Ein Leben lang gearbeitet und trotzdem kaum Pension? Das System in Österreich kann ungerecht sein. Vor allem ist es aber eines: kompliziert. Wir versuchen, an dieser Stelle etwas Licht in das Thema zu bringen. Die Pension in Österreich bezieht sich auf eine regelmäßige finanzielle Leistung, die an Personen gezahlt wird, die das Rentenalter erreicht haben oder aus anderen Gründen nicht mehr erwerbstätig sind. Sie kann als Ausgleich zur bisher geleisteten Arbeit verstanden werden und dient dazu, den Lebensunterhalt im Ruhestand zu sichern. In Österreich wird die Pension in der Regel von der österreichischen Sozialversicherung oder anderen Pensionskassen bereitgestellt und basiert auf den während des Erwerbslebens eingezahlten Beiträgen. Das Geld aus den Pensionskassen ist einer der Bausteine des österreichischen Pensionssystems.
Grundsätzliches zur Pension in Österreich
Die Höhe der Pension in Österreich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Beitragsdauer, das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens und individueller Beitragszahlungen. Das österreichische Pensionssystem ist auf Solidarität und soziale Absicherung ausgerichtet, um sicherzustellen, dass ältere Menschen einen angemessenen Lebensstandard im Ruhestand aufrechterhalten können. Die Pension ist im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) geregelt.
Um eine Pension zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Antragsformular bei Ihrem Pensionsversicherungsträger einreichen. Diese Formulare sind in den Landesstellen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie bei anderen Sozialversicherungsträgern wie der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und staatlichen Verwaltungsbehörden wie Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften erhältlich.
Eintrittsalter
Das Regelalter für die Pension beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Seit Anfang 2024 2024 ist jedoch eine schrittweise Erhöhung des Frauenpensionsalters geplant. Ab 2033 wird dann sowohl für Männer als auch für Frauen das Pensionsalter bei 65 Jahren liegen. Die Berechnung und der Anspruch auf Ihre Pension hängen von Ihrem Geburtsdatum ab. Im Jahr 2023 lebten in Österreich 1,78 Millionen Senioren – also Menschen, die älter sind als 65 Jahre. Die durchschnittliche Alterspension von Frauen beträgt im Jahr 2023 1.285 Euro brutto. Männer bekommen 2.162 Euro brutto. Es gibt also einen Gender Pension Gap von 40,6 Prozent.
Anhebung des Regelpensionsalters von Frauen bis 2033:
Geburtsdatum | Pensionsalter | Pensionsantritt |
bis 31.12.1963 | 60 | 01.01.2024 |
01.01.1964 bis 30.06.1964 |
60,5 | 01.07.2024 bis 01.01.2025 |
01.07.1964 bis 31.12.1964 |
61 | 01.07.2025 bis 01.01.2026 |
01.01.1965 bis 30.06.1965 |
61,5 | 01.07.2026 bis 01.01.2027 |
01.07.1965 bis 31.12.1965 |
62 | 01.07.2027 bis 01.01.2028 |
01.01.1966 bis 30.06.1966 |
62,5 | 01.07.2028 bis 01.01.2029 |
01.07.1966 bis 31.12.1966 |
63 | 01.07.2029 bis 01.01.2030 |
01.01.1967 bis 30.06.1967 |
63,5 | 01.07.2030 bis 01.01.2031 |
01.07.1967 bis 31.12.1967 |
64 | 01.07.2031 bis 01.01.2032 |
01.01.1968 bis 30.06.1968 |
64,5 | 01.07.2032 bis 01.01.2033 |
ab 01.07.1968 | 65 | ab 01.07.2033 |
Arten der Pension
Das Pensionssystem in Österreich musste sich im Laufe der Jahre an die unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Lebensentwürfe anpassen. Es kam immer wieder zu kleineren und größeren Reformen und Ergänzungen. So entstanden eine Vielzahl verschiedener Arten von Pensionen. Hier eine Übersicht.
