Historie: Die rechte Scheinharmonie

(C) Stadtarchiv Waidhofen
Die austrofaschistische Einheitsorganisation „Vaterländische Front“ signalisierte den sozialdemokratischen und kommunistischen ArbeitnehmerInnen nach der Zerstörung der Demokratie 1933/34, sie hätten jetzt die Chance, den Irrweg des „marxistischen Klassenkampfs“ zu verlassen und endlich Teil der „Volksgemeinschaft“ im gemein­samen „Vaterland Österreich“ zu werden.
Rechte und rechtspopulistische Politik behauptet, dass ArbeitnehmerInnen in der „Volksgemeinschaft“ keine eigene Interessenvertretung brauchen.
Vor einem Vierteljahrhundert stand die Existenz der Arbeiterkammern erstmals seit 1945 unter Beschuss – und mit ihr das österreichische Kammersystem insgesamt. Die „Zwangsmitgliedschaft“ würde die demokratische Freiheit einschränken, hieß es, die Unterteilung der Gesellschaft in Interessen-„Lager“ sei überholt. Der Verfassungsexperte Karl Korinek machte damals darauf aufmerksam, dass mit dieser Argumentation ein demokratisches Prinzip infrage gestellt wurde: Die Einrichtung von Kammern setzt die Überzeugung voraus, dass es nicht ein Volksinteresse, sondern unterschiedliche Interessen in der Gesellschaft gibt, auch wenn dies von bestimmten politischen Ideologien her nur schwer verständlich sein mag.

Als die Kammern geschaffen wurden, sollten sie als politisches Sprachrohr für Gruppen dienen, deren Interessen bis dahin nicht ausreichend beachtet wurden.

Als die Kammern geschaffen wurden, sollten sie als politisches Sprachrohr für Gruppen dienen, deren Interessen bis dahin nicht ausreichend beachtet wurden. Als erste Gruppierung in Österreich erhielt die bürgerliche Unternehmerschaft 1848/49 eine solche Vertretung. Die demokratische Republik stellte den Unternehmerkammern (heute Wirtschaftskammern) im Jahr 1920 die Arbeiterkammern gegenüber, damit auch die ArbeitnehmerInnen ihre Interessen gleichberechtigt einbringen konnten. Das Ziel war eine Politik des Interessenausgleichs auch in der Wirtschaft, um so eine gemeinsame Basis für die junge Demokratie zu sichern, wie deutlich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des AK-Gesetzes von 1920 hervorgeht: Den Kammern der gewerblichen Unternehmer stehen jetzt für die in Gewerbe und Industrie, in Handel und Verkehr beschäftigten Arbeiter und Angestellten Einrichtungen gegenüber, die nicht nur völlig gleichwertig, sondern auch in ihrem Wirkungskreis derart ähnlich gestaltet sind, dass ein Zusammenwirken der beiderseitigen Körperschaften bei der Lösung von wichtigen Aufgaben der wirtschaftlichen Verwaltung ohne Schwierigkeiten möglich ist. Dies entspricht dem Geist der noch heute gültigen österreichischen Verfassung, die faire Spielregeln zur Austragung von Interessenkonflikten bieten will, aber es als undemokratisch ansieht, diese zu unterdrücken.

Das offene Deklarieren von Interessen vor allem jener, die nicht im Zentrum der Macht stehen, vor allem der Interessen der ArbeitnehmerInnen, wurde von den bis dahin allein bestimmenden Kräften aus Adel und Unternehmertum abgelehnt. Sie sahen darin eine Gefahr für den inneren Frieden, den wirtschaftlichen Aufschwung und für die Sicherheit und lehnten deshalb die demokratische Republik ab. Sie verbündeten sich mit rechtsextremen, faschistischen Bewegungen, die die Demokratie durch eine neue Art der Diktatur ersetzen wollten. Das war noch vor den Nationalsozialisten die austrofaschistische Heimwehrbewegung. In beiden Fällen lautete die Parole: „Statt Klassenkampf Volksgemeinschaft.“ Die Heimwehren schworen im Mai 1930 im „Korneuburger Eid“: Wir müssen … alle Bindungen und Forderungen der Parteien unserem Kampfziele unbedingt unterordnen, da wir der Gemeinschaft des deutschen Volkes dienen wollen! Die Nationalsozialisten wollten die Arbeiterschaft der Nation zurückgewinnen.

Die Scheinharmonie der „Volksgemeinschaft“ war teuer erkauft – mit der Ausgrenzung politischer GegnerInnen und aller, die zu „Schädlingen“ der „Volksgemeinschaft“ erklärt wurden. Es endete im Zweiten Weltkrieg und im Holocaust.

Von
Brigitte Pellar
Freie JournalistInnen

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 4/19.

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Über den/die Autor:in

Brigitte Pellar

Brigitte Pellar ist Historikerin mit dem Schwerpunkt Geschichte der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen und war bis 2007 Leiterin des Instituts für Gewerkschafts- und AK-Geschichte in der AK Wien.

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