Die Agenda Austria rechnet vor, dass die Menschen in Österreich jedes Jahr zwei Monate mehr an Lebenserwartung haben und daher am Ende auch länger gearbeitet werden müsse. So müsse es alle sechs Jahre eine Anhebung des Pensionsantrittsalters um ein weiteres Jahr brauchen. Wenn jemand also heute noch 30 Jahre an Arbeitszeit bis zur Pension vor sich hat, wären nach dieser Berechnung 35 Jahre fällig. Wie man allerdings eine altersgerechte Arbeitswelt schaffen kann, wird nicht erwähnt. Auch womit sich eine Person mit geringem Verdienst eine private Zusatzpension leisten soll, wird von Agenda Austria leider nicht aufgeklärt.
Die Agenda Austria argumentiert mit absoluten Zahlen, was unsachlich ist. Beispielsweise werden die Aufwendungen für Beamtenpensionen einfach zum Bundeszuschuss für die gesetzlichen Pensionen dazugerechnet und als ‚Pensionsloch‘ bezeichnet.
Wolfgang Panhölzl, Pensionsexperte der Arbeiterkammer
„Die Agenda Austria argumentiert mit absoluten Zahlen, was unsachlich ist. Beispielsweise werden die Aufwendungen für Beamtenpensionen einfach zum Bundeszuschuss für die gesetzlichen Pensionen dazugerechnet und als ‚Pensionsloch‘ bezeichnet“, sagt Pensionsrechtsexperte Wolfgang Panhölzl von der Arbeiterkammer Wien. In Österreich erhalten vor allem die Selbstständigen mit 50 Prozent und die Bauern mit 80 Prozent der Pensionsaufwendungen die höchsten Bundeszuschüsse. Bei den Arbeitnehmer:innen ist der Fall anders gelagert. „Bezogen auf alle Aufwendungen finanzieren sich 87 Prozent der Unselbständigen durch geleistete Beiträge ihre Pensionen selbst und der Bundesmittelanteil fällt mit 13 Prozent sehr gering aus“, meint Panhölzl. Besonders das Verhältnis zwischen Bundesmittel und Bruttoinlandprodukt (BIP) müsse betrachtet werden. Dieser Aufwand ist seit den 1970ern beinahe gleichgeblieben und pendelt in der gesetzlichen Pensionsvorsorge und bei den Beamten bei rund drei Prozent des BIPs.
Der Aufwand für Beamtenpensionen wird dagegen immer geringer. Dieser Anteil nimmt laut Berechnungen von aktuell drei Prozent auf 0,8 Prozent ab, da es immer weniger Dienstverhältnisse gibt, die eine Verbeamtung vorsehen und die Beamten auch in die Harmonisierung einbezogen wurden.