Alterspension:
Die Alterspension ist die am häufigsten vorkommende Form der Pension und wird an Menschen gezahlt, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und die erforderlichen Beitragszeiten erfüllen. Das bedeutet, dass Sie mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) nachweisen müssen. Davon müssen 84 Versicherungsmonate auf eine Erwerbsarbeit zurückgehen.
Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung):
Die Langzeitversichertenpension, auch als „Hacklerregelung“ bekannt, ist eine spezielle Form der Alterspension. Sie ermöglicht Menschen, die eine lange Versicherungszeit und eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren nachweisen können, früher in Pension zu gehen, als es das allgemeine Rentenalter vorsieht. Männer, die ab Jänner 1954 geboren sind, das 62. Lebensjahr vollendet haben und 540 Betriebsmonate nachweisen können, können diese Form nutzen. Für Frauen hängt die Inanspruchnahme der Hacklerregelung von Ihrem Geburtstag ab – sie können diese Möglichkeit grundsätzlich aber bereits ab 57 Jahren nutzen.
Schwerarbeiterpension:
Die Schwerarbeiterpension ist eine Pension, die für Personen verfügbar ist, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit körperlich sehr anstrengende Arbeiten ausgeführt haben (Schicht- oder Wechseldienst, Arbeit in Hitze oder Kälte, Arbeit unter chemischen Einflüssen, schwere körperliche Arbeit und besonders belastende Pflege). Diese Pension ermöglicht es diesen Personen, früher in Rente zu gehen und enthält oft eine höhere Pensionszahlung. Männer können ab dem 60. Lebensjahr diese Variante wählen. Vorausgesetzt, dass sie mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) nachweisen können. In den letzten zwanzig Jahren müssen sie außerdem mindestens 120 Schwerarbeitsmonate nachweisen. Frauen, die ab dem 2. Dezember 1963 geboren sind, können diese Regelung ab dem Jahr 2024 ebenfalls in Anspruch nehmen.
Altersteilzeit:
Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, schrittweise in den Ruhestand zu gehen, indem sie ihre Arbeitszeit reduzieren. Während der Altersteilzeit erhalten sie teilweise Lohnersatzleistungen und später eine Alterspension. In Absprache mit dem Unternehmen können Beschäftigte die Arbeitszeit für fünf Jahre um 40 bis 60 Prozent reduzieren. 50 Prozent der Kürzung werden entlohnt. Die Beschäftigten verlieren weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Abfertigung, Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension:
Diese Art der Pension wird an Personen gezahlt, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Invalidität nicht mehr in der Lage sind, ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die betroffenen Beschäftigten können vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand. Die Höhe der Invaliditätspension hängt von der Schwere der Invalidität ab.
Korridorpension:
Die Korridorpension ist eine Übergangslösung für Menschen, die knapp vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters arbeitslos werden. Sie dient dazu, den finanziellen Übergang bis zur Alterspension zu erleichtern. Wenn Sie Ihr 62. Lebensjahr erreicht haben und bereits 480 Versicherungsmonate (entsprechend 40 Jahren) aufweisen können, haben Sie die Möglichkeit, die Korridorpension zu beantragen. Für Frauen wird diese Option erst ab dem Jahr 2028 verfügbar sein
Witwenpension:
Die Witwenpension wird an hinterbliebene Ehepartner:innen von Verstorbenen gezahlt. Sie soll die finanzielle Sicherheit der überlebenden Ehepartner:in gewährleisten.
Waisenpension:
Die Waisenpension ist eine Leistung, die an Kinder von Verstorbenen gezahlt wird, um ihre finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.
