu einer Entlastung. Zu den Gewinnern zählen auch die Frauen, da sie im größeren Ausmaß Teilzeit arbeiten oder geringere Pensionen beziehen.
Negativsteuer bringt Entspannung
Überdies zum richtigen Zeitpunkt Sinnvolles bewirkt hat die Erhöhung der Negativsteuer. Jene ArbeitnehmerInnen, die aufgrund ihres geringen Einkommens unter der Steuergrenze bleiben, konnten durch die Lohnsteuersenkung freilich nicht erreicht werden. Allerdings bedeutet keine Lohnsteuer bezahlen zu müssen nicht automatisch, keine hohe Abgabenbelastung zu spüren. Von ihrem ohnedies geringen Einkommen bezahlen diese Menschen natürlich auch Sozialversicherungsbeiträge. Hilfreiche Maßnahme: Die Anhebung der Negativsteuer im Sinne eines Rabatts auf die Sozialversicherungsbeiträge brachte die notwendige Entlastung für die Geringverdiener.
Betrug sie vor der Steuerreform 2016 nur 10 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge – maximal 110 Euro pro Jahr –, werden nun jährlich bis zu 50 Prozent der Beiträge (höchstens 400 Euro) rückerstattet. Absolutes Novum: Auch die Gruppe der PensionistInnen ist von der höheren Negativsteuer nicht ausgeschlossen. Pro Jahr erhalten sie nun eine Gutschrift von bis zu 110 Euro. Auch in diesem Fall profitieren in großer Mehrheit die Frauen.
Fazit: Die Senkung der Grenzsteuersätze und die Erhöhung der Negativsteuer führten zur Entlastung aller ArbeitnehmerInnen. Insbesondere nützt die Senkung aber den Menschen, die unter der Steuergrenze verdienen, und dem mittleren Einkommenssektor. Sichtbar wird das auch anhand der deutlich gesunkenen durchschnittlichen Steuerbelastung in diesen Bereichen.
Um zu beurteilen, wer die GewinnerInnen der Steuerreform von 2016 waren, genügt freilich nicht allein der Blick auf die Entlastungsmaßnahmen, auch die Gegenfinanzierung muss betrachtet werden. Doch selbst unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierungsmaßnahmen zeigt sich: Die großen ProfiteurInnen – dafür haben ÖGB und Arbeiterkammer gesorgt – waren ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen.
Zwar wurden manche für diese Gruppen relevanten Steuerbegünstigungen (etwa Sonderausgaben) abgeschafft und auch einzelne Verbrauchssteuern erhöht, doch 90 Prozent der Gegenfinanzierungsmaßnahmen betrafen andere Bereiche.
Erfolgreich durchgesetzt und dringend erforderlich: Die Steuerreform 2016 finanziert sich großteils durch die Bekämpfung von Steuerbetrug.