Nur eine stabile Pension sichert ein Alter in Würde

Eine Pflanze wächst auf Säulen aus Münzen, die immer größer werden. Ein Symbolbild für die Pension in Österreich.
Die Pension in Österreich ist vielschichtig. Pauschale Aussagen sind oft falsch – hier gibt es ausführliche Informationen. | © Adobestock/Romolo Tavani
Die Pension ist in Österreich eine der bedeutendsten Ausgaben des Sozialstaats. Etwa 1,8 Millionen Menschen in Österreich beziehen sie. Hier gibt es alles Wissenswertes zum Thema.

Ein Leben lang gearbeitet und trotzdem kaum Pension? Das System in Österreich kann ungerecht sein. Vor allem ist es aber eines: kompliziert. Wir versuchen, an dieser Stelle etwas Licht in das Thema zu bringen. Die Pension in Österreich bezieht sich auf eine regelmäßige finanzielle Leistung, die an Personen gezahlt wird, die das Rentenalter erreicht haben oder aus anderen Gründen nicht mehr erwerbstätig sind. Sie kann als Ausgleich zur bisher geleisteten Arbeit verstanden werden und dient dazu, den Lebensunterhalt im Ruhestand zu sichern. In Österreich wird die Pension in der Regel von der österreichischen Sozialversicherung oder anderen Pensionskassen bereitgestellt und basiert auf den während des Erwerbslebens eingezahlten Beiträgen. Das Geld aus den Pensionskassen ist einer der Bausteine des österreichischen Pensionssystems.

Grundsätzliches zur Pension in Österreich

Die Höhe der Pension in Österreich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Beitragsdauer, das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens und individueller Beitragszahlungen. Das österreichische Pensionssystem ist auf Solidarität und soziale Absicherung ausgerichtet, um sicherzustellen, dass ältere Menschen einen angemessenen Lebensstandard im Ruhestand aufrechterhalten können. Die Pension ist im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) geregelt.

Um eine Pension zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Antragsformular bei Ihrem Pensionsversicherungsträger einreichen. Diese Formulare sind in den Landesstellen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie bei anderen Sozialversicherungsträgern wie der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und staatlichen Verwaltungsbehörden wie Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften erhältlich.

Eintrittsalter

Das Regelalter für die Pension beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre.  Seit Anfang 2024 2024 ist jedoch eine schrittweise Erhöhung des Frauenpensionsalters geplant. Ab 2033 wird dann sowohl für Männer als auch für Frauen das Pensionsalter bei 65 Jahren liegen. Die Berechnung und der Anspruch auf Ihre Pension hängen von Ihrem Geburtsdatum ab. Im Jahr 2023 lebten in Österreich 1,78 Millionen Senioren – also Menschen, die älter sind als 65 Jahre. Die durchschnittliche Alterspension von Frauen beträgt im Jahr 2023 1.285 Euro brutto. Männer bekommen 2.162 Euro brutto. Es gibt also einen Gender Pension Gap von 40,6 Prozent.

Anhebung des Regelpensionsalters von Frauen bis 2033:

Geburtsdatum Pensionsalter Pensionsantritt
bis 31.12.1963 60 01.01.2024
01.01.1964
bis 30.06.1964
60,5 01.07.2024
bis 01.01.2025
01.07.1964
bis 31.12.1964
61 01.07.2025
bis 01.01.2026
01.01.1965
bis 30.06.1965
61,5 01.07.2026
bis 01.01.2027
01.07.1965
bis 31.12.1965
62 01.07.2027
bis 01.01.2028
01.01.1966
bis 30.06.1966
62,5 01.07.2028
bis 01.01.2029
01.07.1966
bis 31.12.1966
63 01.07.2029
bis 01.01.2030
01.01.1967
bis 30.06.1967
63,5 01.07.2030
bis 01.01.2031
01.07.1967
bis 31.12.1967
64 01.07.2031
bis 01.01.2032
01.01.1968
bis 30.06.1968
64,5 01.07.2032
bis 01.01.2033
ab 01.07.1968 65 ab 01.07.2033

Arten der Pension

Das Pensionssystem in Österreich musste sich im Laufe der Jahre an die unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Lebensentwürfe anpassen. Es kam immer wieder zu kleineren und größeren Reformen und Ergänzungen. So entstanden eine Vielzahl verschiedener Arten von Pensionen. Hier eine Übersicht.

Alterspension:

Die Alterspension ist die am häufigsten vorkommende Form der Pension und wird an Menschen gezahlt, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und die erforderlichen Beitragszeiten erfüllen. Das bedeutet, dass Sie mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) nachweisen müssen. Davon müssen 84 Versicherungsmonate auf eine Erwerbsarbeit zurückgehen.

Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung):

Die Langzeitversichertenpension, auch als „Hacklerregelung“ bekannt, ist eine spezielle Form der Alterspension. Sie ermöglicht Menschen, die eine lange Versicherungszeit und eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren nachweisen können, früher in Pension zu gehen, als es das allgemeine Rentenalter vorsieht. Männer, die ab Jänner 1954 geboren sind, das 62. Lebensjahr vollendet haben und 540 Betriebsmonate nachweisen können, können diese Form nutzen. Für Frauen hängt die Inanspruchnahme der Hacklerregelung von Ihrem Geburtstag ab – sie können diese Möglichkeit grundsätzlich aber bereits ab 57 Jahren nutzen.

Schwerarbeiterpension:

Die Schwerarbeiterpension ist eine Pension, die für Personen verfügbar ist, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit körperlich sehr anstrengende Arbeiten ausgeführt haben (Schicht- oder Wechseldienst, Arbeit in Hitze oder Kälte, Arbeit unter chemischen Einflüssen, schwere körperliche Arbeit und besonders belastende Pflege). Diese Pension ermöglicht es diesen Personen, früher in Rente zu gehen und enthält oft eine höhere Pensionszahlung. Männer können ab dem 60. Lebensjahr diese Variante wählen. Vorausgesetzt, dass sie mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) nachweisen können. In den letzten zwanzig Jahren müssen sie außerdem mindestens 120 Schwerarbeitsmonate nachweisen. Frauen, die ab dem 2. Dezember 1963 geboren sind, können diese Regelung ab dem Jahr 2024 ebenfalls in Anspruch nehmen.

Altersteilzeit:

Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, schrittweise in den Ruhestand zu gehen, indem sie ihre Arbeitszeit reduzieren. Während der Altersteilzeit erhalten sie teilweise Lohnersatzleistungen und später eine Alterspension. In Absprache mit dem Unternehmen können Beschäftigte die Arbeitszeit für fünf Jahre um 40 bis 60 Prozent reduzieren. 50 Prozent der Kürzung werden entlohnt. Die Beschäftigten verlieren weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Abfertigung, Arbeitslosen- oder Krankengeld.

Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension:

Diese Art der Pension wird an Personen gezahlt, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Invalidität nicht mehr in der Lage sind, ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die betroffenen Beschäftigten können vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand. Die Höhe der Invaliditätspension hängt von der Schwere der Invalidität ab.

Korridorpension:

Die Korridorpension ist eine Übergangslösung für Menschen, die knapp vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters arbeitslos werden. Sie dient dazu, den finanziellen Übergang bis zur Alterspension zu erleichtern. Wenn Sie Ihr 62. Lebensjahr erreicht haben und bereits 480 Versicherungsmonate (entsprechend 40 Jahren) aufweisen können, haben Sie die Möglichkeit, die Korridorpension zu beantragen. Für Frauen wird diese Option erst ab dem Jahr 2028 verfügbar sein

Witwenpension:

Die Witwenpension wird an hinterbliebene Ehepartner:innen von Verstorbenen gezahlt. Sie soll die finanzielle Sicherheit der überlebenden Ehepartner:in gewährleisten.

Waisenpension:

Die Waisenpension ist eine Leistung, die an Kinder von Verstorbenen gezahlt wird, um ihre finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

Betriebspension:

Die Betriebspension ist eine Form der Altersversorgung, die von Arbeitgeber:innen in privaten Unternehmen angeboten wird. Dafür zahlt das Unternehmen Beiträge in einen Pensionsfonds ein, der später zur Auszahlung einer Rente verwendet wird. Nicht alle Firmen bieten diese Leistung an. Sie ist im Arbeitsvertrag, im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Höhe der Pension

Die Höhe der Pension in Österreich ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Unter anderem von der Art und Dauer der Arbeit, von der Familiensituation und dem Geburtsdatum. Das Pensionskonto ist das zentrale Instrument zur Berechnung der späteren Alterspension oder anderer Pensionsleistungen. Das Pensionskonto dient dazu, die individuellen Beitragszahlungen und Versicherungszeiten eines jeden Versicherten zu dokumentieren. Auf dem Pensionskonto werden sämtliche Beiträge vermerkt, die eine Person während ihres Erwerbslebens in die österreichische Sozialversicherung eingezahlt hat.

Das Pensionskonto ist ein zentrales Instrument zur Berechnung der späteren Alterspension oder anderer Pensionsleistungen. Es erlaubt den Versicherten, ihren Pensionsanspruch zu verfolgen und Informationen darüber zu erhalten, wie viel sie voraussichtlich in ihrer Rente erhalten werden. Das Konto zeigt auch auf, ob Versicherte bestimmte Voraussetzungen für verschiedene Pensionsarten erfüllen, wie beispielsweise die Alterspension, die Invaliditätspension oder die Hinterbliebenenpension.