Betriebspension:
Die Betriebspension ist eine Form der Altersversorgung, die von Arbeitgeber:innen in privaten Unternehmen angeboten wird. Dafür zahlt das Unternehmen Beiträge in einen Pensionsfonds ein, der später zur Auszahlung einer Rente verwendet wird. Nicht alle Firmen bieten diese Leistung an. Sie ist im Arbeitsvertrag, im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Höhe der Pension
Die Höhe der Pension in Österreich ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Unter anderem von der Art und Dauer der Arbeit, von der Familiensituation und dem Geburtsdatum. Das Pensionskonto ist das zentrale Instrument zur Berechnung der späteren Alterspension oder anderer Pensionsleistungen. Das Pensionskonto dient dazu, die individuellen Beitragszahlungen und Versicherungszeiten eines jeden Versicherten zu dokumentieren. Auf dem Pensionskonto werden sämtliche Beiträge vermerkt, die eine Person während ihres Erwerbslebens in die österreichische Sozialversicherung eingezahlt hat.
Das Pensionskonto ist ein zentrales Instrument zur Berechnung der späteren Alterspension oder anderer Pensionsleistungen. Es erlaubt den Versicherten, ihren Pensionsanspruch zu verfolgen und Informationen darüber zu erhalten, wie viel sie voraussichtlich in ihrer Rente erhalten werden. Das Konto zeigt auch auf, ob Versicherte bestimmte Voraussetzungen für verschiedene Pensionsarten erfüllen, wie beispielsweise die Alterspension, die Invaliditätspension oder die Hinterbliebenenpension.
Die Regierung legt die Beitragssätze zur Pensionsversicherung in Österreich jedes Jahr neu fest. Für Angestellte betragen sie einheitlich 22,8 Prozent Ihres monatlichen Entgelts, wovon 10,25 Prozent von Ihnen als Arbeitnehmer:in und 12,55 Prozent von Ihrem Unternehmen getragen werden. Diese Beiträge verwendet die Pensionsversicherung jedoch nicht für Ihre zukünftige Pension. Vielmehr finanzieren sie die Leistungen der derzeit anspruchsberechtigten Rentner.
Ihre eigene Pension wird nicht auf Grundlage Ihrer Beiträge berechnet, sondern basiert auf Ihrem Bruttojahreseinkommen. Auf Ihrem individuellen Pensionskonto entsteht am Ende des Jahres eine Pensionsgutschrift in Höhe von 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage (Jahreseinkommen). Die Summe aller jährlichen Gutschriften bildet Ihre Gesamtpensionsgutschrift und entspricht Ihrer Jahrespension. Die Monatspension wird ermittelt, indem diese Jahrespension durch 14 geteilt wird. Von Ihrer Bruttopension werden dann 5,1 Prozent für Krankenversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen, um Ihre tatsächlich ausbezahlte Nettopension zu errechnen.
Gibt es in Österreich eine Mindestpension?
In Österreich gibt es keine direkte Mindestpension. Denn beziehen Sie eine sehr niedrige Pension, kann der Staat eine Ausgleichszulage gewähren. Der Volksmund nennt sie auch „Mindestpension”. Eine Ausgleichszulage gibt es für Personen, deren monatliches Einkommen als Alleinstehende/-r weniger als 1.217,96 Euro beträgt. Bei Ehepaaren beträgt die Grenze 1.921,46 Euro. Zusätzlich gibt es einen sogenannten Ausgleichszulagenbonus für Personen, die mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erreicht haben.
Die Antworten zu gängigsten Fragen zur Pension in Österreich, einen Zuverdienstrechner und generelle Hilfe bei diesem Thema erhalten Sie hier bei der Arbeiterkammer oder hier beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).
Pension in Kürze:
- Das Regelalter für die Pension in Österreich beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Ab dem Jahr 2024 wird jedoch das Frauenpensionsalter schrittweise angehoben.
- Es gibt verschiedene Art von Pensionen in Österreich, die den unterschiedlichen Lebensmodellen, Arbeitswegen und Belastungen der Menschen zumindest teilweise Rechnung tragen.
- Ihre Beiträge zur Pensionsversicherung fließen nicht in ihre eigene Pension, sondern finanzieren die Leistungen der derzeit anspruchsberechtigten Pensionisten und Pensionistinnen. Ihr Pensionskonto gibt Ihnen eine Übersicht über Ihre bisher angesammelten Leistungen.