Für Eingeweihte war absehbar, dass die geweckten Erwartungen nur enttäuscht werden konnten. Zu groß waren die versprochenen Beträge. In bürgerlichen Zeitungskolumnen wird jetzt wohlwollend von einer „Reform mit Augenmaß“ gesprochen. Immerhin besser als nichts, lautet der allgemeine Tenor. Und ja, das stimmt auch. Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn was in der ganzen Diskussion über die Höhe der Steuerreform vergessen wird, ist ihre Verteilung.
Was in der ganzen Diskussion über die Höhe der Steuerreform vergessen wird, ist ihre Verteilung.
Dazu eine zentrale Zahl: 80 Prozent der Steuern in Österreich kommen von den ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen. AK und ÖGB haben daher klargestellt, dass eine Steuerreform auch daran zu messen ist, ob 80 Prozent der Steuersenkung dieser Gruppe zugutekommt – eine Vorgabe, die die meisten Steuerreformen der Vergangenheit erfüllt haben. Gut 80 Prozent für die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen, 15 bis 20 Prozent für die Unternehmen: So lautete die Faustregel der letzten Jahrzehnte. Große Abweichungen gab es eigentlich nur zweimal: das erste Mal bei der Steuerreform Schüssel/Grasser im Jahr 2004/05, bei der die Unternehmen fast 50 Prozent der Entlastung für sich verbuchen konnten.
Die zweite Abweichung passiert jetzt, denn die Unternehmen werden voraussichtlich gut 40 Prozent der Entlastung bekommen (siehe Grafik). Der Grund für die überproportionale Steuersenkung ist – damals wie heute – die Senkung der Körperschaftsteuer, also der Einkommensteuer von Kapitalgesellschaften, wie z. B. Aktiengesellschaften und GmbHs.
[infogram id=“aandw-online-wirtschaftsstandort-steuer-1-1h7g6k5ezlqo6oy?live“]Unter Schüssel wurde sie von 34 auf 25 Prozent reduziert. Jetzt soll sie von 25 in Richtung 20 Prozent sinken. Die Regierung will hier 1,5 Milliarden Euro investieren. Es ist aber gut möglich, dass die Kosten noch deutlich höher liegen werden.
Kostet viel, bringt wenig
Aber nicht nur die hohen Kosten sprechen gegen eine Senkung der Körperschaftsteuer. Erstens: Es profitieren vor allem große Unternehmensgruppen und Konzerne. Rund 80 Prozent der Körperschaftsteuer kommen von den gewinnstärksten 5 Prozent der Kapitalgesellschaften, sie werden auch 80 Prozent der Steuersenkung bekommen. Die Masse der KMUs hat wenig bis nichts von der Senkung der Körperschaftsteuer, zumal der Großteil von ihnen einkommensteuerpflichtig ist.
Die Senkung der Körperschaftsteuer kostet viel, bringt aber wenig.
Zweitens: Die Senkung der Körperschaftsteuer kostet viel, bringt aber wenig. Eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) zeigt, dass die Senkung der Körperschaftsteuer kaum Wachstumseffekte hat und für die SteuerzahlerInnen letztlich ein Verlustgeschäft ist. Zur Stärkung der Investitionen sollte man – wenn schon – die Abschreibungsregelungen attraktiver gestalten. Und drittens: Die Steuersenkung ist im Gegensatz zur Lohn- und Einkommensteuer dauerhaft wirksam. Während die Steuersenkung für die ArbeitnehmerInnen durch die Progressionseffekte mit der Zeit wieder „angeknabbert“ wird, bleibt jene für die Kapitalgesellschaften dauerhaft bestehen.
Wünsche der Bevölkerung
Aus eigenen Umfragen, aber auch aus dem persönlichen Austausch mit den Mitgliedern wissen wir, dass die Menschen andere Schwerpunkte setzen. Ihnen geht es vor allem um eine Entlastung bei den Arbeitseinkommen und bei den Wohnkosten (siehe Grafik).
[infogram id=“aandw-online-wirtschaftsstandort-steuer-2-1h7z2l500p8g6ow?live“]Die kalte Progression seit der vergangenen Steuerreform wird je nach Rechenart zwei bis drei Milliarden Euro betragen. Ein Ausgleich dieser kalten Progression ist das Mindeste, was sich die ArbeitnehmerInnen verdient haben. Nach derzeitigem Stand stellt die Bundesregierung dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Die Details sind noch offen, es ist aber zu befürchten, dass bei vielen Steuerpflichtigen nicht einmal die kalte Progression abgegolten wird – von einer echten Steuersenkung ganz zu schweigen.
Ein Ausgleich dieser kalten Progression ist das Mindeste, was sich die ArbeitnehmerInnen verdient haben.
Bei den Wohnkosten wiederum ist überhaupt nichts geplant. In den vergangenen zehn Jahren sind die Häuserpreise und Mieten deutlich stärker als die Inflation und Arbeitseinkommen gewachsen. Die Wohnkosten sind für viele Familien zu einer echten Belastung geworden. Die AK hat dazu einen 5-Punkte-Plan präsentiert, der unter anderem ein neues Mietrecht, ein Ende der Befristungen und mehr Neubauten vorsieht. Als kurzfristige Entlastung im Rahmen der Steuerreform hat AK-Präsidentin Anderl einen Wohnbonus vorgeschlagen. Damit können Wohnkosten bis zu 500 Euro von der Lohn- und Einkommensteuer abgesetzt werden. Die Maßnahme entlastet treffsicher jene Gruppen, die am meisten von den hohen Wohnkosten betroffen sind: die MieterInnen sowie die EigenheimbesitzerInnen mit laufenden Kreditverpflichtungen.
Schlechter Deal
Entscheidend ist die Steuerstruktur
Dominik Bernhofer
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 1/19.
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