Eine ältere Frau zählt ihr Kleingeld. Sie ist in der Pension auf jeden Cent angewiesen.
Gerade Frauen sind in der Pension von Altersarmut betroffen. | © Adobestock/Alexander Raths

Die Regierung legt die Beitragssätze zur Pensionsversicherung in Österreich jedes Jahr neu fest. Für Angestellte betragen sie einheitlich 22,8 Prozent Ihres monatlichen Entgelts, wovon 10,25 Prozent von Ihnen als Arbeitnehmer:in und 12,55 Prozent von Ihrem Unternehmen getragen werden. Diese Beiträge verwendet die Pensionsversicherung jedoch nicht für Ihre zukünftige Pension. Vielmehr finanzieren sie die Leistungen der derzeit anspruchsberechtigten Rentner.

Ihre eigene Pension wird nicht auf Grundlage Ihrer Beiträge berechnet, sondern basiert auf Ihrem Bruttojahreseinkommen. Auf Ihrem individuellen Pensionskonto entsteht am Ende des Jahres eine Pensionsgutschrift in Höhe von 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage (Jahreseinkommen). Die Summe aller jährlichen Gutschriften bildet Ihre Gesamtpensionsgutschrift und entspricht Ihrer Jahrespension. Die Monatspension wird ermittelt, indem diese Jahrespension durch 14 geteilt wird. Von Ihrer Bruttopension werden dann 5,1 Prozent für Krankenversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen, um Ihre tatsächlich ausbezahlte Nettopension zu errechnen.

Gibt es in Österreich eine Mindestpension?

In Österreich gibt es keine direkte Mindestpension. Denn beziehen Sie eine sehr niedrige Pension, kann der Staat eine Ausgleichszulage gewähren. Der Volksmund nennt sie auch „Mindestpension”. Eine Ausgleichszulage gibt es für Personen, deren monatliches Einkommen als Alleinstehende/-r weniger als 1.217,96 Euro beträgt. Bei Ehepaaren beträgt die Grenze 1.921,46 Euro. Zusätzlich gibt es einen sogenannten Ausgleichszulagenbonus für Personen, die mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erreicht haben.

Die Antworten zu gängigsten Fragen zur Pension in Österreich, einen Zuverdienstrechner und generelle Hilfe bei diesem Thema erhalten Sie hier bei der Arbeiterkammer oder hier beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).

Pension in Kürze:

  • Das Regelalter für die Pension in Österreich beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Ab dem Jahr 2024 wird jedoch das Frauenpensionsalter schrittweise angehoben.
  • Es gibt verschiedene Art von Pensionen in Österreich, die den unterschiedlichen Lebensmodellen, Arbeitswegen und Belastungen der Menschen zumindest teilweise Rechnung tragen.
  • Ihre Beiträge zur Pensionsversicherung fließen nicht in ihre eigene Pension, sondern finanzieren die Leistungen der derzeit anspruchsberechtigten Pensionisten und Pensionistinnen. Ihr Pensionskonto gibt Ihnen eine Übersicht über Ihre bisher angesammelten Leistungen.

Häufige Fragen zur Pension in Österreich

ie viele Arbeitsjahre benötigt man für die Pension?
WIn Österreich können Menschen nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen. Für Männer gibt es ansonsten ein Regelpensionsalter von 65 Jahren. Frauen, die nach dem 1. Juli 1968 geboren sind, haben ebenfalls ein generelles Pensionsantrittsalter von 65 Jahren.
Wer kann mit 62 Jahren in Pension gehen?
Abschlagsfrei in Pension kann jeder gehen, der 45 Arbeitsjahre aufweisen kann. Unabhängig vom Alter. Ab einem Alter von 62 Jahre können Frauen und Männer in Österreich außerdem die sogenannte Korridorpension nutzen. In der Praxis kommt diese Pensionsart für Frauen erst ab dem Jahr 2028 in Betracht, da erst ab diesem Jahr ihre reguläre Alterspension ab dem 62. Lebensjahr gilt.
Wie viel bekomme ich in der Pension?
Die Höhe der Pension richtet sich nach einer Vielzahl individueller Faktoren. Eine Übersicht über die bisher erarbeiteten Leistungen bietet das persönliche Pensionskonto. Eine Mindestpension gibt es in Österreich allerdings nicht. Denn wer weniger Pension bekommt als 1.217,96 Euro (Alleinstehend) oder 1.921,46 Euro (Ehepaare) hat allerdings Anspruch auf eine Ausgleichszulage.

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Über den/die Autor:in

Christian Domke Seidel

Christian Domke Seidel hat als Tageszeitungsjournalist in Bayern und Hessen begonnen, besuchte dann die bayerische Presseakademie und wurde Redakteur. In dieser Position arbeitete er in Österreich lange Zeit für die Autorevue, bevor er als freier Journalist und Chef vom Dienst für eine ganze Reihe von Publikationen in Österreich und Deutschland tätig wurde.

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